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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Ester - Kapitel 8

Mordechais Erhöhung - Befehl zum Schutz der Juden

1 An selbigem Tage gab der König Ahasveros der Königin Esther das Haus Hamans, des Widersachers der Juden. Und Mordokai kam vor den König, denn Esther hatte ihm kundgetan, was er ihr wäre. 2 Und der König zog seinen Siegelring ab, den er Haman weggenommen hatte, und gab ihn Mordokai. Und Esther setzte Mordokai über das Haus Hamans. (Ester 3.10) 3 Und Esther redete wiederum vor dem König und fiel zu seinen Füßen nieder; und sie weinte und flehte ihn an, die Bosheit Hamans, des Agagiters, abzuwenden und seinen Anschlag, den er wider die Juden ersonnen hatte. 4 Und der König reichte Esther das goldene Zepter entgegen. Da erhob sich Esther und stand vor dem König; (Ester 5.2) 5 und sie sprach: Wenn es den König gut dünkt, und wenn ich Gnade vor ihm gefunden habe, und die Sache vor dem König recht ist und ich ihm wohlgefällig bin, so werde geschrieben, die Briefe zu widerrufen, nämlich den Anschlag Hamans, des Sohnes Hammedathas, des Agagiters, die er geschrieben hat, um die Juden umzubringen, welche in allen Landschaften des Königs sind. 6 Denn wie vermöchte ich das Unglück anzusehen, das mein Volk treffen wird? und wie vermöchte ich den Untergang meines Geschlechtes anzusehen? 7 Und der König Ahasveros sprach zu der Königin Esther und zu Mordokai, dem Juden: Siehe, das Haus Hamans habe ich Esther gegeben, und ihn hat man an das Holz gehängt, darum daß er seine Hand an die Juden gelegt hat. 8 So schreibet ihr nun im Namen des Königs betreffs der Juden, wie es euch gut dünkt, und untersiegelt es mit dem Siegelringe des Königs. Denn eine Schrift, die im Namen des Königs geschrieben und mit dem Siegelringe des Königs untersiegelt ist, kann nicht widerrufen werden. 9 Da wurden die Schreiber des Königs gerufen zu selbiger Zeit, im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am 23. desselben; und es wurde nach allem, was Mordokai gebot, an die Juden geschrieben, und an die Satrapen und die Landpfleger und die Fürsten der Landschaften, die von Indien bis Äthiopien waren, 127 Landschaften, nach der Schrift jeder einzelnen Landschaft und nach der Sprache jedes einzelnen Volkes; und auch an die Juden nach ihrer Schrift und nach ihrer Sprache. 10 Und er schrieb im Namen des Königs Ahasveros und untersiegelte mit dem Siegelringe des Königs; und er sandte durch die berittenen Eilboten, welche auf den Rennern der königlichen Gestüte ritten, Briefe, worin geschrieben stand, 11 daß der König den Juden, die in jeder einzelnen Stadt wären, gestattet habe, sich zu versammeln und für ihr Leben einzustehen, zu vertilgen, zu töten und umzubringen alle Heeresmacht von Volk und Landschaft, die sie, ihre Kinder und Weiber bedrängen würden, und ihre Habe zu plündern: 12 an einem Tage in allen Landschaften des Königs Ahasveros, am dreizehnten Tage des zwölften Monats, das ist der Monat Adar. 13 Und auf daß der Befehl in jeder einzelnen Landschaft erlassen würde, ward eine Abschrift des Schreibens allen Völkern bekannt gemacht, und zwar damit die Juden auf diesen Tag bereit wären, sich an ihren Feinden zu rächen. 14 Die Eilboten, welche auf den königlichen Rennern ritten, zogen auf das Wort des Königs schleunig und eilends aus. Und der Befehl wurde in der Burg Susan erlassen. 15 Und Mordokai ging von dem König hinaus in königlicher Kleidung von prupurblauer und weißer Baumwolle, und mit einer großen goldenen Krone, und in einem Mantel von Byssus und Purpur; und die Stadt Susan jauchzte und war fröhlich. 16 Den Juden war Licht und Freude und Wonne und Ehre zuteil geworden. 17 Und in jeder einzelnen Landschaft und in jeder einzelnen Stadt, überall wohin das Wort des Königs und sein Befehl gelangte, war Freude und Wonne bei den Juden, Gastmahl und Festtag. Und viele aus den Völkern des Landes wurden Juden, denn die Furcht vor den Juden war auf sie gefallen. (2. Mose 15.14-16)