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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Ester - Kapitel 1

Das Fest in Susa - Verstoßung der Königin Wasti

1 Und es geschah in den Tagen des Ahasveros (das ist der Ahasveros, der von Indien bis Äthiopien über 127 Landschaften regierte), 2 in selbigen Tagen, als der König Ahasveros auf dem Throne seines Königreiches saß, der in der Burg Susan war, 3 im dritten Jahre seiner Regierung, da machte er ein Gastmahl allen seinen Fürsten und Knechten, indem die Mächtigen von Persien und Medien, die Vornehmen und Fürsten der Landschaften vor ihm waren, 4 als er den herrlichen Reichtum seines Königreiches und die glänzende Pracht seiner Größe viele Tage lang, 180 Tage, sehen ließ. 5 Und als diese Tage erfüllt waren, machte der König allem Volke, das sich in der Burg Susan befand, vom Größten bis zum Kleinsten, ein Gastmahl von sieben Tagen, im Hofe des Gartens des königlichen Palastes. 6 Weiße und purpurblaue baumwollene Vorhänge waren befestigt mit Schnüren von Byssus und Purpur an silbernen Ringen und weißen Marmorsäulen; Polster von Gold und Silber lagen auf einem Pflaster von grünem und weißem Marmor und Perlmutterstein und schwarzem Marmor. 7 Und man reichte das Getränk in goldenen Gefäßen, und die Gefäße waren von einander verschieden; und königlichen Wein gab es in Menge, nach der Freigebigkeit des Königs. 8 Und das Trinken geschah dem Befehle gemäß ohne Zwang; denn also hatte der König allen Obersten seines Hauses verordnet, daß sie tun sollten nach jedermanns Belieben. 9 Auch die Königin Vasti machte ein Gastmahl für die Weiber im königlichen Hause des Königs Ahasveros. 10 Am siebten Tage, als das Herz des Königs vom Weine fröhlich war, befahl er Mehuman, Bistha, Harbona, Bigtha und Abagtha, Sethar und Karkas, den sieben Kämmerern, welche vor dem König Ahasveros dienten, 11 die Königin Vasti mit der königlichen Krone vor den König zu bringen, um den Völkern und Fürsten ihre Schönheit zu zeigen; denn sie war schön von Ansehen. 12 Aber die Königin Vasti weigerte sich, auf das Wort des Königs zu kommen, welches ihr durch die Kämmerer überbracht wurde. Da erzürnte der König sehr, und sein Zorn entbrannte in ihm. 13 Und der König sprach zu den Weisen, welche sich auf die Zeiten verstanden (denn also wurden die Angelegenheiten des Königs vor allen Gesetz- und Rechtskundigen behandelt; (1. Chronik 12.32) 14 und die Nächsten bei ihm waren Karschna, Schethar, Admatha, Tharsis, Meres, Marsna, Memukan, die sieben Fürsten von Persien und Medien, welche das Angesicht des Königs sahen, die den ersten Sitz im Königreiche hatten): 15 Was ist nach dem Gesetz mit der Königin Vasti zu tun, dafür daß sie das Wort des Königs Ahasveros durch die Kämmerer nicht befolgt hat? 16 Da sprach Memukan vor dem König und den Fürsten: Nicht an dem König allein hat sich die Königin Vasti vergangen, sondern auch an allen Fürsten und an allen Völkern, die in allen Landschaften des Königs Ahasveros wohnen. 17 Denn das Verhalten der Königin wird zu allen Weibern auskommen, so daß ihre Männer verächtlich sein werden in ihren Augen, indem sie sagen werden: Der König Ahasveros befahl, die Königin Vasti vor ihn zu bringen, aber sie kam nicht! 18 Und an diesem Tage schon werden die Fürstinnen von Persien und Medien, welche das Verhalten der Königin erfahren haben, davon reden zu allen Fürsten des Königs; und es wird Verachtung und Zorn genug geben. 19 Wenn es den König gut dünkt, so gehe ein königliches Wort von ihm aus und werde geschrieben in die Gesetze der Perser und Meder, daß es nicht vergehe: nämlich daß Vasti nicht mehr vor den König Ahasveros komme, und daß der König ihre königliche Würde einer anderen gebe, die besser ist als sie. (Daniel 6.9) 20 Und wird man den Befehl des Königs, den er erlassen wird, in seinem ganzen Königreiche hören, - denn es ist groß - so werden alle Weiber ihren Männern Ehre geben, vom Größten bis zum Kleinsten. 21 Und das Wort gefiel dem König und den Fürsten; und der König tat nach dem Worte Memukans. 22 Und er sandte Briefe in alle Landschaften des Königs, in jede Landschaft nach ihrer Schrift, und an jedes Volk nach seiner Sprache: daß jeder Mann Herr in seinem Hause sein und nach der Sprache seines Volkes reden solle. (1. Mose 3.16) (Ester 3.12) (Ester 8.9)