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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Esra - Kapitel 6

Erlaubnis zum Tempelbau, Fertigstellung des Tempels, seine Einweihung und Passahfest

1 Da gab der König Darius Befehl, und man suchte nach in dem Urkundenhause, worin man die Schätze niederlegte zu Babel. 2 Und es wurde zu Achmetha, in der Burg, die in der Landschaft Medien liegt, eine Rolle gefunden; und darin war eine Denkschrift also geschrieben: 3 Im ersten Jahre des Königs Kores gab der König Kores Befehl: Das Haus Gottes in Jerusalem anlangend: Dieses Haus soll wieder aufgebaut werden als eine Stätte, wo man Schlachtopfer opfert. Und seine Grundlagen sollen aufgerichtet werden: seine Höhe sechzig Ellen, seine Breite sechzig Ellen; (Esra 1.1) 4 drei Lagen von Quadersteinen und eine Lage von neuen Balken. Und die Kosten sollen aus dem Hause des Königs bestritten werden. 5 Und auch die goldenen und silbernen Geräte des Hauses Gottes, welche Nebukadnezar aus dem Tempel, der zu Jerusalem war, herausgenommen und nach Babel gebracht hat, soll man zurückgeben, daß ein jedes wieder in den Tempel zu Jerusalem komme, an seinen Ort; und du sollst sie in dem Hause Gottes niederlegen. - 6 Nun denn, Tatnai, Landpfleger jenseit des Stromes, Schethar-Bosnai und eure Genossen, die Apharsakiter, die ihr jenseit des Stromes seid, entfernet euch von dannen! 7 Laßt die Arbeit geschehen an diesem Hause Gottes; der Landpfleger der Juden und die Ältesten der Juden mögen dieses Haus Gottes an seiner früheren Stätte wieder aufbauen. 8 Und von mir wird Befehl gegeben wegen dessen, was ihr diesen Ältesten der Juden für den Bau dieses Hauses Gottes tun sollt; nämlich, von den Gütern des Königs, aus der Steuer jenseit des Stromes, sollen diesen Männern die Kosten pünktlich gegeben werden, damit sie nicht gehindert seien. 9 Und was nötig ist, sowohl junge Stiere, als auch Widder und Lämmer zu Brandopfern für den Gott des Himmels, Weizen, Salz, Wein und Öl, soll ihnen nach dem Geheiß der Priester, die in Jerusalem sind, Tag für Tag unfehlbar gegeben werden, 10 damit sie dem Gott des Himmels Opfer lieblichen Geruchs darbringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten. 11 Und von mir wird Befehl gegeben: Welcher Mensch diesen Erlaß abändern wird, von dessen Hause soll ein Balken ausgerissen und er, aufgehängt, daran geschlagen werden; und sein Haus soll dieserhalb zu einer Kotstätte gemacht werden. 12 Der Gott aber, der seinen Namen daselbst wohnen läßt, stürze jeden König und jedes Volk nieder, die ihre Hand ausstrecken werden, diesen Erlaß abzuändern, um dieses Haus Gottes zu zerstören, das in Jerusalem ist! Ich, Darius, habe den Befehl gegeben; pünktlich soll er vollzogen werden! 13 Da taten Tatnai, der Landpfleger jenseit des Stromes, Schethar-Bosnai und ihre Genossen, wegen dessen was der König Darius entboten hatte, pünktlich also. 14 Und die Ältesten der Juden bauten; und es gelang ihnen durch die Weissagung Haggais, des Propheten, und Sacharjas, des Sohnes Iddos; und sie bauten und vollendeten nach dem Befehle des Gottes Israels, und nach dem Befehl Kores' und Darius' und Artasastas, des Königs von Persien. 15 Und dieses Haus wurde beendet bis zum dritten Tage des Monats Adar, das ist das sechste Jahr der Regierung des Königs Darius. (Esra 4.24) 16 Und die Kinder Israel, die Priester und die Leviten und die übrigen Kinder der Wegführung, feierten die Einweihung dieses Hauses Gottes mit Freuden. (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 Und sie brachten dar zur Einweihung dieses Hauses Gottes hundert Stiere, zweihundert Widder, vierhundert Lämmer; und zum Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl der Stämme Israels. (Esra 8.35) 18 Und sie stellten die Priester in ihre Klassen und die Leviten in ihre Abteilungen zum Dienste Gottes in Jerusalem, nach der Vorschrift des Buches Moses. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Und die Kinder der Wegführung feierten das Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats. (2. Mose 12.6) 20 Denn die Priester und die Leviten hatten sich gereinigt wie ein Mann; sie waren alle rein. Und sie schlachteten das Passah für alle Kinder der Wegführung und für ihre Brüder, die Priester, und für sich selbst. 21 Und die Kinder Israel, welche aus der Wegführung zurückgekehrt waren, und ein jeder, der sich von der Unreinigkeit der Nationen des Landes zu ihnen abgesondert hatte, um Jehova, den Gott Israels, zu suchen, aßen das Passah. 22 Und sie feierten das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage mit Freuden; denn Jehova hatte ihnen Freude gegeben und ihnen das Herz des Königs von Assyrien zugewandt, so daß er ihre Hände stärkte in dem Werke des Hauses Gottes, des Gottes Israels.