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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 5

Die zehn Gebote

1 Und Mose berief das ganze Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Satzungen und die Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede; und lernet sie, und achtet darauf, sie zu tun. 2 Jehova, unser Gott, hat am Horeb einen Bund mit uns gemacht. (2. Mose 19.5) (5. Mose 28.69) 3 Nicht mit unseren Vätern hat Jehova diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir heute hier alle am Leben sind. (5. Mose 29.14) 4 Von Angesicht zu Angesicht hat Jehova auf dem Berge, mitten aus dem Feuer, mit euch geredet - (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 ich stand zwischen Jehova und euch in selbiger Zeit, um euch das Wort Jehovas zu verkünden; denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und stieget nicht auf den Berg, - indem er sprach: (2. Mose 19.16) 6 Ich bin Jehova, dein Gott, der ich dich herausgeführt habe aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. (2. Mose 20.1) 7 Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. - (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du sollst dir kein geschnitztes Bild machen, irgend ein Gleichnis dessen, was oben im Himmel, und was unten auf der Erde, und was in den Wassern unter der Erde ist. (5. Mose 27.15) 9 Du sollst dich nicht vor ihnen niederbeugen und ihnen nicht dienen; denn ich, Jehova, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Ungerechtigkeit der Väter heimsucht an den Kindern, ja, am dritten und am vierten Gliede derer, die mich hassen; 10 und der Güte erweist, auf Tausende hin, an denen, die mich lieben und meine Gebote beobachten. - 11 Du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht zu Eitlem aussprechen; denn Jehova wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen zu Eitlem ausspricht. - 12 Beobachte den Sabbathtag, ihn zu heiligen, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat. 13 Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun; 14 aber der siebte Tag ist Sabbath dem Jehova, deinem Gott: Du sollst keinerlei Werk tun, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd, und dein Rind und dein Esel und all dein Vieh, und dein Fremdling, der in deinen Toren ist; auf daß dein Knecht und deine Magd ruhen gleichwie du. 15 Und gedenke, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arme von dannen herausgeführt hat; darum hat Jehova, dein Gott, dir geboten, den Sabbathtag zu feiern. - (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Ehre deinen Vater und deine Mutter, so wie Jehova, dein Gott, dir geboten hat, auf daß deine Tage verlängert werden, und auf daß es dir wohlgehe in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. - 17 Du sollst nicht töten. - 18 Und du sollst nicht ehebrechen. - 19 Und du sollst nicht stehlen. - (2. Mose 31.18) 20 Und du sollst kein falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten. - 21 Und du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib; und du sollst dich nicht gelüsten lassen deines Nächsten Hauses, noch seines Feldes, noch seines Knechtes, noch seiner Magd, noch seines Rindes, noch seines Esels, noch alles dessen, was dein Nächster hat. (5. Mose 4.33) 22 Diese Worte hat Jehova auf dem Berge zu eurer ganzen Versammlung geredet, mitten aus dem Feuer, dem Gewölk und dem Dunkel, mit starker Stimme, und er fügte nichts hinzu. Und er schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln und gab sie mir.

Mose als Mittler zwischen Gott und Israel

23 Und es geschah, als ihr die Stimme mitten aus der Finsternis hörtet, während der Berg im Feuer brannte, da nahtet ihr zu mir, alle Häupter eurer Stämme und eure Ältesten, 24 und sprachet: Siehe, Jehova, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und seine Größe sehen lassen, und wir haben seine Stimme mitten aus dem Feuer gehört; an diesem Tage haben wir gesehen, daß Jehova mit dem Menschen redet, und er am Leben bleibt. 25 Und nun, warum sollten wir sterben? denn dieses große Feuer wird uns verzehren. Wenn wir die Stimme Jehovas, unseres Gottes, noch weiter hören, so werden wir sterben. 26 Denn wer ist von allem Fleische, der die Stimme des lebendigen Gottes mitten aus dem Feuer hätte reden hören, wie wir, und wäre am Leben geblieben? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3) 27 Nahe du hinzu und höre alles, was Jehova, unser Gott, sagen wird; und du, du sollst alles zu uns reden, was Jehova, unser Gott, zu dir reden wird, und wir wollen hören und es tun. 28 Und Jehova hörte die Stimme eurer Worte, als ihr zu mir redetet; und Jehova sprach zu mir: Ich habe die Stimme der Worte dieses Volkes gehört, welche sie zu dir geredet haben; es ist alles gut, was sie geredet haben. 29 Möchte doch dieses ihr Herz ihnen bleiben, mich allezeit zu fürchten und alle meine Gebote zu beobachten, auf daß es ihnen und ihren Kindern wohlgehe ewiglich! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Gehe hin, sprich zu ihnen: Kehret in eure Zelte zurück! 31 Du aber bleibe hier bei mir, und ich will zu dir reden alle die Gebote und die Satzungen und die Rechte, welche du sie lehren sollst, damit sie sie tun in dem Lande, das ich ihnen gebe, es zu besitzen. - 32 So achtet denn darauf, zu tun, wie Jehova, euer Gott, euch geboten hat; weichet nicht ab zur Rechten noch zur Linken. 33 Auf dem ganzen Wege, den Jehova, euer Gott, euch geboten hat, sollt ihr wandeln, auf daß ihr lebet und es euch wohlgehe, und ihr eure Tage verlängert in dem Lande, das ihr besitzen werdet.