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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 31

Josuas Einsetzung zum Nachfolger Moses

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte zu dem ganzen Israel. 2 Und er sprach zu ihnen: 120 Jahre bin ich heute alt, ich vermag nicht mehr aus- und einzugehen; und Jehova hat zu mir gesagt: Du sollst nicht über diesen Jordan gehen. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Jehova, dein Gott, er zieht hinüber vor dir her; er selbst wird diese Nationen vor dir vertilgen, daß du sie austreibest. Josua, er zieht hinüber vor dir her, wie Jehova geredet hat. (5. Mose 3.28) 4 Und Jehova wird an ihnen tun, wie er an Sihon und an Og, den Königen der Amoriter, und an ihrem Lande getan, die er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn Jehova sie vor euch dahingibt, so sollt ihr ihnen tun nach dem ganzen Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschrecket nicht vor ihnen! denn Jehova, dein Gott, er ist es, der mit dir geht; er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen. 7 Und Mose rief Josua und sprach zu ihm vor den Augen des ganzen Israel: Sei stark und mutig! denn du, du wirst mit diesem Volke in das Land kommen, welches Jehova ihren Vätern geschworen hat, ihnen zu geben; und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. (Josua 1.6) 8 Und Jehova, er ist es, der vor dir herzieht; er selbst wird mit dir sein, er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen; fürchte dich nicht und erschrick nicht!

Gesetzeslesung alle sieben Jahre

9 Und Mose schrieb dieses Gesetz nieder; und er gab es den Priestern, den Söhnen Levis, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, und allen Ältesten von Israel. 10 Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel kommt, um vor Jehova, deinem Gott, zu erscheinen an dem Orte, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor dem ganzen Israel lesen, vor ihren Ohren. 12 Versammle das Volk, die Männer und die Weiber und die Kindlein, und deinen Fremdling, der in deinen Toren ist; auf daß sie hören, und auf daß sie lernen, und Jehova, euren Gott, fürchten und darauf achten, alle Worte dieses Gesetzes zu tun. 13 Und ihre Kinder, die es nicht wissen, sollen es hören, damit sie Jehova, euren Gott, fürchten lernen alle Tage, die ihr in dem Lande lebet, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es in Besitz zu nehmen.

Gottes Befehl zum Schreiben des Liedes Moses

14 Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, deine Tage sind herangenaht, daß du sterben sollst; rufe Josua, und stellet euch in das Zelt der Zusammenkunft, daß ich ihm Befehl erteile. Und Mose und Josua gingen hin, und sie stellten sich in das Zelt der Zusammenkunft. 15 Und Jehova erschien in dem Zelte, in der Wolkensäule; und die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. (2. Mose 40.34) 16 Und Jehova sprach zu Mose: Siehe, du wirst dich zu deinen Vätern legen; und dieses Volk wird sich aufmachen und den fremden Göttern des Landes nachhuren, in dessen Mitte es kommt; und es wird mich verlassen und meinen Bund brechen, den ich mit ihnen gemacht habe. 17 Und mein Zorn wird an jenem Tage wider dasselbe entbrennen, und ich werde sie verlassen und mein Angesicht vor ihnen verbergen; und es wird verzehrt werden, und viele Übel und Drangsale werden es treffen. Und es wird an jenem Tage sagen: Haben nicht darum diese Übel mich getroffen, weil mein Gott nicht in meiner Mitte ist? 18 Ich aber, ich werde an jenem Tage mein Angesicht gänzlich verbergen um all des Bösen willen, das es getan, weil es sich zu anderen Göttern hingewandt hat. 19 Und nun, schreibet euch dieses Lied auf, und lehre es die Kinder Israel, lege es in ihren Mund, auf daß dieses Lied mir zum Zeugen sei gegen die Kinder Israel. (5. Mose 32.1) 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, welches ich ihren Vätern zugeschworen habe, das von Milch und Honig fließt; und sie werden essen und satt und fett werden; und sie werden sich zu anderen Göttern wenden und ihnen dienen, und mich verachten und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Und es wird geschehen, wenn viele Übel und Drangsale sie treffen, so wird dieses Lied Zeugnis gegen sie ablegen; denn es wird nicht vergessen werden aus dem Munde ihrer Nachkommen. Denn ich kenne ihr Sinnen, womit sie schon heute umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, von dem ich geschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Und Mose schrieb dieses Lied an selbigem Tage auf, und er lehrte es die Kinder Israel. 23 Und er gebot Josua, dem Sohne Nuns, und sprach: Sei stark und mutig! denn du, du sollst die Kinder Israel in das Land bringen, das ich ihnen zugeschworen habe; und ich will mit dir sein.

Aufbewahrung des Gesetzbuches

24 Und es geschah, als Mose geendigt hatte, die Worte dieses Gesetzes in ein Buch zu schreiben bis zu ihrem Schlusse, 25 da gebot Mose den Leviten, welche die Lade des Bundes Jehovas trugen, und sprach: 26 Nehmet dieses Buch des Gesetzes und leget es zur Seite der Lade des Bundes Jehovas, eures Gottes, daß es daselbst zum Zeugen gegen dich sei. 27 Denn ich kenne deine Widerspenstigkeit und deinen harten Nacken wohl. Siehe, während ich heute noch bei euch lebe, seid ihr widerspenstig gegen Jehova gewesen; und wieviel mehr nach meinem Tode!

Aufforderung zum Hören des Liedes Moses

28 Versammelt zu mir alle Ältesten eurer Stämme und eure Vorsteher, daß ich diese Worte vor ihren Ohren rede und den Himmel und die Erde gegen sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, daß ihr euch nach meinem Tode ganz und gar verderben und von dem Wege abweichen werdet, den ich euch geboten habe; und es wird euch das Unglück begegnen am Ende der Tage, weil ihr tun werdet, was böse ist in den Augen Jehovas, ihn zu reizen durch das Werk eurer Hände. 30 Und Mose redete vor den Ohren der ganzen Versammlung Israels die Worte dieses Liedes bis zu ihrem Schlusse: