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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen des Weges nach Basan hinauf; und Og, der König von Basan, zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Und Jehova sprach zu mir: Fürchte ihn nicht! denn in deine Hand habe ich ihn und all sein Volk und sein Land gegeben; und tue ihm, wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Und Jehova, unser Gott, gab auch Og, den König von Basan, und all sein Volk in unsere Hand; und wir schlugen ihn, bis ihm kein Entronnener übrigblieb. 4 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein; es war keine Stadt, die wir ihnen nicht nahmen: sechzig Städte, den ganzen Landstrich Argob, das Königreich Ogs in Basan; 5 alle diese Städte waren befestigt mit hohen Mauern, Toren und Riegeln; außer den sehr vielen offenen Städten. 6 Und wir verbannten sie, wie wir Sihon, dem Könige von Hesbon, getan hatten; wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer, Weiber und Kinder. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte erbeuteten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Und wir nahmen in selbiger Zeit aus der Hand der zwei Könige der Amoriter das Land, welches diesseit des Jordan ist, vom Flusse Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier nennen den Hermon Sirjon, und die Amoriter nennen ihn Senir): (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte der Ebene und das ganze Gilead, und das ganze Basan bis Salka und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs in Basan. 11 Denn nur Og, der König von Basan, war von dem Überrest der Riesen übriggeblieben. Siehe, sein Bett, ein Bett von Eisen, ist es nicht in Rabba der Kinder Ammon? seine Länge mißt neun Ellen und seine Breite vier Ellen, nach dem Ellenbogen eines Mannes.

Verteilung des Ostjordanlandes

12 Und dieses Land nahmen wir in selbiger Zeit in Besitz. Von Aroer an, das am Flusse Arnon ist, und die Hälfte des Gebirges Gilead und seine Städte gab ich den Rubenitern und den Gaditern; (4. Mose 32.33) 13 und das Übrige von Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamme Manasse. (Der ganze Landstrich Argob, das ganze Basan, dieses wird das Land der Riesen genannt. 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm den ganzen Landstrich Argob bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter und nannte sie, das Basan, nach seinem Namen: Dörfer Jairs, bis auf diesen Tag.) 15 Und dem Makir gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und den Gaditern gab ich von Gilead bis zum Flusse Arnon, bis zur Mitte des Flusses und das Angrenzende, und bis zum Flusse Jabbok, der Grenze der Kinder Ammon; 17 und die Ebene und den Jordan und das Angrenzende, von Kinnereth bis zum Meere der Ebene, dem Salzmeere, unter den Abhängen des Pisga gegen Sonnenaufgang. 18 Und ich gebot euch in selbiger Zeit und sprach: Jehova, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben, es zu besitzen. Gerüstet sollt ihr, alle streitbaren Männer, vor euren Brüdern, den Kindern Israel, hinüberziehen. 19 Nur eure Weiber und eure Kinder und euer Vieh, ich weiß, daß ihr viel Vieh habt, sollen in euren Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis Jehova euren Brüdern Ruhe schafft wie euch, und auch sie das Land besitzen, welches Jehova, euer Gott, ihnen jenseit des Jordan gibt; dann sollt ihr zurückkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe. 21 Und dem Josua gebot ich in selbiger Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was Jehova, euer Gott, diesen zwei Königen getan hat; also wird Jehova allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet sie nicht! denn Jehova, euer Gott, er ist es, der für euch streitet. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht nach Kanaan kommen

23 Und ich flehte zu Jehova in selbiger Zeit und sprach: 24 Herr, Jehova! du hast begonnen, deinem Knechte deine Größe und deine starke Hand zu zeigen; denn welcher Gott ist im Himmel und auf Erden, der tun könnte gleich deinen Werken und gleich deinen Machttaten? 25 Laß mich doch hinüberziehen und das gute Land sehen, welches jenseit des Jordan ist, dieses gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber Jehova war über mich erzürnt um euretwillen und hörte nicht auf mich; und Jehova sprach zu mir: Laß es genug sein; rede mir fortan nicht mehr von dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf den Gipfel des Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Westen und gegen Norden und gegen Süden und gegen Osten, und sieh mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua und stärke ihn und befestige ihn; denn er soll vor diesem Volke her hinüberziehen, und er soll ihnen das Land, das du sehen wirst, als Erbe austeilen. - (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Und wir blieben im Tale, Beth-Peor gegenüber.