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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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5. Mose - Kapitel 2

Weg Israels durch die Wüste - Sieg über Sihon

1 Und wir wandten uns und brachen auf nach der Wüste, des Weges zum Schilfmeere, wie Jehova zu mir geredet hatte; und wir umzogen das Gebirge Seir viele Tage. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und Jehova redete zu mir und sprach: 3 Lange genug habt ihr dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Norden. 4 Und gebiete dem Volke und sprich: Ihr werdet nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau, ziehen, die in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten; so habet wohl acht! (4. Mose 20.14) 5 Laßt euch nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Lande auch nicht den Tritt einer Fußsohle geben; denn das Gebirge Seir habe ich dem Esau als Besitztum gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Speise sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr esset, und auch Wasser sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr trinket. 7 Denn Jehova, dein Gott, hat dich gesegnet in allem Werke deiner Hand. Er kannte dein Ziehen durch diese große Wüste: diese vierzig Jahre ist Jehova, dein Gott, mit dir gewesen; es hat dir an nichts gemangelt. 8 Und wir zogen weiter, an unseren Brüdern, den Kindern Esau, vorüber, die in Seir wohnen, von dem Wege der Ebene, von Elath und von Ezjon-Geber her; und wir wandten uns und zogen des Weges nach der Wüste von Moab. 9 Und Jehova sprach zu mir: Befeinde Moab nicht und laß dich nicht in Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir von seinem Lande kein Besitztum geben; denn Ar habe ich den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.37) 10 Die Emim wohnten vordem darin, ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim. (5. Mose 1.28) 11 Auch sie werden für Riesen gehalten, wie die Enakim; und die Moabiter nennen sie Emim. 12 Und in Seir wohnten vordem die Horiter; aber die Kinder Esau trieben sie aus und vertilgten sie vor sich und wohnten an ihrer Statt, so wie Israel dem Lande seines Besitztums getan, das Jehova ihnen gegeben hat. - (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun machet euch auf und ziehet über den Bach Sered. Und wir zogen über den Bach Sered. (4. Mose 21.12) 14 Die Tage aber, die wir von Kades-Barnea gegangen sind, bis wir über den Bach Sered zogen, waren 38 Jahre, bis das ganze Geschlecht der Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben war, so wie Jehova ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Und auch war die Hand Jehovas wider sie, um sie aus dem Lager zu vertilgen, bis sie aufgerieben waren. 16 Und es geschah, als die Kriegsleute insgesamt aus der Mitte des Volkes weggestorben waren, 17 da redete Jehova zu mir und sprach: 18 Du wirst heute die Grenze von Moab, von Ar, überschreiten, (4. Mose 21.13) 19 und dich nähern gegenüber den Kindern Ammon; du sollst sie nicht befeinden und dich nicht in Streit mit ihnen einlassen, denn ich werde dir von dem Lande der Kinder Ammon kein Besitztum geben; denn ich habe es den Kindern Lot als Besitztum gegeben. - (1. Mose 19.38) 20 Für ein Land der Riesen wird auch dieses gehalten; Riesen wohnten vordem darin, und die Ammoniter nennen sie Samsummim: 21 ein großes und zahlreiches und hohes Volk, wie die Enakim; und Jehova vertilgte sie vor ihnen, und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt; 22 so wie er für die Kinder Esau getan hat, die in Seir wohnen, vor welchen er die Horiter vertilgte; und sie trieben sie aus und wohnten an ihrer Statt bis auf diesen Tag. 23 Und die Awim, welche in Dörfern wohnten bis Gasa, - die Kaphtorim, die aus Kaphtor kamen, vertilgten dieselben und wohnten an ihrer Statt. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 Machet euch auf, brechet auf und ziehet über den Fluß Arnon. Siehe, ich habe Sihon, den König von Hesbon, den Amoriter, und sein Land in deine Hand gegeben; beginne, nimm in Besitz und bekriege ihn! 25 An diesem Tage will ich beginnen, deinen Schrecken und deine Furcht auf die Völker unter dem ganzen Himmel zu legen, welche das Gerücht von dir hören und vor dir zittern und beben werden. 26 Und ich sandte Boten aus der Wüste Kedemoth an Sihon, den König von Hesbon, mit Worten des Friedens, und sprach: (4. Mose 21.21) 27 Laß mich durch dein Land ziehen! nur auf der Straße will ich gehen, ich will weder zur Rechten noch zur Linken weichen; 28 Speise sollst du mir um Geld verkaufen, daß ich esse, und Wasser sollst du mir um Geld geben, daß ich trinke. Nur mit meinen Füßen will ich durchziehen - 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die in Seir wohnen, und die Moabiter, die in Ar wohnen - bis ich über den Jordan in das Land ziehe, das Jehova, unser Gott, uns gibt. 30 Aber Sihon, der König von Hesbon, wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen; denn Jehova, dein Gott, hatte seinen Geist verhärtet und sein Herz verstockt, auf daß er ihn in deine Hand gäbe, wie es an diesem Tage ist. 31 Und Jehova sprach zu mir: Siehe, ich habe begonnen, Sihon und sein Land vor dir dahinzugeben; beginne, nimm in Besitz, damit du sein Land besitzest. 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Jahaz. 33 Aber Jehova, unser Gott, gab ihn vor uns dahin; und wir schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk. 34 Und in selbiger Zeit nahmen wir alle seine Städte ein, und wir verbannten ihre ganze Bevölkerung: Männer und Weiber und Kinder; wir ließen keinen Entronnenen übrig. 35 Nur das Vieh erbeuteten wir für uns und den Raub der Städte, die wir einnahmen. 36 Von Aroer, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die im Flußtale liegt, bis Gilead war keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre: Alles gab Jehova, unser Gott, vor uns dahin. 37 Nur dem Lande der Kinder Ammon, der ganzen Seite des Flusses Jabbok, bist du nicht genaht, noch den Städten des Gebirges, noch allem, was Jehova, unser Gott, verboten hatte.