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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 33

Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste

1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons. 2 Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka. 13 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch. 14 Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa. (4. Mose 11.34) 17 Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 23 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath. 27 Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach. 28 Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona. 30 Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1) 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon. 43 Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs. (4. Mose 25.1) 50 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen; 53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.