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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

1 Und die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten viel Vieh, in gewaltiger Menge; und sie sahen das Land Jaser und das Land Gilead, und siehe, der Ort war ein Ort für Vieh. 2 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben kamen und sprachen zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu den Fürsten der Gemeinde und sagten: 3 Ataroth und Dibon und Jaser und Nimra und Hesbon und Elale und Sebam und Nebo und Beon, 4 das Land, welches Jehova vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land für Vieh, und deine Knechte haben Vieh. 5 Und sie sprachen: Wenn wir Gnade in deinen Augen gefunden haben, so möge dieses Land deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden; laß uns nicht über den Jordan ziehen! 6 Und Mose sprach zu den Kindern Gad und zu den Kindern Ruben: Sollen eure Brüder in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 7 Und warum wollt ihr das Herz der Kinder Israel davon abwendig machen, in das Land hinüber zu ziehen, welches Jehova ihnen gegeben hat? 8 So haben eure Väter getan, als ich sie von Kades-Barnea aussandte, das Land zu besehen: (4. Mose 13.1) 9 sie zogen hinauf bis zum Tale Eskol und besahen das Land; und sie machten das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land gingen, welches Jehova ihnen gegeben hatte. 10 Und der Zorn Jehovas entbrannte an jenem Tage, und er schwur und sprach: 11 Wenn die Männer, die aus Ägypten hinaufgezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber, das Land sehen werden, das ich Abraham und Isaak und Jakob zugeschworen habe! denn sie sind mir nicht völlig nachgefolgt; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, und Josua, der Sohn Nuns; denn sie sind Jehova völlig nachgefolgt. 13 Und der Zorn Jehovas entbrannte wider Israel, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis das ganze Geschlecht aufgerieben war, welches getan hatte, was böse war in den Augen Jehovas. 14 Und siehe, ihr seid aufgestanden an eurer Väter Statt, eine Brut von sündigen Männern, um die Glut des Zornes Jehovas gegen Israel noch zu mehren. 15 Wenn ihr euch hinter ihm abwendet, so wird er es noch länger in der Wüste lassen, und ihr werdet dieses ganze Volk verderben. 16 Und sie traten zu ihm und sprachen: Kleinviehhürden wollen wir hier bauen für unsere Herden, und Städte für unsere Kinder; 17 wir selbst aber wollen uns eilends rüsten vor den Kindern Israel her, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben; und unsere Kinder sollen in den festen Städten bleiben vor den Bewohnern des Landes. 18 Wir wollen nicht zu unseren Häusern zurückkehren, bis die Kinder Israel ein jeder sein Erbteil empfangen haben. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordan und weiterhin, denn unser Erbteil ist uns diesseit des Jordan gegen Sonnenaufgang zugekommen. 20 Da sprach Mose zu ihnen: Wenn ihr dieses tut, wenn ihr euch vor Jehova zum Streite rüstet, (Josua 1.13-15) 21 und alle unter euch, die gerüstet sind, vor Jehova über den Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich ausgetrieben hat, 22 und das Land vor Jehova unterjocht ist, und ihr danach zurückkehret, so sollt ihr schuldlos sein gegen Jehova und gegen Israel; und dieses Land soll euch zum Eigentum sein vor Jehova. 23 Wenn ihr aber nicht also tut, siehe, so habt ihr wider Jehova gesündigt; und wisset, daß eure Sünde euch finden wird. 24 Bauet euch Städte für eure Kinder und Hürden für euer Kleinvieh, und tut, was aus eurem Munde hervorgegangen ist. 25 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose und sagten: Deine Knechte werden tun, so wie mein Herr gebietet. 26 Unsere Kinder, unsere Weiber, unsere Herden und all unser Vieh sollen daselbst in den Städten Gileads sein; 27 deine Knechte aber, alle zum Heere Gerüsteten, werden vor Jehova hinüberziehen in den Streit, so wie mein Herr redet. 28 Und Mose gebot ihrethalben Eleasar, dem Priester, und Josua, dem Sohne Nuns, und den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel; 29 und Mose sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben, alle zum Streit Gerüsteten, mit euch vor Jehova über den Jordan ziehen, und das Land vor euch unterjocht sein wird, so sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben; (Josua 4.12) 30 wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie sich unter euch ansässig machen im Lande Kanaan. 31 Und die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie Jehova zu deinen Knechten geredet hat, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet vor Jehova in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitztum verbleibe uns diesseit des Jordan. 33 Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum. (Josua 13.8) 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon und Ataroth und Aroer, 35 und Ateroth-Schofan und Jaser und Jogbeha, 36 und Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Kleinviehhürden. 37 Und die Kinder Ruben bauten Hesbon und Elale und Kirjathaim, 38 und Nebo und Baal-Meon, deren Namen geändert wurden, und Sibma; und sie benannten die Städte, die sie bauten, mit anderen Namen. - 39 Und die Söhne Makirs, des Sohnes Manasses, zogen nach Gilead und nahmen es ein; und sie trieben die Amoriter, die darin wohnten, aus. 40 Und Mose gab Gilead dem Makir, dem Sohne Manasses; und er wohnte darin. 41 Und Jair, der Sohn Manasses, zog hin und nahm ihre Dörfer ein und nannte sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Und Nobach zog hin und nahm Kenath und seine Tochterstädte ein und nannte es Nobach nach seinem Namen.