zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 9

Diensteinführung Aarons und seiner Söhne

1 Und es geschah am achten Tage, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten Israels; (3. Mose 8.33) 2 und er sprach zu Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, ohne Fehl, und bringe sie dar vor Jehova. 3 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Nehmet einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, einjährige, ohne Fehl, zum Brandopfer; 4 und einen Stier und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor Jehova zu opfern; und ein Speisopfer, gemengt mit Öl; denn heute wird Jehova euch erscheinen. 5 Und sie brachten was Mose geboten hatte, vor das Zelt der Zusammenkunft, und die ganze Gemeinde nahte herzu und stand vor Jehova. 6 Und Mose sprach: Dies ist es, was Jehova geboten hat, daß ihr es tun sollt; und die Herrlichkeit Jehovas wird euch erscheinen. 7 Und Mose sprach zu Aaron: Nahe zum Altar, und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer, und tue Sühnung für dich und für das Volk; und opfere die Opfergabe des Volkes und tue Sühnung für sie, so wie Jehova geboten hat. (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Und Aaron nahte zum Altar und schlachtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war. 9 Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut dar; und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat davon an die Hörner des Altars, und er goß das Blut an den Fuß des Altars. 10 Und das Fett und die Nieren und das Netz der Leber vom Sündopfer räucherte er auf dem Altar, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 12 Und er schlachtete das Brandopfer; und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum. (3. Mose 1.10-13) 13 Und das Brandopfer reichten sie ihm in seinen Stücken und den Kopf, und er räucherte es auf dem Altar. 14 Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und räucherte sie auf dem Brandopfer, auf dem Altar. - 15 Und er brachte herzu die Opfergabe des Volkes und nahm den Bock des Sündopfers, der für das Volk war, und schlachtete ihn und opferte ihn als Sündopfer, wie das vorige. 16 Und er brachte das Brandopfer herzu und opferte es nach der Vorschrift. 17 Und er brachte das Speisopfer herzu und füllte seine Hand davon und räucherte es auf dem Altar, außer dem Morgen-Brandopfer. 18 Und er schlachtete den Stier und den Widder, das Friedensopfer, welches für das Volk war. Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum; 19 und die Fettstücke von dem Stier; und von dem Widder den Fettschwanz, und das Eingeweide bedeckt und die Nieren und das Netz der Leber; 20 und sie legten die Fettstücke auf die Bruststücke, und er räucherte die Fettstücke auf dem Altar. 21 Und die Bruststücke und den rechten Schenkel webte Aaron als Webopfer vor Jehova, so wie Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Und Aaron erhob seine Hände gegen das Volk und segnete sie; und er stieg herab nach der Opferung des Sündopfers und des Brandopfers und des Friedensopfers. (4. Mose 22.1) 23 Und Mose und Aaron gingen hinein in das Zelt der Zusammenkunft; und sie kamen heraus und segneten das Volk. Und die Herrlichkeit Jehovas erschien dem ganzen Volke; (2. Mose 40.34) 24 und es ging Feuer aus von Jehova und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und die Fettstücke; und das ganze Volk sah es, und sie jauchzten und fielen auf ihr Angesicht. (2. Chronik 7.1)