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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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3. Mose - Kapitel 8

Weihe Aarons und seiner Söhne

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: (2. Mose 29.1) 2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, und die Kleider und das Salböl und den Farren des Sündopfers und die zwei Widder und den Korb des Ungesäuerten; 3 und versammle die ganze Gemeinde am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 4 Und Mose tat, so wie Jehova ihm geboten hatte; und die Gemeinde versammelte sich am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 5 Und Mose sprach zu der Gemeinde: Dies ist es, was Jehova zu tun geboten hat. 6 Und Mose ließ Aaron und seine Söhne herzunahen und wusch sie mit Wasser. 7 Und er legte ihm den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel; und er bekleidete ihn mit dem Oberkleide und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten Gürtel des Ephods und band es ihm damit an; 8 und er setzte das Brustschild darauf und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim; (2. Mose 28.30) 9 und er setzte den Kopfbund auf sein Haupt und setzte an den Kopfbund, an seine Vorderseite, das Goldblech, das heilige Diadem: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie. (2. Mose 30.25-26) 11 Und er sprengte davon siebenmal auf den Altar, und er salbte den Altar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, um sie zu heiligen. 12 Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen. 13 Und Mose ließ die Söhne Aarons herzunahen und bekleidete sie mit den Leibröcken und umgürtete sie mit den Gürteln und band ihnen die hohen Mützen um: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 14 Und er brachte den Farren des Sündopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Farren des Sündopfers. (3. Mose 4.1) 15 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat davon mit seinem Finger an die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den Altar; und das Blut goß er an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er Sühnung für ihn tat. 16 Und er nahm das ganze Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett, und Mose räucherte es auf dem Altar. 17 Und den Farren und seine Haut und sein Fleisch und seinen Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 18 Und er brachte den Widder des Brandopfers herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 1.10-13) 19 Und er schlachtete ihn, und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 20 Und den Widder zerlegte er in seine Stücke, und Mose räucherte den Kopf und die Stücke und das Fett; 21 und das Eingeweide und die Schenkel wusch er mit Wasser. Und Mose räucherte den ganzen Widder auf dem Altar: es war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. - 22 Und er brachte den zweiten Widder, den Widder der Einweihung, herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders. (3. Mose 7.37) 23 Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 24 Und er ließ die Söhne Aarons herzunahen, und Mose tat von dem Blute auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut an den Altar ringsum. 25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett und den rechten Schenkel; 26 und er nahm aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen, und legte es auf die Fettstücke und auf den rechten Schenkel; 27 und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webte es als Webopfer vor Jehova. 28 Und Mose nahm es von ihren Händen weg und räucherte es auf dem Altar, auf dem Brandopfer: es war ein Einweihungsopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jehova. 29 Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor Jehova; von dem Einweihungswidder ward sie dem Mose zuteil, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blute, das auf dem Altar war, und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider, und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er heiligte Aaron, seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kochet das Fleisch an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und ihr sollt es daselbst essen und das Brot, das im Korbe des Einweihungsopfers ist, so wie ich geboten habe und gesagt: Aaron und seine Söhne sollen es essen. 32 Und das Übrige von dem Fleische und von dem Brote sollt ihr mit Feuer verbrennen. 33 Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tage, da die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden. 34 So wie man an diesem Tage getan, hat Jehova zu tun geboten, um Sühnung für euch zu tun. 35 Und ihr sollt an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft Tag und Nacht bleiben, sieben Tage lang, und sollt die Vorschriften Jehovas beobachten, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir geboten worden. 36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was Jehova durch Mose geboten hatte.