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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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3. Mose - Kapitel 10

Nadabs und Abihus eigenmächtiges Opfer und Tod - Gebote für die Priester

1 Und die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor Jehova dar, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jehova aus und verzehrte sie, und sie starben vor Jehova. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Und Mose sprach zu Aaron: Dies ist es, was Jehova geredet hat, indem er sprach: In denen, die mir nahen, will ich geheiligt, und vor dem ganzen Volke will ich verherrlicht werden. Und Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Und Mose rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu, traget eure Brüder von dem Heiligtum hinweg außerhalb des Lagers. (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken hinweg außerhalb des Lagers, so wie Mose geredet hatte. - 6 Und Mose sprach zu Aaron und zu Eleasar und zu Ithamar, seinen Söhnen: Eure Häupter sollt ihr nicht entblößen und eure Kleider nicht zerreißen, damit ihr nicht sterbet, und er nicht erzürne über die ganze Gemeinde; aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, sollen diesen Brand beweinen, den Jehova angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen, daß ihr nicht sterbet; denn das Öl der Salbung Jehovas ist auf euch. Und sie taten nach dem Worte Moses. 8 Und Jehova redete zu Aaron und sprach: 9 Wein und starkes Getränk sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das Zelt der Zusammenkunft hineingehet, daß ihr nicht sterbet, - eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern - (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 und damit ihr unterscheidet zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen und zwischen dem Reinen und dem Unreinen, 11 und damit ihr die Kinder Israel lehret alle die Satzungen, die Jehova durch Mose zu euch geredet hat. 12 Und Mose redete zu Aaron und zu Eleasar und zu Ithamar, seinen Söhnen, den übriggebliebenen: Nehmet das Speisopfer, das von den Feueropfern Jehovas übrigbleibt, und esset es ungesäuert neben dem Altar; denn hochheilig ist es. 13 Und ihr sollt es essen an heiligem Orte, denn es ist dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne von den Feueropfern Jehovas; denn also ist mir geboten. (3. Mose 2.3) 14 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers sollt ihr essen an reinem Orte, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir; denn als dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne sind sie gegeben von den Friedensopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Den Schenkel des Hebopfers und die Brust des Webopfers sollen sie nebst den Feueropfern der Fettstücke bringen, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben; und sie sollen dir gehören und deinen Söhnen mit dir, als eine ewige Gebühr, so wie Jehova geboten hat. 16 Und Mose suchte eifrig den Bock des Sündopfers, und siehe, er war verbrannt. Und er erzürnte über Eleasar und über Ithamar, die Söhne Aarons, die übriggeblieben, und sprach: 17 Warum habt ihr nicht das Sündopfer an heiligem Orte gegessen? Denn es ist hochheilig; und er hat es euch gegeben, um die Ungerechtigkeit der Gemeinde zu tragen, um Sühnung für sie zu tun vor Jehova. 18 Siehe, das Blut desselben ist nicht in das Innere des Heiligtums gebracht worden; ihr sollt es jedenfalls im Heiligtum essen, so wie ich geboten habe. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Und Aaron redete zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor Jehova dargebracht; und solches ist mir begegnet; und hätte ich heute das Sündopfer gegessen, würde es gut gewesen sein in den Augen Jehovas? 20 Und Mose hörte es, und es war gut in seinen Augen.