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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Samuel - Kapitel 17

Ahitofels Rat wird verworfen, der Rat Huschais angenommen - Amasa, der Feldhauptmann Absaloms

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Laß mich doch zwölftausend Mann auslesen, und mich aufmachen und diese Nacht David nachjagen; (Psalm 71.11) 2 und ich werde über ihn kommen, während er müde und an Händen schlaff ist, und ihn in Schrecken setzen; und alles Volk, das bei ihm ist, wird fliehen, und ich werde den König allein schlagen; 3 und so werde ich alles Volk zu dir zurückbringen. Gleich der Rückkehr aller ist der Mann, den du suchst: das ganze Volk wird in Frieden sein. 4 Und das Wort war recht in den Augen Absaloms und in den Augen aller Ältesten von Israel. 5 Und Absalom sprach: Rufe doch auch Husai, den Arkiter, daß wir hören, was auch er sagt. (2. Samuel 16.16) 6 Und Husai kam zu Absalom; und Absalom sprach zu ihm und sagte: Nach diesem Worte hat Ahitophel geredet; sollen wir sein Wort ausführen? Wenn nicht, so rede du! 7 Da sprach Husai zu Absalom: Nicht gut ist der Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat. 8 Und Husai sprach: Du kennst ja deinen Vater und seine Männer, daß sie Helden, und daß sie erbitterten Gemütes sind, wie eine der Jungen beraubte Bärin auf dem Felde; und dein Vater ist ein Kriegsmann: er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich jetzt in irgend einer Schlucht oder sonst an einem Orte versteckt. Und es wird geschehen, wenn zu Anfang etliche unter ihnen fallen, so wird jeder, der es hört, sagen: Es hat eine Niederlage unter dem Volke stattgefunden, das Absalom nachfolgt! 10 und ist er auch ein tapferer Mann, dessen Herz wie ein Löwenherz ist, so wird er sicher verzagen; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater ein Held ist, und die bei ihm sind tapfere Männer. 11 Sondern ich rate: Es werde ganz Israel insgesamt zu dir versammelt, von Dan bis Beerseba, wie der Sand, der am Meere ist, an Menge; und deine Person ziehe mit ins Treffen. 12 Und wir werden über ihn kommen an einem der Orte, wo er sich befindet, und uns auf ihn niederlassen, wie der Tau auf den Erdboden fällt; und es wird von ihm und von all den Männern, die bei ihm sind, auch nicht einer übrigbleiben. 13 Und wenn er sich in eine Stadt zurückzieht, so soll ganz Israel Seile an jene Stadt legen, und wir schleppen sie an den Fluß, bis dort auch nicht ein Steinchen mehr gefunden wird. 14 Und Absalom und alle Männer von Israel sprachen: Der Rat Husais, des Arkiters, ist besser als der Rat Ahitophels. Aber Jehova hatte es so angeordnet, um den guten Rat Ahitophels zunichte zu machen, damit Jehova das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Und Husai sprach zu Zadok und zu Abjathar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten von Israel geraten, und so und so habe ich geraten. 16 So sendet nun eilends hin und berichtet David und sprechet: Übernachte nicht diese Nacht in den Ebenen der Wüste, sondern gehe jedenfalls hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde. 17 Jonathan aber, und Achimaaz standen bei En-Rogel (eine Magd ging nämlich hin und berichtete ihnen, und sie gingen hin und berichteten dem König David; denn sie durften sich nicht sehen lassen, indem sie in die Stadt kamen). (1. Könige 1.9) 18 Und ein Knabe sah sie und berichtete es Absalom. Da gingen sie beide eilends und kamen in das Haus eines Mannes zu Bachurim; der hatte einen Brunnen in seinem Hofe, und sie stiegen dort hinab. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über den Brunnen, und streute Grütze darüber aus, so daß nichts bemerkt wurde. 20 Und die Knechte Absaloms kamen zu dem Weibe ins Haus und sprachen: Wo sind Achimaaz und Jonathan? Und das Weib sprach zu ihnen: Sie sind über das Wasserbächlein gegangen. Und sie suchten, aber sie fanden sie nicht, und kehrten nach Jerusalem zurück. 21 Und es geschah, nachdem sie weggegangen waren, da stiegen sie aus dem Brunnen herauf und gingen hin und berichteten dem König David; und sie sprachen zu David: Machet euch auf und gehet eilends über das Wasser, denn so hat Ahitophel wider euch geraten. 22 Da machte David sich auf, und alles Volk, das bei ihm war, und sie gingen über den Jordan; bis der Morgen hell wurde, ward auch nicht einer vermißt, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt worden war, sattelte er den Esel und machte sich auf und zog nach seinem Hause, nach seiner Stadt; und er bestellte sein Haus und erdrosselte sich; und er starb und wurde begraben im Begräbnis seines Vaters. (Matthäus 27.5) 24 Und David kam nach Machanaim; und Absalom ging über den Jordan, er und alle Männer von Israel mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Amasa war aber der Sohn eines Mannes, dessen Name Jithra war, der Israelit, der zu Abigail eingegangen war, der Tochter des Nahas, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead.

Unterstützung für David in Mahanajim

27 Und es geschah, als David nach Machanaim kam, da brachten Schobi, der Sohn des Nahas, aus Rabba der Kinder Ammon, und Makir, der Sohn Ammiels, aus Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer, aus Rogelim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten und Becken und Töpfergefäße, und Weizen und Gerste und Mehl, und geröstete Körner und Bohnen und Linsen und Geröstetes davon, 29 und Honig und geronnene Milch, und Kleinvieh und Kuhkäse zu David und zu dem Volke, das bei ihm war, daß sie äßen; denn sie sprachen: Das Volk ist hungrig und matt und durstig in der Wüste. (2. Samuel 16.2)