zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

2. Samuel - Kapitel 16

Verleumdung des Mefi-Boschet durch Ziba - Davids Verfluchung durch Schimi

1 Und als David von dem Gipfel ein wenig weiter gegangen war, siehe, da kam Ziba, der Knabe Mephiboseths, ihm entgegen mit einem Paar gesattelter Esel, und auf ihnen zweihundert Brote und hundert Rosinenkuchen und hundert Kuchen von getrocknetem Obst und ein Schlauch Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Und der König sprach zu Ziba: Was willst du damit? Und Ziba sprach: Die Esel sind für das Haus des Königs, um darauf zu reiten, und das Brot und das getrocknete Obst zum Essen für die Knaben, und der Wein zum Trinken für den, der in der Wüste ermattet. 3 Und der König sprach: Und wo ist der Sohn deines Herrn? Und Ziba sprach zu dem König: Siehe, er bleibt in Jerusalem; denn er sprach: Heute wird mir das Haus Israel das Königtum meines Vaters wiedergeben! (2. Samuel 19.27) 4 Da sprach der König zu Ziba: Siehe, dein ist alles, was Mephiboseth gehört. Und Ziba sprach: Ich beuge mich nieder; möge ich Gnade finden in deinen Augen, mein Herr König! 5 Und als der König David nach Bachurim kam, siehe, da kam von dannen heraus ein Mann vom Geschlecht des Hauses Sauls, sein Name war Simei, der Sohn Geras. Er kam unter Fluchen heraus, (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8) 6 und warf mit Steinen nach David und nach allen Knechten des Königs David; und alles Volk und alle Helden waren zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 7 Und Simei sprach also, indem er fluchte: Hinweg, hinweg, du Mann des Blutes und Mann Belials! 8 Jehova hat alles Blut des Hauses Sauls, an dessen Statt du König geworden bist, auf dich zurückgebracht, und Jehova hat das Königtum in die Hand deines Sohnes Absalom gegeben; und siehe, nun bist du in deinem Unglück, denn ein Mann des Blutes bist du! 9 Und Abisai, der Sohn der Zeruja, sprach zu dem König: Warum soll dieser tote Hund meinem Herrn, dem König, fluchen? Laß mich doch hinübergehen und ihm den Kopf wegnehmen! (1. Samuel 26.8) 10 Aber der König sprach: Was haben wir miteinander zu schaffen, ihr Söhne der Zeruja? Ja, mag er fluchen! denn wenn Jehova ihm gesagt hat: Fluche David! wer darf dann sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der aus meinem Leibe hervorgegangen ist, trachtet mir nach dem Leben; wieviel mehr nun dieser Benjaminiter! Laßt ihn, daß er fluche; denn Jehova hat es ihn geheißen. 12 Vielleicht wird Jehova mein Elend ansehen, und Jehova mir Gutes erstatten dafür, daß mir geflucht wird an diesem Tage. 13 Und David und seine Männer zogen auf dem Wege; Simei aber ging an der Seite des Berges, ihm gegenüber, immerfort fluchend, und warf mit Steinen gegen ihn und warf Staub empor. 14 Und der König und alles Volk, das bei ihm war, kamen ermattet an; und er erholte sich daselbst.

Ahitofel und Huschai als Ratgeber Absaloms

15 Absalom aber und alles Volk, die Männer von Israel, kamen nach Jerusalem, und Ahitophel mit ihm. 16 Und es geschah, als Husai, der Arkiter, der Freund Davids, zu Absalom kam, da sprach Husai zu Absalom: Es lebe der König! es lebe der König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Und Absalom sprach zu Husai: Ist das deine Güte an deinem Freunde? Warum bist du nicht mit deinem Freunde gegangen? 18 Und Husai sprach zu Absalom: Nein, sondern wen Jehova erwählt hat und dieses Volk und alle Männer von Israel, dessen will ich sein, und bei ihm will ich bleiben; 19 und zum anderen, wem sollte ich dienen? nicht vor seinem Sohne? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, also will ich vor dir sein. 20 Und Absalom sprach zu Ahitophel: Schaffet Rat, was wir tun sollen! 21 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Gehe ein zu den Kebsweibern deines Vaters, die er zurückgelassen hat, um das Haus zu bewahren; so wird ganz Israel hören, daß du dich bei deinem Vater stinkend gemacht hast, und die Hände aller derer, die mit dir sind, werden erstarken. (2. Samuel 15.16) 22 Da schlug man für Absalom ein Zelt auf dem Dache auf; und Absalom ging ein zu den Kebsweibern seines Vaters vor den Augen von ganz Israel. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Der Rat Ahitophels aber, den er in jenen Tagen riet, war, wie wenn man das Wort Gottes befragte; also war jeder Rat Ahitophels, sowohl für David als auch für Absalom.