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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Samuel - Kapitel 11

Davids Ehebruch und Blutschuld

1 Und es geschah bei der Rückkehr des Jahres, zur Zeit, wann die Könige ausziehen, da sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie richteten die Kinder Ammon zu Grunde und belagerten Rabba. David aber blieb in Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es geschah zur Abendzeit, als David von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des Hauses des Königs wandelte, daß er von dem Dache herab ein Weib sich baden sah; und das Weib war sehr schön von Ansehen. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe; und man sprach: Ist das nicht Bathseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hethiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen; und sie kam zu ihm, und er lag bei ihr (sie hatte sich aber gereinigt von ihrer Unreinigkeit); und sie kehrte in ihr Haus zurück. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib wurde schwanger; und sie sandte hin und berichtete es David und sprach: Ich bin schwanger. 6 Da entbot David dem Joab: Sende mir Urija, den Hethiter. Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und Urija kam zu ihm; und David fragte nach dem Wohlergehen Joabs und nach dem Wohlergehen des Volkes und nach dem Stande des Streites. 8 Und David sprach zu Urija: Gehe in dein Haus hinab und wasche deine Füße. Und als Urija aus dem Hause des Königs ging, kam ein Geschenk des Königs hinter ihm her. 9 Und Urija legte sich am Eingang des Hauses des Königs nieder bei allen Knechten seines Herrn, und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Und man berichtete es David und sprach: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen. Da sprach David zu Urija: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Und Urija sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda weilen in Hütten, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, um zu essen und zu trinken und bei meinem Weibe zu liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, wenn ich dieses tue! (1. Samuel 4.4) 12 Da sprach David zu Urija: Bleibe auch heute noch hier, und morgen werde ich dich entlassen. So blieb Urija an jenem Tage und am folgenden in Jerusalem. 13 Und David lud ihn, und er aß und trank vor ihm, und er machte ihn trunken. Und am Abend ging er hinaus, um sich auf sein Lager niederzulegen bei den Knechten seines Herrn; aber in sein Haus ging er nicht hinab. 14 Und es geschah am Morgen, da schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Und er schrieb in dem Briefe also: Stellet Urija voran, wo der Streit am stärksten ist, und ziehet euch hinter ihm zurück, daß er erschlagen werde und sterbe. 16 Und es geschah, als Joab die Stadt einschloß, da stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und die Männer der Stadt zogen heraus und stritten wider Joab, und es fielen etliche von dem Volke, von den Knechten Davids; und auch Urija, der Hethiter, starb. 18 Da sandte Joab hin und berichtete David alle Begebenheiten des Streites. 19 Und er befahl dem Boten und sprach: Wenn du geendigt hast, alle Begebenheiten des Streites dem König zu melden, 20 so geschehe es, wenn der Grimm des Königs aufsteigt, und er zu dir spricht: Warum habt ihr euch der Stadt genähert, um zu streiten? wußtet ihr nicht, daß sie von der Mauer herab schießen würden? 21 Wer hat Abimelech, den Sohn Jerubbeseths, erschlagen? Warf nicht ein Weib den oberen Stein einer Handmühle von der Mauer auf ihn herab, daß er starb zu Tebez? Warum habt ihr euch der Mauer genähert? - so sollst du sagen: Auch dein Knecht Urija, der Hethiter, ist tot. (Richter 9.53) 22 Und der Bote ging hin; und er kam und berichtete David alles, wozu Joab ihn gesandt hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Da die Männer die Oberhand über uns hatten und gegen uns aufs Feld herauszogen, so drangen wir auf sie ein bis zum Eingang des Tores. 24 Da schossen die Schützen von der Mauer herab auf deine Knechte, und es starben etliche von den Knechten des Königs; und auch dein Knecht Urija, der Hethiter, ist tot. 25 Da sprach David zu dem Boten: So sollst du zu Joab sagen: Laß diese Sache nicht übel sein in deinen Augen, denn das Schwert frißt bald so, bald so; verstärke deinen Streit gegen die Stadt und zerstöre sie! So ermutige ihn. 26 Und als das Weib Urijas hörte, daß Urija, ihr Mann, tot war, klagte sie um ihren Gatten. 27 Als aber die Trauer vorüber war, sandte David hin und nahm sie in sein Haus; und sie wurde sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Sache, die David getan hatte, war übel in den Augen Jehovas. (2. Mose 20.13-14)