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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Könige - Kapitel 7

1 Da sprach Elisa: Höret das Wort Jehovas! So spricht Jehova: Morgen um diese Zeit wird ein Maß Feinmehl einen Sekel gelten, und zwei Maß Gerste einen Sekel im Tore von Samaria. (2. Könige 7.16) 2 Da antwortete der Anführer, auf dessen Hand der König sich lehnte, dem Manne Gottes und sprach: Siehe, wenn Jehova Fenster am Himmel machte, würde wohl dieses geschehen? Und er sprach: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber du wirst nicht davon essen. (2. Könige 5.18) (2. Könige 7.17) 3 Es waren aber vier aussätzige Männer am Eingang des Tores; und sie sprachen einer zum anderen: Was bleiben wir hier, bis wir sterben? (3. Mose 13.46) 4 Wenn wir sprechen: Laßt uns in die Stadt gehen, so ist die Hungersnot in der Stadt, und wir werden daselbst sterben; und wenn wir hier bleiben, so werden wir auch sterben. Und nun kommt und laßt uns zu dem Lager der Syrer überlaufen; wenn sie uns am Leben lassen, so leben wir, und wenn sie uns töten, so sterben wir. (Ester 4.16) 5 Und so machten sie sich in der Dämmerung auf, um ins Lager der Syrer zu kommen; und sie kamen an das Ende des Lagers der Syrer, und siehe, kein Mensch war da. 6 Denn der Herr hatte das Heerlager der Syrer ein Getöse von Wagen und ein Getöse von Rossen hören lassen, das Getöse einer großen Heeresmacht; und sie sprachen einer zum anderen: Siehe, der König von Israel hat die Könige der Hethiter und die Könige von Ägypten wider uns gedungen, daß sie über uns kommen sollen. (2. Könige 19.7) 7 Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung; sie ließen ihre Zelte und ihre Rosse und ihre Esel, das Lager, so wie es war, und flohen um ihr Leben. 8 Als nun jene Aussätzigen an das Ende des Lagers kamen, gingen sie in ein Zelt und aßen und tranken; und sie nahmen Silber daraus und Gold und Kleider und gingen hin und verbargen es. Und sie kamen wieder und gingen in ein anderes Zelt; und sie nahmen daraus und gingen hin und verbargen es. 9 Da sprachen sie einer zum anderen: Wir tun nicht recht: Dieser Tag ist ein Tag guter Botschaft; schweigen wir aber und warten, bis der Morgen hell wird, so wird uns Schuld treffen. Und nun kommt und laßt uns hineingehen und es im Hause des Königs berichten. 10 Und sie kamen und riefen die Torwache der Stadt, und berichteten ihnen und sprachen: Wir sind in das Lager der Syrer gekommen, und siehe, kein Mensch war da, und keine Menschenstimme; sondern nur die Rosse angebunden und die Esel angebunden, und die Zelte, so wie sie waren. 11 Und sie riefen die Torwächter, und sie berichteten es drinnen im Hause des Königs. 12 Da stand der König in der Nacht auf und sprach zu seinen Knechten: Ich will euch sagen, was die Syrer uns getan haben: sie wissen, daß wir Hunger leiden, und sie sind aus dem Lager gegangen, um sich auf dem Felde zu verbergen, indem sie sagen: Wenn sie aus der Stadt herausgehen, so wollen wir sie lebendig greifen und in die Stadt eindringen. 13 Da antwortete einer von seinen Knechten und sprach: So nehme man doch fünf von den übrigen Rossen, die darin übriggeblieben sind (siehe, sie sind wie die ganze Menge Israels, die darin übriggeblieben, sie sind wie die ganze Menge Israels, die aufgerieben ist), und laßt uns hinsenden und sehen. 14 Und sie nahmen zwei Wagen mit Rossen, und der König sandte sie hinter dem Heere der Syrer her und sprach: 15 Gehet hin und sehet. Und sie zogen ihnen nach bis an den Jordan; und siehe, der ganze Weg war voll Kleider und Geräte, welche die Syrer auf ihrer eiligen Flucht weggeworfen hatten. Und die Boten kehrten zurück und berichteten es dem König. 16 Da ging das Volk hinaus und plünderte das Lager der Syrer; und es galt ein Maß Feinmehl einen Sekel, und zwei Maß Gerste einen Sekel nach dem Worte Jehovas. (2. Könige 7.1) 17 Der König hatte aber den Anführer, auf dessen Hand er sich lehnte, über das Tor bestellt; und das Volk zertrat ihn im Tore, und er starb, so wie der Mann Gottes geredet hatte, wie er geredet hatte, als der König zu ihm herabkam. (2. Könige 7.2) 18 Denn es geschah, als der Mann Gottes zu dem König redete und sprach: Zwei Maß Gerste werden morgen um diese Zeit einen Sekel gelten, und ein Maß Feinmehl einen Sekel im Tore von Samaria, 19 da antwortete der Anführer dem Manne Gottes und sprach: Siehe, wenn Jehova auch Fenster am Himmel machte, würde wohl so etwas geschehen? Und er sprach: Siehe, du wirst es mit deinen Augen sehen, aber du wirst nicht davon essen. 20 Und es geschah ihm also: das Volk zertrat ihn im Tore, und er starb.