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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Könige - Kapitel 22

Josia von Juda: Fund des Gesetzbuches

1 Acht Jahre war Josia alt, als er König wurde, und er regierte 31 Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Jedida, die Tochter Adajas, von Bozkath. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas; und er wandelte auf allen Wegen seines Vaters David und wich nicht zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und es geschah im 18. Jahre des Königs Josia, da sandte der König Schaphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Meschullams, den Schreiber, in das Haus Jehovas und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkija, dem Hohenpriester, daß er das Geld zusammennehme, welches in das Haus Jehovas gebracht worden ist, welches die Hüter der Schwelle von dem Volke eingesammelt haben, 5 damit man es in die Hand derer gebe, welche das Werk betreiben, die am Hause Jehovas bestellt sind; und sie sollen es denen geben, die das Werk tun im Hause Jehovas, um das Baufällige des Hauses auszubessern: 6 den Zimmerleuten und den Bauleuten und den Maurern, und um Holz zu kaufen und behauene Steine, um das Haus auszubessern. 7 Doch soll das Geld, das in ihre Hand gegeben wird, nicht mit ihnen verrechnet werden; denn sie handeln getreulich. (2. Könige 12.16) 8 Und der Hohepriester Hilkija sprach zu Schaphan, dem Schreiber: Ich habe das Buch des Gesetzes im Hause Jehovas gefunden. Und Hilkia gab das Buch dem Schaphan, und er laß es. 9 Und Schaphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Nachricht und sprach: Deine Knechte haben das Geld, das sich im Hause vorfand, ausgeschüttet und es in die Hand derer gegeben, welche das Werk betreiben, die am Hause Jehovas bestellt sind. 10 Und Schaphan, der Schreiber, berichtete dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben. Und Schaphan las es vor dem König. 11 Und es geschah, als der König die Worte des Buches des Gesetzes hörte, da zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot Hilkija, dem Priester, und Achikam, dem Sohne Schaphans, und Akbor, dem Sohne Michajas, und Schaphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin, befraget Jehova für mich und für das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses gefundenen Buches. Denn groß ist der Grimm Jehovas, der wider uns entzündet ist, darum daß unsere Väter auf die Worte dieses Buches nicht gehört haben, um nach allem zu tun, was unsertwegen geschrieben ist. 14 Da gingen der Priester Hilkija und Achikam und Akbor und Schaphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Schallums, des Sohnes Tikwas, des Sohnes Harchas', des Hüters der Kleider; sie wohnte aber zu Jerusalem im zweiten Stadtteile; und sie redeten zu ihr. 15 Und sie sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht Jehova: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner: alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat. 17 Darum daß sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert haben, um mich zu reizen mit all dem Machwerk ihrer Hände, so wird mein Grimm sich entzünden wider diesen Ort und wird nicht erlöschen. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Zu dem König von Juda aber, der euch gesandt hat, um Jehova zu befragen, zu ihm sollt ihr also sprechen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Die Worte anlangend, die du gehört hast - 19 weil dein Herz weich geworden ist, und du dich vor Jehova gedemütigt hast, als du hörtest, was ich über diesen Ort und über seine Bewohner geredet habe, daß sie zur Verwüstung und zum Fluche werden sollen, und du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe ich es auch gehört, spricht Jehova. 20 Darum, siehe, werde ich dich zu deinen Vätern versammeln; und du wirst zu deinen Gräbern versammelt werden in Frieden, und deine Augen sollen all das Unglück nicht ansehen, das ich über diesen Ort bringen werde. Und sie brachten dem König Antwort. (Jesaja 57.1-2)