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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 8

Salomos Städtebauten, Zwangsarbeiter, Tempeldienst und Schiffahrt

1 Und es geschah am Ende von zwanzig Jahren, während welcher Salomo das Haus Jehovas und sein Haus gebaut hatte, 2 da baute Salomo die Städte aus, welche Huram dem Salomo gegeben hatte; und er ließ die Kinder Israel daselbst wohnen. 3 Und Salomo zog nach Hamath-Zoba und überwältigte es. 4 Und er baute Tadmor in der Wüste und alle Vorratsstädte, die er in Hamath baute. 5 Und er baute Ober-Beth-Horon und Unter-Beth-Horon, feste Städte mit Mauern, Toren und Riegeln; 6 und Baalath und alle Vorratsstädte, die Salomo hatte; und alle Wagenstädte und die Reiterstädte; und alles, was Salomo Lust hatte zu bauen in Jerusalem und auf dem Libanon und im ganzen Lande seiner Herrschaft. 7 Alles Volk, das übriggeblieben war von den Hethitern und den Amoritern und den Perisitern und den Hewitern und den Jebusitern, die nicht von Israel waren: 8 ihre Söhne, die nach ihnen im Lande übriggeblieben waren, welche die Kinder Israel nicht vertilgt hatten, die hob Salomo zu Fronarbeitern aus bis auf diesen Tag. (Josua 16.10) 9 Aber aus den Kindern Israel machte Salomo keine Sklaven für seine Arbeit; sondern sie waren Kriegsleute und Oberste seiner Anführer und Oberste seiner Wagen und seiner Reiter. 10 Und dies sind die Oberaufseher, welche der König Salomo hatte: 250, die über das Volk walteten. 11 Und Salomo führte die Tochter des Pharao aus der Stadt Davids herauf in das Haus, das er ihr gebaut hatte; denn er sprach: Mein Weib soll nicht in dem Hause Davids, des Königs von Israel, wohnen; denn die Orte sind heilig, in welche die Lade Jehovas gekommen ist. 12 Damals opferte Salomo dem Jehova Brandopfer auf dem Altar Jehovas, den er vor der Halle gebaut hatte, (2. Chronik 1.3-6) 13 und zwar nach der täglichen Gebühr, indem er nach dem Gebot Moses opferte an den Sabbathen und an den Neumonden, und an den Festen dreimal im Jahre: am Feste der ungesäuerten Brote und am Feste der Wochen und am Feste der Laubhütten. (4. Mose 28.2) (4. Mose 28.9) (4. Mose 28.11) (4. Mose 28.17) (4. Mose 28.26) (4. Mose 29.12) 14 Und er bestellte nach der Vorschrift seines Vaters David die Abteilungen der Priester zu ihrem Dienste; und die Leviten zu ihren Ämtern, um zu loben und zu dienen vor den Priestern, nach der täglichen Gebühr; und die Torhüter in ihren Abteilungen für jedes Tor; denn also war das Gebot Davids, des Mannes Gottes. (1. Chronik 23.1) 15 Und man wich nicht von dem Gebot des Königs an die Priester und die Leviten ab betreffs jeder Sache und betreffs der Schätze. - 16 Und so wurde das ganze Werk Salomos zustande gebracht, bis zum Tage der Gründung des Hauses Jehovas und bis zur Vollendung desselben. Das Haus Jehovas war fertig. 17 Damals ging Salomo nach Ezjon-Geber und nach Eloth, am Ufer des Meeres im Lande Edom. 18 Und Huram sandte ihm durch seine Knechte Schiffe und Knechte, die des Meeres kundig waren. Und sie kamen mit den Knechten Salomos nach Ophir und holten von dort 450 Talente Gold und brachten es zu dem König Salomo.