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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 5

Tempelweihe

1 Und so war das ganze Werk vollendet, welches Salomo für das Haus Jehovas machte. Und Salomo brachte die geheiligten Dinge seines Vaters David hinein, nämlich das Silber und das Gold und alle Geräte; er legte sie in die Schatzkammern des Hauses Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Damals versammelte Salomo die Ältesten von Israel und alle Häupter der Stämme, die Fürsten der Väter der Kinder Israel, nach Jerusalem, um die Lade des Bundes Jehovas heraufzubringen aus der Stadt Davids, das ist Zion. 3 Und alle Männer von Israel versammelten sich zu dem König am Feste ..., das ist der siebte Monat. (3. Mose 23.34) 4 Und es kamen alle Ältesten von Israel, und die Leviten nahmen die Lade auf. 5 Und sie brachten die Lade hinauf, sowie das Zelt der Zusammenkunft und alle heiligen Geräte, die im Zelte waren: die Priester, die Leviten, brachten sie hinauf. 6 Und der König Salomo und die ganze Gemeinde Israel, die sich zu ihm versammelt hatte und vor der Lade stand, opferten Klein- und Rindvieh, das nicht gerechnet und nicht gezählt werden konnte vor Menge. 7 Und die Priester brachten die Lade des Bundes Jehovas an ihren Ort, in den Sprachort des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim; 8 denn die Cherubim breiteten die Flügel aus über den Ort der Lade, und die Cherubim bedeckten die Lade und ihre Stangen von oben her. 9 Und die Stangen waren so lang, daß die Spitzen der Stangen von der Lade her an der Vorderseite des Sprachortes gesehen wurden; aber auswärts wurden sie nicht gesehen. Und sie sind daselbst bis auf diesen Tag. 10 Nichts war in der Lade, als nur die beiden Tafeln, welche Mose am Horeb hineinlegte, als Jehova einen Bund machte mit den Kindern Israel, als sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und es geschah, als die Priester aus dem Heiligen herausgingen (denn alle Priester, die sich vorfanden, hatten sich geheiligt, ohne die Abteilungen zu beobachten) 12 und als die Leviten, die Sänger, sie alle, nämlich Asaph, Heman, Jeduthun, und ihre Söhne und ihre Brüder, in Byssus gekleidet, mit Zimbeln und mit Harfen und Lauten auf der Ostseite des Altars standen, und mit ihnen an 120 Priester, die mit Trompeten schmetterten, - (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 es geschah, als die Trompeter und die Sänger wie ein Mann waren, um eine Stimme ertönen zu lassen, Jehova zu loben und zu preisen, und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten und mit Zimbeln und mit Musikinstrumenten und mit dem Lobe Jehovas, weil er gütig ist, weil seine Güte ewiglich währt: da wurde das Haus, das Haus Jehovas, mit einer Wolke erfüllt. (1. Chronik 16.34) 14 Und die Priester vermochten wegen der Wolke nicht dazustehen, um den Dienst zu verrichten; denn die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)