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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 36

Joahas und Jojakim von Juda - Erste Wegführung nach Babel

1 Und das Volk des Landes nahm Joahas, den Sohn Josias, und sie machten ihn zum König in Jerusalem an seines Vaters Statt. 2 23 Jahre war Joahas alt, als er König wurde, und er regierte drei Monate zu Jerusalem. 3 Und der König von Ägypten setzte ihn ab zu Jerusalem; und er legte dem Lande eine Buße von hundert Talenten Silber und einem Talente Gold auf. 4 Und der König von Ägypten machte seinen Bruder Eljakim zum König über Juda und Jerusalem und verwandelte seinen Namen in Jojakim. Seinen Bruder Joahas aber nahm Neko fest und führte ihn nach Ägypten. 5 Fünfundzwanzig Jahre war Jojakim alt, als er König wurde, und er regierte elf Jahre zu Jerusalem. Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, seines Gottes. 6 Wider ihn zog Nebukadnezar, der König von Babel, herauf; und er band ihn mit ehernen Fesseln, um ihn nach Babel zu führen. (Jeremia 22.18) 7 Auch von den Geräten des Hauses Jehovas brachte Nebukadnezar nach Babel und legte sie in seinen Tempel zu Babel. (Esra 1.7) 8 Und das Übrige der Geschichte Jojakims, und seine Greuel, die er verübt hat, und was an ihm gefunden wurde, siehe, das ist geschrieben in dem Buche der Könige von Israel und Juda. Und Jojakin, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Jojachin und Zedekia von Juda - Zerstörung Jerusalems - Zweite Wegführung nach Babel

9 Achtzehn Jahre war Jojakin alt, als er König wurde, und er regierte drei Monate und zehn Tage zu Jerusalem. Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas. 10 Und beim Umlauf des Jahres sandte der König Nebukadnezar hin und ließ ihn nach Babel bringen samt den kostbaren Geräten des Hauses Jehovas; und er machte seinen Bruder Zedekia zum König über Juda und Jerusalem. (Jeremia 22.24) 11 Einundzwanzig Jahre war Zedekia alt, als er König wurde, und er regierte elf Jahre zu Jerusalem. (Jeremia 52.1) 12 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, seines Gottes. Er demütigte sich nicht vor dem Propheten Jeremia, als er nach dem Befehle Jehovas redete. (Jeremia 37.1) (Jeremia 38.1) 13 Und auch empörte er sich gegen den König Nebukadnezar, der ihn bei Gott hatte schwören lassen. Und er verhärtete seinen Nacken und verstockte sein Herz, so daß er nicht umkehrte zu Jehova, dem Gott Israels. 14 Auch alle Obersten der Priester und das Volk häuften die Treulosigkeiten, nach allen Greueln der Nationen, und verunreinigten das Haus Jehovas, das er in Jerusalem geheiligt hatte. (5. Mose 18.9) 15 Und Jehova, der Gott ihrer Väter, sandte zu ihnen durch seine Boten, früh sich aufmachend und sendend; denn er erbarmte sich seines Volkes und seiner Wohnung. 16 Aber sie verspotteten die Boten Gottes und verachteten seine Worte und äfften seine Propheten, bis der Grimm Jehovas gegen sein Volk stieg, daß keine Heilung mehr war. (Lukas 20.10-12) (Apostelgeschichte 7.52) 17 Und er ließ den König der Chaldäer wider sie heraufkommen, und der erschlug ihre Jünglinge mit dem Schwerte im Hause ihres Heiligtums: er schonte nicht des Jünglings und der Jungfrau, des Alten und des Greises: alle gab er in seine Hand. 18 Und alle Geräte des Hauses Gottes, die großen und die kleinen, und die Schätze des Hauses Jehovas, und die Schätze des Königs und seiner Obersten: alles brachte er nach Babel. 19 Und sie verbrannten das Haus Gottes und rissen die Mauer von Jerusalem nieder; und alle seine Paläste verbrannten sie mit Feuer, und alle seine kostbaren Geräte verderbten sie. 20 Und die vom Schwerte Übriggebliebenen führte er nach Babel hinweg; und sie wurden ihm und seinen Söhnen zu Knechten, bis das Königreich der Perser zur Herrschaft kam; 21 damit erfüllt würde das Wort Jehovas durch den Mund Jeremias, bis das Land seine Sabbathe genossen hätte. Alle die Tage seiner Verwüstung hatte es Ruhe, bis siebzig Jahre voll waren. (3. Mose 26.34) (Jeremia 25.8-11)

Ende der babylonischen Gefangenschaft

22 Und im ersten Jahre Kores', des Königs von Persien - damit das Wort Jehovas durch den Mund Jeremias erfüllt würde - erweckte Jehova den Geist Kores', des Königs von Persien; und er ließ einen Ruf ergehen durch sein ganzes Königreich, und zwar auch schriftlich, indem er sprach: (Jesaja 44.28) (Jeremia 29.10) 23 So spricht Kores, der König von Persien: Alle Königreiche der Erde hat Jehova, der Gott des Himmels, mir gegeben; und er hat mich beauftragt, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem, das in Juda ist. Wer irgend unter euch aus seinem Volke ist, mit dem sei Jehova, sein Gott; und er ziehe hinauf!