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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 31

Abschaffung des Götzendienstes - Versorgung der Priester und Leviten

1 Und als sie dies alles vollendet hatten, zogen alle Israeliten, die sich daselbst befanden, hinaus zu den Städten Judas; und sie zerschlugen die Bildsäulen und hieben die Ascherim um, und rissen die Höhen und die Altäre nieder in ganz Juda und Benjamin und in Ephraim und Manasse, bis sie damit fertig waren. Und alle Kinder Israel kehrten in ihre Städte zurück, ein jeder zu seinem Besitztum. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Und Jehiskia bestellte die Abteilungen der Priester und der Leviten, nach ihren Abteilungen, einen jeden seinem Dienste gemäß, sowohl die Priester als auch die Leviten, zu Brandopfern und zu Friedensopfern, zum Dienen und zum Preisen und zum Loben in den Toren der Lager Jehovas. 3 Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe zu den Brandopfern: zu den Morgen- und Abendbrandopfern, und zu den Brandopfern der Sabbathe und der Neumonde und der Feste, wie es im Gesetz Jehovas vorgeschrieben ist. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er befahl dem Volke, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz Jehovas festhalten möchten. 5 Und als das Wort kund wurde, brachten die Kinder Israel reichlich Erstlinge vom Getreide, Most und Öl und Honig und von allem Ertrage des Feldes; und den Zehnten von allem brachten sie in Menge. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, auch sie brachten den Zehnten vom Rind- und Kleinvieh, und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die Jehova, ihrem Gott, geheiligt waren, und sie legten Haufen bei Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschichten, und im siebten Monat waren sie damit fertig. 8 Und Jehiskia und die Obersten kamen und besichtigten die Haufen, und sie priesen Jehova und sein Volk Israel. 9 Und Jehiskia befragte die Priester und die Leviten wegen der Haufen. 10 Da sprach Asarja, der Hauptpriester, vom Hause Zadok, zu ihm und sagte: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus Jehovas zu bringen, haben wir gegessen und sind satt geworden und haben übriggelassen in Menge; denn Jehova hat sein Volk gesegnet; und das Übriggebliebene ist diese große Menge. 11 Und Jehiskia befahl, Vorratskammern im Hause Jehovas zu bereiten; und sie bereiteten sie; 12 und sie brachten das Hebopfer und den Zehnten und die geheiligten Dinge treulich hinein. Und Oberaufseher über dieselben war Konanja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter. 13 Und Jechiel und Asasja und Nachath und Asael und Jerimoth und Josabad und Eliel und Jismakja und Machath und Benaja waren Aufseher zur Hand Konanjas und Simeis, seines Bruders, durch Verordnung des Königs Jehiskia und Asarjas, des Fürsten des Hauses Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Osten, war über die freiwilligen Gaben Gottes, um das Hebopfer Jehovas und das Hochheilige herauszugeben. 15 Und unter seiner Hand waren Eden und Minjamin und Jeschua und Schemaja, Amarja und Schekanja in den Städten der Priester, mit Treue, um ihren Brüdern nach den Abteilungen zu geben, dem Größten wie dem Kleinsten; 16 außer denen von ihnen, welche als Männliche ins Geschlechtsverzeichnis eingetragen waren, von drei Jahren an und darüber, allen, die in das Haus Jehovas kamen, nach der täglichen Gebühr zu ihrem Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen; 17 sowohl den ins Geschlechtsverzeichnis eingetragenen Priestern, nach ihren Vaterhäusern, als auch den Leviten, von zwanzig Jahren an und darüber, in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen, 18 und den ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter allen ihren Kindlein, ihren Weibern und ihren Söhnen und ihren Töchtern, der ganzen Versammlung. Denn in ihrer Treue heiligten sie sich, um heilig zu sein. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, auf den Feldern des Bezirks ihrer Städte, waren in jeder einzelnen Stadt Männer angestellt, die mit Namen angegeben waren, um jedem Männlichen unter den Priestern und jedem ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter den Leviten Teile zu geben. 20 Und desgleichen tat Jehiskia in ganz Juda. Und er tat, was gut und recht und wahr war vor Jehova, seinem Gott. 21 Und in allem Werke, das er anfing im Dienste des Hauses Gottes und in dem Gesetz und in dem Gebot, um seinen Gott zu suchen, handelte er mit ganzem Herzen, und es gelang ihm. (Psalm 1.3)