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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 22

Ahasja von Juda - Sein Bündnis mit dem Haus Ahabs und sein Untergang

1 Und die Bewohner von Jerusalem machten Ahasja, seinen jüngsten Sohn, zum König an seiner Statt; denn alle die älteren hatte die Schar ermordet, welche mit den Arabern ins Lager gekommen war. Und Ahasja, der Sohn Jorams, des Königs von Juda, ward König. (2. Könige 8.25-29) 2 22 Jahre war Ahasja alt, als er König wurde, und er regierte ein Jahr zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Athalja, die Tochter Omris. 3 Auch er wandelte auf den Wegen des Hauses Ahabs; denn seine Mutter war seine Ratgeberin zum gesetzlosen Handeln. 4 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, wie das Haus Ahabs; denn diese waren nach dem Tode seines Vaters seine Ratgeber, zu seinem Verderben. 5 Auch ging er auf ihren Rat und zog hin mit Joram, dem Sohne Ahabs, dem König von Israel, in den Streit wider Hasael, den König von Syrien, nach Ramoth-Gilead. Und die Syrer verwundeten Joram. 6 Da kehrte er zurück, um sich in Jisreel von den Wunden heilen zu lassen, die sie ihm zu Rama geschlagen hatten, als er wider Hasael, den König von Syrien, stritt. Und Asarja, der Sohn Jorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jisreel zu besuchen, weil er krank war. 7 Aber von Gott war es der Untergang Ahasjas, daß er zu Joram kam. Denn als er angekommen war, zog er mit Joram aus wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen Jehova gesalbt hatte, um das Haus Ahabs auszurotten. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Und es geschah, als Jehu an dem Hause Ahabs Gericht übte, da traf er die Obersten von Juda und die Söhne der Brüder Ahasjas, welche Ahasja dienten; und er ermordete sie. (2. Könige 10.12-14) 9 Und er suchte Ahasja, und sie griffen ihn, als er sich in Samaria versteckt hielt; und sie brachten ihn zu Jehu und töteten ihn. Und sie begruben ihn, denn sie sprachen: Er ist ein Sohn Josaphats, der Jehova gesucht hat mit seinem ganzen Herzen. Und das Haus Ahasjas hatte niemand mehr, der zum Königtum tüchtig gewesen wäre. (2. Könige 9.27-29)

Herrschaft der Atalja in Jerusalem

10 Und als Athalja, die Mutter Ahasjas, sah, daß ihr Sohn tot war, da machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen vom Hause Juda um. 11 Aber Josabath, die Tochter des Königs, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn weg aus der Mitte der Königssöhne, die getötet wurden, und sie tat ihn und seine Amme in das Schlafgemach. Und so verbarg ihn Josabath, die Tochter des Königs Joram, das Weib Jojadas, des Priesters (denn sie war die Schwester Ahasjas) vor Athalja, so daß sie ihn nicht tötete. 12 Und er war sechs Jahre bei ihnen im Hause Gottes versteckt. Athalja aber regierte über das Land.