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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 17

Joschafat von Juda - Fürsorge für sein Volk - Seine erfolgreiche Regierung

1 Und Josaphat, sein Sohn, ward König an seiner Statt. Und er stärkte sich wider Israel; (1. Könige 15.24) 2 und er legte Kriegsvolk in alle festen Städte Judas und legte Besatzungen in das Land Juda und in die Städte Ephraims, die sein Vater Asa eingenommen hatte. 3 Und Jehova war mit Josaphat; denn er wandelte auf den früheren Wegen seines Vaters David und suchte nicht die Baalim, 4 sondern er suchte den Gott seines Vaters, und er wandelte in seinen Geboten und nicht nach dem Tun Israels. 5 Und Jehova befestigte das Königtum in seiner Hand; und ganz Juda gab Josaphat Geschenke, und er hatte Reichtum und Ehre in Fülle. (2. Chronik 18.1) 6 Und sein Herz gewann Mut auf den Wegen Jehovas, und er tat noch die Höhen und die Ascherim aus Juda hinweg. 7 Und im dritten Jahre seiner Regierung sandte er seine Obersten Ben-Hail und Obadja und Sekarja und Nethaneel und Mikaja, daß sie in den Städten Judas lehren sollten; 8 und mit ihnen die Leviten Schemaja und Nethanja und Sebadja und Asael und Schemiramoth und Jonathan und Adonija und Tobija und Tob-Adonija, die Leviten; und mit ihnen Elischama und Joram, die Priester. 9 Und sie lehrten in Juda, indem sie das Buch des Gesetzes Jehovas bei sich hatten, und zogen umher durch alle Städte Judas und lehrten unter dem Volke. 10 Und der Schrecken Jehovas kam auf alle Königreiche der Länder, die rings um Juda waren, so daß sie nicht wider Josaphat stritten. 11 Und die Philister brachten Josaphat Geschenke und Silber als Tribut; auch die Araber brachten ihm Kleinvieh, 7700 Widder, und 7700 Böcke. (1. Könige 5.1) 12 Und Josaphat wurde immerfort größer, bis er überaus groß war. Und er baute in Juda Burgen und Vorratsstädte; 13 und er hatte große Vorräte in den Städten Judas, und Kriegsmänner, tapfere Helden, in Jerusalem. 14 Und dies war ihre Einteilung nach ihren Vaterhäusern: Von Juda waren Oberste über Tausende: Adna, der Oberste, und mit ihm 300000 tapfere Helden; 15 und neben ihm Jochanan, der Oberste, und mit ihm 280000; 16 und neben ihm Amasja, der Sohn Sikris, der sich Jehova freiwillig gestellt hatte, und mit ihm 200000 tapfere Helden. 17 Und von Benjamin: der tapfere Held Eljada und mit ihm 200000 mit Bogen und Schild Bewaffnete; 18 und neben ihm Josabad, und mit ihm 180000 zum Heere Gerüstete. 19 Diese waren es, die dem König dienten, außer denen, welche der König in die festen Städte von ganz Juda gelegt hatte.