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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 16

Asas Bund mit Aram gegen Israel - Seine Krankheit und sein Tod

1 Im 36. Jahre der Regierung Asas zog Baesa, der König von Israel, wider Juda herauf; und er baute Rama, um Asa, dem König von Juda, niemand aus- und eingehen zu lassen. (1. Könige 15.16) 2 Da brachte Asa Silber und Gold heraus aus den Schätzen des Hauses Jehovas und des Hauses des Königs; und er sandte zu Ben-Hadad, dem König von Syrien, der zu Damaskus wohnte, und ließ ihm sagen: 3 Ein Bund ist zwischen mir und dir und zwischen meinem Vater und deinem Vater. Siehe, ich sende dir Silber und Gold; wohlan! brich deinen Bund mit Baesa, dem König von Israel, daß er von mir abziehe. 4 Und Ben-Hadad hörte auf den König Asa, und er sandte seine Heerobersten wider die Städte Israels; und sie schlugen Ijon und Dan und Abel-Majim und alle Vorratsplätze der Städte Naphtalis. 5 Und es geschah, als Baesa es hörte, da ließ er von dem Bau Ramas ab und stellte seine Arbeit ein. 6 Der König Asa aber nahm ganz Juda, und sie schafften die Steine Ramas und dessen Holz weg, womit Baesa gebaut hatte; und er baute damit Geba und Mizpa. 7 Und zu selbiger Zeit kam Hanani, der Seher, zu Asa, dem König von Juda, und sprach zu ihm: Weil du dich auf den König von Syrien gestützt hast, und hast dich nicht auf Jehova, deinen Gott, gestützt, darum ist das Heer des Königs von Syrien deiner Hand entronnen. (Jeremia 17.5) 8 Waren nicht die Kuschiter und die Libyer eine zahlreiche Heeresmacht, mit Wagen und Reitern in großer Menge? Aber weil du dich auf Jehova stütztest, gab er sie in deine Hand. (2. Chronik 14.8-12) 9 Denn Jehovas Augen durchlaufen die ganze Erde, um sich mächtig zu erweisen an denen, deren Herz ungeteilt auf ihn gerichtet ist. Hierin hast du töricht gehandelt; denn von nun an wirst du Kriege haben. 10 Und Asa wurde ärgerlich über den Seher und legte ihn in das Stockhaus; denn er war dieserhalb gegen ihn erzürnt. Auch tat Asa zu selbiger Zeit etlichen von dem Volke Gewalt an. (2. Chronik 18.26) (Matthäus 14.3) 11 Und siehe, die Geschichte Asas, die erste und die letzte, siehe, sie ist geschrieben in dem Buche der Könige von Juda und Israel. 12 Und im 39. Jahre seiner Regierung erkrankte Asa an seinen Füßen, so daß er überaus krank war; aber auch in seiner Krankheit suchte er nicht Jehova, sondern die Ärzte. 13 Und Asa legte sich zu seinen Vätern; und er starb im 41. Jahre seiner Regierung. 14 Und man begrub ihn in seinem Begräbnis, das er sich in der Stadt Davids gegraben hatte. Und man legte ihn auf ein Lager, das man gefüllt hatte mit Gewürz und Spezereien, gemischt nach der Kunst der Salbenmischung; und man veranstaltete für ihn einen sehr großen Brand. (2. Chronik 21.19) (Jeremia 34.5)