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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Chronik - Kapitel 15

Erneuerung des Bundes mit Gott

1 Und auf Asarja, den Sohn Odeds, kam der Geist Gottes. 2 Und er ging hinaus, Asa entgegen, und sprach zu ihm: Höret mich, Asa und ganz Juda und Benjamin! Jehova ist mit euch, wenn ihr mit ihm seid. Und wenn ihr ihn suchet, wird er sich von euch finden lassen; wenn ihr ihn aber verlasset, wird er euch verlassen. 3 Und Israel war viele Tage ohne wahren Gott und ohne lehrenden Priester und ohne Gesetz; (Hosea 3.4) 4 aber in ihrer Bedrängnis kehrten sie um zu Jehova, dem Gott Israels; und sie suchten ihn, und er ließ sich von ihnen finden. (Jeremia 29.13-14) 5 Und in jenen Zeiten war kein Friede für den Ausgehenden und für den Eingehenden; sondern viele Unruhen kamen über alle Bewohner der Länder. 6 Und es stieß sich Nation an Nation und Stadt an Stadt; denn Gott beunruhigte sie durch allerlei Bedrängnis. 7 Ihr aber, seid stark und lasset eure Hände nicht erschlaffen, denn es gibt Lohn für euer Tun! (1. Korinther 15.58) 8 Und als Asa diese Worte und die Weissagung Odeds, des Propheten, hörte, faßte er Mut; und er schaffte die Greuel weg aus dem ganzen Lande Juda und Benjamin und aus den Städten, die er vom Gebirge Ephraim eingenommen hatte, und er erneuerte den Altar Jehovas, der vor der Halle Jehovas stand. 9 Und er versammelte ganz Juda und Benjamin und die Fremdlinge, die aus Ephraim und Manasse und aus Simeon bei ihnen lebten; denn in Menge liefen sie aus Israel zu ihm über, als sie sahen, daß Jehova, sein Gott, mit ihm war. 10 Und sie versammelten sich zu Jerusalem im dritten Monat, im fünfzehnten Jahre der Regierung Asas; 11 und sie opferten Jehova an selbigem Tage von der Beute, die sie eingebracht hatten, 700 Rinder und 7000 Schafe. 12 Und sie gingen den Bund ein, Jehova, den Gott ihrer Väter, zu suchen mit ihrem ganzen Herzen und mit ihrer ganzen Seele; (Josua 24.25) 13 jeder aber, der Jehova, den Gott Israels, nicht suchen würde, sollte getötet werden, vom Kleinsten bis zum Größten, vom Manne bis zum Weibe. 14 Und sie schwuren Jehova mit lauter Stimme und mit Jauchzen und unter Trompeten- und Posaunenschall. 15 Und ganz Juda freute sich des Eides; denn sie schwuren mit ihrem ganzen Herzen und suchten Jehova mit ihrem ganzen Willen; und er ließ sich von ihnen finden. Und Jehova schaffte ihnen Ruhe ringsumher. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 Und auch Maaka, die Mutter des Königs Asa, setzte er ab, daß sie nicht mehr Königin wäre, weil sie der Aschera ein Götzenbild gemacht hatte; und Asa rottete ihr Götzenbild aus und zermalmte und verbrannte es im Tale Kidron. (1. Könige 15.13-15) 17 Die Höhen aber wichen nicht aus Israel; doch das Herz Asas war ungeteilt alle seine Tage. 18 Und er brachte die geheiligten Dinge seines Vaters und seine geheiligten Dinge in das Haus Gottes: Silber und Gold und Geräte. 19 Und es war kein Krieg bis zum 35. Jahre der Regierung Asas.