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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Samuel - Kapitel 7

Israels Buße und Sieg über die Philister - Samuel als Richter

1 Und die Männer von Kirjath-Jearim kamen und führten die Lade Jehovas hinauf, und sie brachten sie in das Haus Abinadabs auf dem Hügel; und sie heiligten Eleasar, seinen Sohn, die Lade Jehovas zu hüten. 2 Und es geschah von dem Tage an, da die Lade zu Kirjath-Jearim blieb, daß der Tage viele wurden, und es wurden zwanzig Jahre. Und das ganze Haus Israel wehklagte Jehova nach. (1. Chronik 13.6) 3 Da sprach Samuel zu dem ganzen Hause Israel und sagte: Wenn ihr mit eurem ganzen Herzen zu Jehova umkehret, so tut die fremden Götter und die Astaroth aus eurer Mitte hinweg, und richtet euer Herz auf Jehova und dienet ihm allein; und er wird euch aus der Hand der Philister erretten. (1. Mose 35.2) (Josua 24.23) 4 Und die Kinder Israel taten die Baalim und die Astaroth hinweg und dienten Jehova allein. (Richter 10.6) (Richter 10.16) 5 Und Samuel sprach: Versammelt ganz Israel nach Mizpa, und ich will Jehova für euch bitten. (Richter 11.11) (Richter 20.1) (1. Samuel 10.17) 6 Und sie versammelten sich nach Mizpa und schöpften Wasser und gossen es aus vor Jehova; und sie fasteten an selbigem Tage und sprachen daselbst: Wir haben gegen Jehova gesündigt! Und Samuel richtete die Kinder Israel zu Mizpa. - 7 Und die Philister hörten, daß die Kinder Israel sich nach Mizpa versammelt hatten, und die Fürsten der Philister zogen wider Israel herauf. Und die Kinder Israel hörten es und fürchteten sich vor den Philistern; 8 und die Kinder Israel sprachen zu Samuel: Laß nicht ab, für uns zu Jehova, unserem Gott, zu schreien, daß er uns von der Hand der Philister rette! (1. Samuel 12.23) 9 Und Samuel nahm ein Milchlamm und opferte es ganz als Brandopfer dem Jehova; und Samuel schrie zu Jehova für Israel, und Jehova erhörte ihn. 10 Es geschah nämlich, während Samuel das Brandopfer opferte, da rückten die Philister heran zum Streit wider Israel. Und Jehova donnerte mit starkem Donner an selbigem Tage über den Philistern und verwirrte sie, und sie wurden vor Israel geschlagen. 11 Und die Männer von Israel zogen von Mizpa aus und verfolgten die Philister und schlugen sie bis unterhalb Beth-Kar. 12 Und Samuel nahm einen Stein und stellte ihn auf zwischen Mizpa und Schen, und er gab ihm den Namen Eben-Eser und sprach: Bis hierher hat uns Jehova geholfen. 13 So wurden die Philister gedemütigt, und sie kamen fortan nicht mehr in die Grenzen Israels; und die Hand Jehovas war wider die Philister alle Tage Samuels. 14 Und die Städte, welche die Philister von Israel genommen hatten, kamen wieder an Israel, von Ekron bis Gath; auch ihr Gebiet errettete Israel aus der Hand der Philister. Und es ward Friede zwischen Israel und den Amoritern. 15 Und Samuel richtete Israel alle Tage seines Lebens. 16 Und er ging Jahr für Jahr und zog umher nach Bethel und Gilgal und Mizpa und richtete Israel an allen diesen Orten; 17 und er kehrte nach Rama zurück, denn dort war sein Haus, und dort richtete er Israel. Und er baute daselbst Jehova einen Altar.