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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 46

Jakobs Ausreise nach Ägypten

1 Und Israel brach auf und alles, was er hatte, und kam nach Beerseba; und er opferte Schlachtopfer dem Gott seines Vaters Isaak. (1. Mose 26.23-25) 2 Und Gott sprach zu Israel in den Gesichten der Nacht und sagte: Jakob! Jakob! Und er sprach: Hier bin ich. 3 Und er sprach: Ich bin Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen; denn zu einer großen Nation will ich dich daselbst machen. 4 Ich will mit dir nach Ägypten hinabziehen, und ich will dich auch gewißlich heraufführen; und Joseph soll seine Hand auf deine Augen legen. 5 Da machte sich Jakob von Beerseba auf, und die Söhne Israels führten Jakob, ihren Vater, und ihre Kinder und ihre Weiber auf den Wagen, die der Pharao gesandt hatte, ihn zu holen. 6 Und sie nahmen ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm: 7 seine Söhne und die Söhne seiner Söhne mit ihm, seine Töchter und die Töchter seiner Söhne, und all seinen Samen brachte er mit sich nach Ägypten.

Jakobs Nachkommen

8 Und dies sind die Namen der Söhne Israels, die nach Ägypten kamen: Jakob und seine Söhne; der Erstgeborene Jakobs: Ruben. (2. Mose 6.14-16) 9 Und die Söhne Rubens: Hanok und Pallu und Hezron und Karmi. 10 Und die Söhne Simeons: Jemuel und Jamin und Ohad und Jakin und Zochar und Saul, der Sohn der Kanaaniterin. 11 Und die Söhne Levis: Gerson, Kehath und Merari. 12 Und die Söhne Judas: Gher und Onan und Schela und Perez und Serach; Gher und Onan aber starben im Lande Kanaan. Und die Söhne des Perez waren Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Und die Söhne Issaschars: Tola und Puwa und Job und Schimron. 14 Und die Söhne Sebulons: Sered und Elon und Jachleel. 15 Das sind die Söhne Leas, welche sie dem Jakob in Paddan-Aram gebar, und Dina, seine Tochter. Aller Seelen seiner Söhne und seiner Töchter waren 33. - 16 Und die Söhne Gads: Ziphjon und Haggi, Schuni und Ezbon, Eri und Arodi und Areli. 17 Und die Söhne Asers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria, und Serach, ihre Schwester. Und die Söhne Berias: Heber und Malkiel. 18 Das sind die Söhne Silpas, die Laban seiner Tochter Lea gab; und sie gebar diese dem Jakob, sechzehn Seelen. - 19 Die Söhne Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin. 20 Und dem Joseph wurden im Lande Ägypten Manasse und Ephraim geboren, welche Asnath ihm gebar, die Tochter Potipheras, des Priesters von On. (1. Mose 41.50-52) 21 Und die Söhne Benjamins: Bela und Beker und Aschbel, Gera und Naaman, Echi und Rosch, Muppim und Huppim und Ard. 22 Das sind die Söhne Rahels, die dem Jakob geboren wurden; aller Seelen waren vierzehn. - 23 Und die Söhne Dans: Huschim. 24 Und die Söhne Naphtalis: Jachzeel und Guni und Jezer und Schillem. 25 Das sind die Söhne Bilhas, die Laban seiner Tochter Rahel gab; und sie gebar diese dem Jakob; aller Seelen waren sieben. - 26 Aller dem Jakob angehörenden Seelen, die nach Ägypten kamen, die aus seinen Lenden hervorgegangen waren, ausgenommen die Weiber der Söhne Jakobs, aller Seelen waren 66. 27 Und die Söhne Josephs, die ihm in Ägypten geboren wurden, waren zwei Seelen. Aller Seelen des Hauses Jakob, die nach Ägypten kamen, waren siebzig. (2. Mose 1.5)

Jakobs Wiedersehen mit Josef

28 Und er sandte Juda vor sich hin zu Joseph, um vor ihm her zu weisen nach Gosen; und sie kamen in das Land Gosen. (1. Mose 45.10) 29 Da spannte Joseph seinen Wagen an und zog hinauf, seinem Vater Israel entgegen nach Gosen; und als er seiner ansichtig wurde, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse. 30 Und Israel sprach zu Joseph: Nunmehr mag ich sterben, nachdem ich dein Angesicht gesehen habe, daß du noch lebst! (1. Mose 45.28) 31 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern und zum Hause seines Vaters: Ich will hinaufziehen und dem Pharao berichten und zu ihm sagen: Meine Brüder und das Haus meines Vaters, die im Lande Kanaan waren, sind zu mir gekommen. 32 Und die Männer sind Schafhirten, denn sie haben Viehzucht getrieben; und sie haben ihr Kleinvieh und ihre Rinder und alles, was sie haben, mitgebracht. 33 Und geschieht es, daß der Pharao euch ruft und spricht: Was ist eure Hantierung? 34 so saget: Deine Knechte haben Viehzucht getrieben, von Jugend auf bis jetzt, sowohl wir als auch unsere Väter, auf daß ihr wohnen möget im Lande Gosen; denn alle Schafhirten sind den Ägyptern ein Greuel. (1. Mose 43.32)