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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 38

Juda und seine Schwiegertochter Tamar

1 Und es geschah zu selbiger Zeit, daß Juda von seinen Brüdern hinabzog und zu einem Manne von Adullam einkehrte mit Namen Hira. 2 Und Juda sah daselbst die Tochter eines kanaanitischen Mannes, mit Namen Schua; und er nahm sie und ging zu ihr ein. 3 Und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn, und er gab ihm den Namen Gher. 4 Und sie wurde abermals schwanger und gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Onan. 5 Und wiederum gebar sie einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Schela; Juda war aber zu Kesib, als sie ihn gebar. 6 Und Juda nahm ein Weib für Gher, seinen Erstgeborenen, und ihr Name war Tamar. 7 Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und Jehova tötete ihn. 8 Da sprach Juda zu Onan: Gehe ein zu dem Weibe deines Bruders, und leiste ihr die Schwagerpflicht und erwecke deinem Bruder Samen. (5. Mose 25.5) 9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, so geschah es, wenn er zu dem Weibe seines Bruders einging, daß er ihn verderbte zur Erde, um seinem Bruder keinen Samen zu geben. 10 Und es war übel in den Augen Jehovas, was er tat; und er tötete auch ihn. 11 Da sprach Juda zu Tamar, seiner Schwiegertochter: Bleibe Witwe im Hause deines Vaters, bis mein Sohn Schela groß sein wird. Denn er sagte: Daß nicht auch er sterbe wie seine Brüder! Und Tamar ging hin und blieb im Hause ihres Vaters. 12 Als der Tage viele geworden, da starb die Tochter Schuas, das Weib Judas. Und als Juda getröstet war, ging er zu seinen Schafscherern hinauf, er und Hira, sein Freund, der Adullamiter, nach Timna. 13 Und es wurde der Tamar berichtet und gesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht nach Timna hinauf, um seine Schafe zu scheren. 14 Da legte sie die Kleider ihrer Witwenschaft von sich und bedeckte sich mit einem Schleier und verhüllte sich; und sie setzte sich an den Eingang von Enaim, das am Wege nach Timna liegt; denn sie sah, daß Schela groß geworden war und sie ihm nicht zum Weibe gegeben wurde. 15 Und Juda sah sie und hielt sie für eine Hure, denn sie hatte ihr Angesicht bedeckt. 16 Und er bog zu ihr ab in den Weg und sprach: Wohlan, laß mich zu dir eingehen! Denn er wußte nicht, daß sie seine Schwiegertochter war. Und sie sprach: Was willst du mir geben, daß du zu mir eingehst? (3. Mose 18.15) 17 Da sprach er: Ich will dir ein Ziegenböcklein von der Herde senden. Und sie sprach: Wenn du ein Pfand gibst, bis du es sendest. 18 Und er sprach: Was für ein Pfand soll ich dir geben? Und sie sprach: Deinen Siegelring und deine Schnur und deinen Stab, der in deiner Hand ist. Da gab er es ihr und ging zu ihr ein, und sie ward schwanger von ihm. 19 Und sie stand auf und ging hin, und sie legte ihren Schleier von sich und zog die Kleider ihrer Witwenschaft an. 20 Und Juda sandte das Ziegenböcklein durch die Hand seines Freundes, des Adullamiters, um das Pfand aus der Hand des Weibes zu nehmen; aber er fand sie nicht. 21 Und er fragte die Leute ihres Ortes und sprach: Wo ist jene Buhlerin, die zu Enaim am Wege war? Und sie sprachen: Hier ist keine Buhlerin gewesen. 22 Und er kehrte zu Juda zurück und sprach: Ich habe sie nicht gefunden, und auch sagten die Leute des Ortes: Hier ist keine Buhlerin gewesen. 23 Da sprach Juda: Sie behalte es für sich, daß wir nicht zum Gespött werden; siehe, ich habe dieses Böcklein gesandt, und du hast sie ja nicht gefunden. 24 Und es geschah nach etwa drei Monaten, da wurde dem Juda berichtet und gesagt: Tamar, deine Schwiegertochter, hat gehurt, und siehe, sie ist auch schwanger von Hurerei. Da sprach Juda: Führet sie hinaus, daß sie verbrannt werde! 25 Als sie hinausgeführt wurde, da sandte sie zu ihrem Schwiegervater und ließ ihm sagen: Von dem Manne, dem dieses gehört, bin ich schwanger; und sie sprach: Erkenne doch, wem dieser Siegelring und diese Schnur und dieser Stab gehören! 26 Und Juda erkannte es und sprach: Sie ist gerechter als ich, darum daß ich sie nicht meinem Sohne Schela gegeben habe; und er erkannte sie hinfort nicht mehr. 27 Und es geschah zur Zeit, als sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 28 Und es geschah, während sie gebar, da streckte einer die Hand heraus, und die Hebamme nahm sie und band einen Karmesinfaden um seine Hand und sprach: Dieser ist zuerst herausgekommen. 29 Und es geschah, als er seine Hand zurückzog, siehe, da kam sein Bruder heraus; und sie sprach: Wie bist du durchgebrochen! Auf dir sei der Bruch! Und man gab ihm den Namen Perez. (Matthäus 1.3) 30 Und danach kam sein Bruder heraus, um dessen Hand der Karmesinfaden war, und man gab ihm den Namen Serach.