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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 36

Esaus Nachkommen

1 Und dies sind die Geschlechter Esaus, das ist Edom. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm seine Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hethiters, und Oholibama, die Tochter Anas, der Tochter Zibeons, des Hewiters, (1. Mose 26.34) 3 und Basmath, die Tochter Ismaels, die Schwester Nebajoths. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau Eliphas, und Basmath gebar Reghuel. 5 Und Oholibama gebar Jeghusch und Jaghlam und Korach. Das sind die Söhne Esaus, welche ihm im Lande Kanaan geboren wurden. 6 Und Esau nahm seine Weiber und seine Söhne und seine Töchter und alle Seelen seines Hauses, und seine Herden und all sein Vieh und all sein Besitztum, das er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog in ein Land, von seinem Bruder Jakob hinweg. 7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie hätten beieinander wohnen können, und das Land ihres Aufenthaltes vermochte sie nicht zu tragen wegen ihrer Herden. (1. Mose 13.6) 8 Und Esau wohnte auf dem Gebirge Seir. Esau, das ist Edom. 9 Und dies sind die Geschlechter Esaus, des Vaters von Edom, auf dem Gebirge Seir. 10 Dies sind die Namen der Söhne Esaus: Eliphas, der Sohn Adas, des Weibes Esaus; Reghuel, der Sohn Basmaths, des Weibes Esaus. 11 Und die Söhne des Eliphas waren: Teman, Omar, Zepho und Gaetam und Kenas. 12 Und Timna war das Kebsweib des Eliphas, des Sohnes Esaus, und sie gebar dem Eliphas Amalek. Das sind die Söhne Adas, des Weibes Esaus. 13 Und dies sind die Söhne Reghuels: Nachath und Serach, Schamma und Missa. Das waren die Söhne Basmaths, des Weibes Esaus. 14 Und dies waren die Söhne Oholibamas, der Tochter Anas, der Tochter Zibeons, des Weibes Esaus: sie gebar dem Esau Jeghusch, Jaghlam und Korach. 15 Dies sind die Fürsten der Söhne Esaus: Die Söhne Eliphas', des Erstgeborenen Esaus: der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas, 16 der Fürst Korach, der Fürst Gaetam, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten des Eliphas im Lande Edom; das sind die Söhne Adas. 17 Und dies sind die Söhne Reghuels, des Sohnes Esaus: der Fürst Nachath, der Fürst Serach, der Fürst Schamma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten des Reghuel im Lande Edom; das sind die Söhne Basmaths, des Weibes Esaus. 18 Und dies sind die Söhne Oholibamas, des Weibes Esaus: der Fürst Jeghusch, der Fürst Jaghlam, der Fürst Korach. Das sind die Fürsten Oholibamas, der Tochter Anas, des Weibes Esaus. 19 Das sind die Söhne Esaus und das ihre Fürsten; das ist Edom. 20 Das sind die Söhne Seirs, des Horiters, die Bewohner des Landes: Lotan und Schobal und Zibeon und Ana und Dischon und Ezer und Dischan. (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Das sind die Fürsten der Horiter, der Söhne Seirs, im Lande Edom. 22 Und die Söhne Lotans waren: Hori und Hemam, und die Schwester Lotans: Timna. 23 Und dies sind die Söhne Schobals: Alwan und Manachath und Ebal, Schepho und Onam. 24 Und dies sind die Söhne Zibeons: Aja und Ana. Das ist der Ana, welcher die warmen Quellen in der Wüste fand, als er die Esel Zibeons, seines Vaters, weidete. 25 Und dies sind die Söhne Anas: Dischon, und Oholibama, die Tochter Anas. 26 Und dies sind die Söhne Dischons: Hemdan und Eschban und Jithran und Keran. 27 Dies sind die Söhne Ezers: Bilhan und Saawan und Akan. 28 Dies sind die Söhne Dischans: Uz und Aran. 29 Dies sind die Fürsten der Horiter: der Fürst Lotan, der Fürst Schobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana, 30 der Fürst Dischon, der Fürst Ezer, der Fürst Dischan. Das sind die Fürsten der Horiter, nach ihren Fürsten im Lande Seir. 31 Und dies sind die Könige, die im Lande Edom regiert haben, ehe ein König über die Kinder Israel regierte: 32 Bela, der Sohn Beors, wurde König in Edom, und der Name seiner Stadt war Dinhaba. 33 Und Bela starb; und es ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serachs, aus Bozra. 34 Und Jobab starb; und es ward König an seiner Statt Huscham, aus dem Lande der Temaniter. 35 Und Huscham starb; und es ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads, welcher Midian schlug im Gefilde Moabs; und der Name seiner Stadt war Awith. 36 Und Hadad starb; und es ward König an seiner Statt Samla aus Masreka. 37 Und Samla starb; und es ward König an seiner Statt Saul aus Rechoboth am Strome. 38 Und Saul starb, und es ward König an seiner Statt Baal-Hanan, der Sohn Akbors. 39 Und Baal-Hanan, der Sohn Akbors, starb; und es ward König an seiner Statt Hadar; und der Name seiner Stadt war Paghu, und der Name seines Weibes Mehetabeel, die Tochter Matreds, der Tochter Mesahabs. 40 Und dies sind die Namen der Fürsten Esaus, nach ihren Familien, nach ihren Ortschaften, mit ihren Namen: der Fürst Timna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetheth, 41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Teman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten von Edom nach ihren Wohnsitzen, im Lande ihres Eigentums. Das ist Esau, der Vater Edoms.