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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 33

Jakobs Versöhnung mit Esau

1 Und Jakob hob seine Augen auf und sah: und siehe, Esau kam und mit ihm vierhundert Mann. Und er verteilte die Kinder auf Lea und auf Rahel und auf die beiden Mägde; (1. Mose 32.7) 2 und er stellte die Mägde und ihre Kinder vornan und Lea und ihre Kinder dahinter und Rahel und Joseph zuletzt. 3 Er aber ging vor ihnen her und beugte sich siebenmal zur Erde nieder, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Und Esau lief ihm entgegen und umarmte ihn und fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Und er hob seine Augen auf und sah die Weiber und die Kinder und sprach: Wer sind diese bei dir? Und er sprach: Die Kinder, die Gott deinem Knechte beschert hat. (Psalm 127.3) 6 Und die Mägde traten herzu, sie und ihre Kinder, und verneigten sich. 7 Und auch Lea trat herzu und ihre Kinder, und sie verneigten sich. Und danach traten Joseph und Rahel herzu und verneigten sich. 8 Und er sprach: Was willst du mit diesem ganzen Zug, dem ich begegnet bin? Und er sprach: Daß ich Gnade fände in den Augen meines Herrn. (1. Mose 32.14) 9 Da sprach Esau: Ich habe genug, mein Bruder; es sei dein was du hast. 10 Und Jakob sprach: Nicht doch; wenn ich anders Gnade gefunden habe in deinen Augen, so nimm mein Geschenk von meiner Hand, da ich nun einmal dein Angesicht gesehen habe, als hätte ich Gottes Angesicht gesehen, und du Wohlgefallen an mir gehabt hast. (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch mein Geschenk, das dir überbracht worden ist; denn Gott hat es mir beschert, und ich habe alles. Und er drang in ihn, und er nahm es. (1. Samuel 25.27) (1. Samuel 30.26) 12 Und Esau sprach: Laß uns aufbrechen und weiterziehen, und ich will vor dir herziehen. 13 Und er sprach zu ihm: Mein Herr weiß, daß die Kinder zart sind und daß ich säugende Schafe und Kühe bei mir habe; wenn man sie nur einen Tag übertriebe, so würde die ganze Herde sterben. 14 Mein Herr ziehe doch vor seinem Knechte hin, und ich will einherziehen nach meiner Gemächlichkeit, nach dem Gange des Viehes, das vor mir ist, und nach dem Gange der Kinder, bis ich zu meinem Herrn komme nach Seir. 15 Und Esau sprach: Ich will doch von dem Volke bei dir zurücklassen, das bei mir ist. Und er sprach: Wozu das? Möchte ich Gnade finden in den Augen meines Herrn! 16 Und Esau kehrte an selbigem Tage seines Weges zurück nach Seir.

Jakob in Sichem

17 Und Jakob brach auf nach Sukkoth und baute sich ein Haus, und seinem Vieh machte er Hütten; darum gab er dem Orte den Namen Sukkoth. 18 Und Jakob kam wohlbehalten nach der Stadt Sichem, die im Lande Kanaan ist, als er aus Paddan-Aram kam, und lagerte vor der Stadt. 19 Und er kaufte das Stück Feld, wo er sein Zelt aufgeschlagen hatte, von der Hand der Söhne Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Kesita. (Josua 24.32) 20 Und er richtete daselbst einen Altar auf und nannte ihn: Gott, der Gott Israels. (1. Mose 12.7-8)