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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 28

Jakobs Flucht nach Haran

1 Und Isaak rief Jakob und segnete ihn; und er gebot ihm und sprach zu ihm: Du sollst nicht ein Weib nehmen von den Töchtern Kanaans. (1. Mose 24.3) 2 Mache dich auf, gehe nach Paddan-Aram, zum Hause Bethuels, des Vaters deiner Mutter; und nimm dir von dort ein Weib von den Töchtern Labans, des Bruders deiner Mutter. (1. Mose 22.23) (1. Mose 24.29) 3 Und Gott, der Allmächtige, segne dich und mache dich fruchtbar und mehre dich, daß du zu einer Schar von Völkern werdest; 4 und er gebe dir den Segen Abrahams, dir und deinem Samen mit dir, auf daß du besitzest das Land deiner Fremdlingschaft, das Gott dem Abraham gegeben hat! (1. Mose 12.2) 5 Und Isaak entließ Jakob; und er ging nach Paddan-Aram zu Laban, dem Sohne Bethuels, des Aramäers, dem Bruder Rebekkas, der Mutter Jakobs und Esaus. -

Esaus dritte Frau

6 Und als Esau sah, daß Isaak den Jakob gesegnet und ihn nach Paddan-Aram entlassen hatte, um sich von dort ein Weib zu nehmen, indem er ihn segnete und ihm gebot und sprach: Du sollst nicht ein Weib nehmen von den Töchtern Kanaans, 7 und daß Jakob seinem Vater und seiner Mutter gehorcht hatte und nach Paddan-Aram gegangen war: 8 als Esau sah, daß die Töchter Kanaans übel waren in den Augen seines Vaters Isaak, 9 da ging Esau hin zu Ismael und nahm sich zum Weibe Machalath, die Tochter Ismaels, des Sohnes Abrahams, die Schwester Nebajoths, zu seinen anderen Weibern hinzu. (1. Mose 25.13) (1. Mose 26.34)

Jakobs Traum und Gelübde

10 Und Jakob zog aus von Beerseba und ging nach Haran. 11 Und er gelangte an einen Ort und übernachtete daselbst; denn die Sonne war untergegangen. Und er nahm einen von den Steinen des Ortes und legte ihn zu seinen Häupten und legte sich nieder an selbigem Orte. 12 Und er träumte: und siehe, eine Leiter war auf die Erde gestellt, und ihre Spitze rührte an den Himmel; und siehe, Engel Gottes stiegen auf und nieder an ihr. (Johannes 1.51) 13 Und siehe, Jehova stand über ihr und sprach: Ich bin Jehova, der Gott Abrahams, deines Vaters, und der Gott Isaaks; das Land, auf welchem du liegst, dir will ich es geben und deinem Samen. (1. Mose 12.7) 14 Und dein Same soll werden wie der Staub der Erde, und du wirst dich ausbreiten nach Westen und nach Osten und nach Norden und nach Süden hin; und in dir und in deinem Samen sollen gesegnet werden alle Geschlechter der Erde. (1. Mose 12.3) (1. Mose 13.16) 15 Und siehe, ich bin mit dir, und ich will dich behüten überall, wohin du gehst, und dich zurückbringen in dieses Land; denn ich werde dich nicht verlassen, bis ich getan was ich zu dir geredet habe. 16 Und Jakob erwachte von seinem Schlafe und sprach: Fürwahr, Jehova ist an diesem Orte, und ich wußte es nicht! 17 Und er fürchtete sich und sprach: Wie furchtbar ist dieser Ort! Dies ist nichts anderes als Gottes Haus, und dies die Pforte des Himmels. (2. Mose 3.5) 18 Und Jakob stand des Morgens früh auf und nahm den Stein, den er zu seinen Häupten gelegt hatte, und stellte ihn auf als Denkmal und goß Öl auf seine Spitze. 19 Und er gab selbigem Orte den Namen Bethel; aber im Anfang war Lus der Name der Stadt. (1. Mose 35.14-15) 20 Und Jakob tat ein Gelübde und sprach: Wenn Gott mit mir ist und mich behütet auf diesem Wege, den ich gehe, und mir Brot zu essen gibt und Kleider anzuziehen, 21 und ich in Frieden zurückkehre zum Hause meines Vaters, so soll Jehova mein Gott sein. 22 Und dieser Stein, den ich als Denkmal aufgestellt habe, soll ein Haus Gottes sein; und von allem, was du mir geben wirst, werde ich dir gewißlich den Zehnten geben. (1. Mose 35.1) (1. Mose 35.7)