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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 11

Der Turmbau zu Babel

1 Und die ganze Erde hatte eine Sprache und einerlei Worte. 2 Und es geschah, als sie nach Osten zogen, da fanden sie eine Ebene im Lande Sinear und wohnten daselbst. 3 Und sie sprachen einer zum anderen: Wohlan, laßt uns Ziegel streichen und hart brennen! Und der Ziegel diente ihnen als Stein, und das Erdharz diente ihnen als Mörtel. 4 Und sie sprachen: Wohlan, bauen wir uns eine Stadt und einen Turm, dessen Spitze an den Himmel reiche, und machen wir uns einen Namen, daß wir nicht zerstreut werden über die ganze Erde! 5 Und Jehova fuhr hernieder, die Stadt und den Turm zu sehen, welche die Menschenkinder bauten. (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Und Jehova sprach: Siehe, sie sind ein Volk und haben alle eine Sprache, und dies haben sie angefangen zu tun; und nun wird ihnen nichts verwehrt werden, was sie zu tun ersinnen. 7 Wohlan, laßt uns herniederfahren und ihre Sprache daselbst verwirren, daß sie einer des anderen Sprache nicht verstehen! 8 Und Jehova zerstreute sie von dannen über die ganze Erde; und sie hörten auf, die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Darum gab man ihr den Namen Babel; denn daselbst verwirrte Jehova die Sprache der ganzen Erde, und von dannen zerstreute sie Jehova über die ganze Erde.

Stammbaum von Sem bis Abram

10 Dies sind die Geschlechter Sems: Sem war 100 Jahre alt und zeugte Arpaksad, zwei Jahre nach der Flut. (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 Und Sem lebte, nachdem er Arpaksad gezeugt hatte, 500 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 12 Und Arpaksad lebte 35 Jahre und zeugte Schelach. 13 Und Arpaksad lebte, nachdem er Schelach gezeugt hatte, 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 14 Und Schelach lebte 30 Jahre und zeugte Heber. 15 Und Schelach lebte, nachdem er Heber gezeugt hatte, 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 16 Und Heber lebte 34 Jahre und zeugte Peleg. 17 Und Heber lebte, nachdem er Peleg gezeugt hatte, 430 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 18 Und Peleg lebte 30 Jahre und zeugte Reghu. 19 Und Peleg lebte, nachdem er Reghu gezeugt hatte, 209 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 20 Und Reghu lebte 32 Jahre und zeugte Serug. 21 Und Reghu lebte, nachdem er Serug gezeugt hatte, 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 22 Und Serug lebte 30 Jahre und zeugte Nahor. 23 Und Serug lebte, nachdem er Nahor gezeugt hatte, 200 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 24 Und Nahor lebte 29 Jahre und zeugte Tarah. 25 Und Nahor lebte, nachdem er Tarah gezeugt hatte, 119 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. - 26 Und Tarah lebte 70 Jahre und zeugte Abram, Nahor und Haran. 27 Und dies sind die Geschlechter Tarahs: Tarah zeugte Abram, Nahor und Haran; und Haran zeugte Lot. 28 Und Haran starb vor dem Angesicht seines Vaters Tarah, in dem Lande seiner Geburt, zu Ur in Chaldäa. 29 Und Abram und Nahor nahmen sich Weiber; der Name des Weibes Abrams war Sarai, und der Name des Weibes Nahors Milka, die Tochter Harans, des Vaters der Milka und des Vaters der Jiska. (1. Mose 22.20) 30 Und Sarai war unfruchtbar, sie hatte kein Kind. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Und Tarah nahm seinen Sohn Abram und Lot, den Sohn Harans, seines Sohnes Sohn, und Sarai, seine Schwiegertochter, das Weib seines Sohnes Abram; und sie zogen miteinander aus Ur in Chaldäa, um in das Land Kanaan zu gehen; und sie kamen bis Haran und wohnten daselbst. 32 Und die Tage Tarahs waren 205 Jahre, und Tarah starb in Haran.