zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

1. Korinther - Kapitel 16

Anweisung über Sammlungen für die Gemeinde in Jerusalem

1 Was aber die Sammlung für die Heiligen betrifft: wie ich den Versammlungen von Galatien verordnet habe, also tut auch ihr. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentage lege ein jeder von euch bei sich zurück und sammle auf, je nachdem er Gedeihen hat, auf daß nicht dann, wenn ich komme, Sammlungen geschehen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, so will ich die, welche irgend ihr für tüchtig erachten werdet, mit Briefen senden, daß sie eure Gabe nach Jerusalem hinbringen. 4 Wenn es aber angemessen ist, daß auch ich hinreise, so sollen sie mit mir reisen.

Reisepläne des Apostels

5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Macedonien durchzogen habe, denn ich ziehe durch Macedonien. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Vielleicht aber werde ich bei euch bleiben oder auch überwintern, auf daß ihr mich geleitet, wohin irgend ich reise; 7 denn ich will euch jetzt nicht im Vorbeigehen sehen, denn ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es erlaubt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber bis Pfingsten in Ephesus bleiben, (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 denn eine große und wirkungsvolle Tür ist mir aufgetan, und der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3)

Mitteilungen über Mitarbeiter

10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei; denn er arbeitet am Werke des Herrn, wie auch ich. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Es verachte ihn nun niemand. Geleitet ihn aber in Frieden, auf daß er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihm viel zugeredet, daß er mit den Brüdern zu euch komme; und er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen, doch wird er kommen, wenn er eine gelegene Zeit finden wird. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben; seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Alles bei euch geschehe in Liebe. 15 Ich ermahne euch aber, Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es der Erstling von Achaja ist, und daß sie sich selbst den Heiligen zum Dienst verordnet haben; (1. Korinther 1.16) 16 daß auch ihr solchen unterwürfig seid und jedem, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus, denn diese haben erstattet, was euerseits mangelte. 18 Denn sie haben meinen Geist erquickt und den eurigen; erkennet nun solche an. (1. Thessalonicher 5.12)

Grüße und Segenswunsch

19 Es grüßen euch die Versammlungen Asiens. Es grüßen euch vielmal im Herrn Aquila und Priscilla, samt der Versammlung in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet einander mit heiligem Kuß. 21 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 Wenn jemand den Herrn [Jesus Christus] nicht lieb hat, der sei Anathema; Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christo Jesu! Amen.