zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 6

Salomos Tempelbau

1 Und es geschah im 480. Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siw, das ist der zweite Monat, da baute er Jehova das Haus. 2 Und das Haus, das der König Salomo Jehova baute: sechzig Ellen war seine Länge, und zwanzig Ellen seine Breite, und dreißig Ellen seine Höhe. 3 Und die Halle vor dem Tempel des Hauses: zwanzig Ellen war ihre Länge vor der Breite des Hauses her; zehn Ellen war ihre Breite vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte dem Hause Fenster, die mit unbeweglichen Querstäben vergittert waren. 5 Und er baute an die Wand des Hauses Stockwerke ringsum, an die Wände des Hauses ringsum, des Tempels und des Sprachortes; und er machte Seitenzimmer ringsum. 6 Das untere Stockwerk: fünf Ellen war seine Breite, und das mittlere, sechs Ellen seine Breite, und das dritte, sieben Ellen seine Breite; denn er hatte außen am Hause ringsum Absätze gemacht, um nicht in die Wände des Hauses einzugreifen. 7 Und das Haus wurde bei seiner Erbauung aus vollständig behauenen Steinen erbaut; und Hammer und Meißel, irgend ein eisernes Werkzeug, wurde nicht am Hause gehört, als es erbaut wurde. 8 Der Eingang der mittleren Seitenzimmer war an der rechten Seite des Hauses; und mittelst Wendeltreppen stieg man zu den mittleren, und von den mittleren zu den dritten hinauf. 9 Und er baute das Haus und vollendete es, und er deckte das Haus mit Balken und Reihen von Zedern. 10 Und er baute die Stockwerke an das ganze Haus, fünf Ellen ihre Höhe; und sie waren mit dem Hause durch Zedernhölzer verbunden. 11 Und das Wort Jehovas geschah zu Salomo, indem er sprach: 12 Dieses Haus, das du baust - wenn du in meinen Satzungen wandeln und meine Rechte tun und alle meine Gebote beobachten wirst, daß du darin wandelst, so werde ich dir mein Wort aufrecht halten, das ich zu deinem Vater David geredet habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich werde inmitten der Kinder Israel wohnen und werde mein Volk Israel nicht verlassen. (2. Mose 29.45) 14 Und Salomo baute das Haus und vollendete es. - 15 Und er baute die Wände des Hauses innerhalb mit Zedernbrettern; vom Fußboden des Hauses bis an die Wände der Decke überzog er sie innerhalb mit Holz; und er überzog den Fußboden des Hauses mit Zypressenbrettern. 16 Und er baute die zwanzig Ellen an der Hinterseite des Hauses mit Zedernbrettern, vom Fußboden bis an die Wände; und er baute sie ihm inwendig zum Sprachorte, zum Allerheiligsten. 17 Und das Haus, das ist der Tempel, vorn vor dem Sprachorte, war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz am Hause, inwendig, war Schnitzwerk von Koloquinthen und aufbrechenden Blumen; alles war Zedernholz, kein Stein wurde gesehen. 19 Und den Sprachort im Innersten des Hauses richtete er zu, um die Lade des Bundes Jehovas dahin zu setzen; 20 und das Innere des Sprachortes: zwanzig Ellen die Länge, und zwanzig Ellen die Breite, und zwanzig Ellen seine Höhe; und er überzog ihn mit geläutertem Golde; auch den Zedernholzaltar überzog er damit. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit geläutertem Golde; und er zog goldene Ketten vor dem Sprachorte her, und überzog ihn mit Gold. 22 Und das ganze Haus überzog er mit Gold, das ganze Haus vollständig; auch den ganzen Altar, der zum Sprachorte gehörte, überzog er mit Gold. 23 Und er machte im Sprachorte zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen ihre Höhe; (2. Mose 37.7-9) 24 und fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs, und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs: zehn Ellen von dem einen Ende seiner Flügel bis zu dem anderen Ende seiner Flügel; 25 und zehn Ellen maß der andere Cherub: beide Cherubim hatten ein Maß und einen Schnitt. 26 Die Höhe des einen Cherubs war zehn Ellen, und ebenso die des anderen Cherubs. 27 Und er stellte die Cherubim in das innerste Haus; und die Cherubim breiteten die Flügel aus, so daß der Flügel des einen an diese Wand rührte, und der Flügel des anderen Cherubs an die andere Wand rührte; und ihre Flügel, nach der Mitte des Hauses zu, rührten Flügel an Flügel. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ringsum schnitzte er eingegrabenes Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Und den Fußboden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Und für den Eingang des Sprachortes machte er Türflügel von Ölbaumholz; die Einfassung, die Pfosten, bildeten den fünften Teil der Wand. 32 Und in die zwei Türflügel von Ölbaumholz, darein schnitzte er Schnitzwerk von Cherubim und Palmen und aufbrechenden Blumen, und er überzog sie mit Gold: er breitete das Gold aus über die Cherubim und über die Palmen. 33 Und ebenso machte er für den Eingang des Tempels Pfosten von Ölbaumholz aus dem vierten Teile der Wand, 34 und zwei Türflügel von Zypressenholz: aus zwei drehbaren Blättern war der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er schnitzte Cherubim und Palmen und aufbrechende Blumen ein und überzog sie mit Gold, geschlichtet über das Eingegrabene. 36 Und er baute den inneren Hof aus drei Reihen behauener Steine und aus einer Reihe Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre wurde der Grund des Hauses Jehovas gelegt, im Monat Siw; (1. Könige 6.1) 38 und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist der achte Monat, war das Haus vollendet nach allen seinen Stücken und nach all seiner Vorschrift; und so baute er sieben Jahre daran.