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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Könige - Kapitel 5

Salomos Macht und Weisheit

1 Und Hiram, der König von Tyrus, sandte seine Knechte zu Salomo, denn er hatte gehört, daß man ihn zum König gesalbt hatte an seines Vaters Statt; denn Hiram war allezeit ein Freund Davids gewesen. 2 Und Salomo sandte zu Hiram und ließ ihm sagen: 3 Du weißt ja, daß mein Vater David nicht vermochte, dem Namen Jehovas, seines Gottes, ein Haus zu bauen, wegen der Kriege, mit welchen sie ihn umgaben, bis Jehova sie unter seine Fußsohlen legte. 4 Nun aber hat Jehova, mein Gott, mir Ruhe geschafft ringsum; da ist kein Widersacher mehr und kein schlimmes Begegnis. 5 Und siehe, ich gedenke dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus zu bauen, so wie Jehova zu meinem Vater David geredet und gesagt hat: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf deinen Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen. (3. Mose 25.18) (2. Könige 18.31) 6 Und nun gebiete, daß man mir Zedern vom Libanon haue; und meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein; und den Lohn deiner Knechte will ich dir geben nach allem, was du sagen wirst; denn du weißt ja, daß niemand unter uns ist, der Holz zu hauen versteht wie die Zidonier. 7 Und es geschah, als Hiram die Worte Salomos hörte, da freute er sich sehr; und er sprach: Gepriesen sei heute Jehova, der David einen weisen Sohn gegeben hat über dieses große Volk! 8 Und Hiram sandte zu Salomo und ließ ihm sagen: Ich habe gehört, was du mir entboten hast; ich will all dein Begehr tun betreffs des Zedernholzes und betreffs des Zypressenholzes. 9 Meine Knechte sollen es vom Libanon an das Meer hinabbringen; und ich werde auf dem Meere Flöße daraus machen und sie bis an den Ort bringen lassen, den du mir angeben wirst, und dort will ich sie zerlegen lassen; und du sollst es abholen. Du aber sollst mein Begehr tun, indem du den Speisebedarf meines Hauses gibst. (1. Könige 3.12) 10 Und so gab Hiram dem Salomo Zedernholz und Zypressenholz nach all seinem Begehr. 11 Salomo aber gab Hiram 20000 Kor Weizen zur Nahrung für sein Haus, und zwanzig Kor zerstoßenes Öl: so gab Salomo dem Hiram Jahr für Jahr. 12 Und Jehova gab Salomo Weisheit, so wie er zu ihm geredet hatte; und es war Friede zwischen Hiram und Salomo, und sie machten einen Bund miteinander. (Prediger 12.9) 13 Und der König Salomo hob Fronarbeiter aus ganz Israel aus, und der Fronarbeiter waren 30000 Mann. 14 Und er schickte sie auf den Libanon, 10000 im Monat, wechselweise: einen Monat waren sie auf dem Libanon, zwei Monate in ihrem Hause; und Adoniram war über die Fronarbeiter. (1. Könige 10.1) (1. Könige 10.6)

Salomos Vertrag mit Hiram - Vorbereitungen zum Tempelbau

15 Und Salomo hatte 70000 Lastträger und 80000 Steinhauer im Gebirge, (2. Samuel 5.11) 16 ohne die Oberaufseher Salomos, welche über die Arbeit waren, 3300, die über das Volk walteten, das an der Arbeit beschäftigt war. 17 Und der König gebot, und sie brachen große Steine, wertvolle Steine, um den Grund des Hauses zu legen, behauene Steine. 18 Und die Bauleute Salomos und die Bauleute Hirams und die Gibliter behieben sie, und sie richteten das Holz und die Steine zum Bau des Hauses zu.