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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 9

Bewohner Jerusalems

1 Und ganz Israel wurde im Geschlechtsverzeichnis verzeichnet; und siehe, sie sind aufgeschrieben in dem Buche der Könige von Israel. Und Juda wurde wegen seiner Untreue nach Babel weggeführt. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die ersten Bewohner, welche in ihrem Besitztum, in ihren Städten, wohnten, waren: Israel, die Priester, die Leviten und die Nethinim. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und in Jerusalem wohnten von den Söhnen Judas und von den Söhnen Benjamins und von den Söhnen Ephraims und Manasses: (Nehemia 11.3) 4 Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen Perez', des Sohnes Judas; 5 und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne; 6 und von den Söhnen Serachs: Jeghuel und seine Brüder; 690. 7 Und von den Söhnen Benjamins: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams; und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Mikris; und Meschullam, der Sohn Schephatjas, des Sohnes Reghuels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern: 956. Alle diese Männer waren Häupter der Väter ihrer Vaterhäuser. 10 Und von den Priestern: Jedaja und Jehojarib und Jakin; 11 und Asarja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, Oberaufseher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malkijas; und Masai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemiths, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser: 1760, tüchtige Männer im Werke des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Haschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Haschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakkar, Heresch und Galal; und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Gallals, des Sohnes Jeduthuns; und Berekja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman, und ihre Brüder; Schallum war das Haupt. 18 Und bis jetzt waren sie im Königstor, gegen Sonnenaufgang. Sie waren die Torhüter der Lager der Söhne Levis. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korhiter, waren über das Werk des Dienstes, als Hüter der Schwellen des Zeltes. Und ihre Väter waren über das Lager Jehovas als Hüter des Eingangs gewesen; (4. Mose 4.18-20) 20 und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vordem Fürst über sie. Jehova war mit ihm. (4. Mose 25.7) 21 Sekarja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 22 Sie alle, auserlesen zu Torhütern an den Schwellen, waren 212. Sie wurden in ihren Dörfern verzeichnet; David und Samuel, der Seher, hatten dieselben in ihr Amt eingesetzt. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne standen an den Toren des Hauses Jehovas, des Zelthauses, als Wachen. 24 Die Torhüter standen nach den vier Winden: gegen Osten, gegen Westen, gegen Norden und gegen Süden. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern mußten von sieben zu sieben Tagen, von einer Zeit zur anderen, mit jenen kommen. 26 Denn die vier Vorsteher der Torhüter, sie, die Leviten, waren in Amtspflicht; und sie waren über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes. 27 Und sie übernachteten rings um das Haus Gottes her; denn ihnen lag die Wache ob, und sie waren über das Öffnen bestellt, und zwar Morgen für Morgen. 28 Und einige von ihnen waren über die Geräte des Dienstes; denn nach der Zahl brachten sie sie hinein, und nach der Zahl brachten sie sie heraus. 29 Und einige von ihnen waren bestellt über die Geräte und über alle Geräte des Heiligtums, und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Gewürze. 30 Und von den Söhnen der Priester mischten einige die Salbenmischung der Gewürze. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Mattithja, von den Leviten, - er war der Erstgeborene Schallums, des Korhiters, - war das Pfannenbackwerk anvertraut. 32 Und von den Söhnen der Kehathiter, von ihren Brüdern, waren einige über das Schichtbrot bestellt, um es Sabbath für Sabbath zuzurichten. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und das waren die Sänger, die Häupter der Väter der Leviten, welche von anderen Diensten befreit in den Zelten wohnten; denn Tag und Nacht waren sie beschäftigt. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das waren die Häupter der Väter der Leviten nach ihren Geschlechtern, die Häupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Bewohner Gibeons - Familie Sauls

35 Und in Gibeon wohnte der Vater Gibeons, Jeghiel; und der Name seines Weibes war Maaka. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein erstgeborener Sohn war Abdon; und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sekarja und Mikloth; 38 und Mikloth zeugte Schimean. Und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. - 39 Und Ner zeugte Kis, und Kis zeugte Saul; und Saul zeugte Jonathan und Malkischua und Abinadab und Esch-Baal. 40 Und der Sohn Jonathans war Merib-Baal; und Merib-Baal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas waren Pithon und Melek und Thachrea. 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemeth und Asmaweth und Simri; und Simri zeugte Moza, 43 und Moza zeugte Binea; und dessen Sohn Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne; und dies sind ihre Namen: Asrikam, Bokru und Ismael und Schearja und Obadja und Hanan. Das waren die Söhne Azels.