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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 7

Stämme Issaschar, Benjamin, Naftali, Manasse, Ephraim, Asser

1 Und die Söhne Issaschars: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi und Rephaja und Jeriel und Jachmai und Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Vaterhäuser, von Tola, streitbare Männer, nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war in den Tagen Davids 22600. 3 Und die Söhne Ussis: Jisrachja; und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jissija; insgesamt fünf Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, Kriegsheerscharen, 36000 Mann; denn sie hatten viele Weiber und Kinder. 5 Und ihre Brüder, nach allen Geschlechtern Issaschars, streitbare Männer, waren 87000, die Gesamtzahl der Verzeichneten. 6 Von Benjamin: Bela und Beker und Jediael, drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon und Ussi und Ussiel und Jerimoth und Iri, fünf, Häupter der Vaterhäuser, streitbare Männer; und sie waren verzeichnet: 22034. 8 Und die Söhne Bekers: Semira und Joas und Elieser und Eljoenai und Omri und Jeremoth und Abija und Anathoth und Alameth; alle diese waren Söhne Bekers; 9 und sie waren verzeichnet nach ihren Geschlechtern, Häupter ihrer Vaterhäuser, streitbare Männer: 20200. 10 Und die Söhne Jediaels: Bilhan; und die Söhne Bilhans: Jeusch und Benjamin und Ehud und Kenaana und Sethan und Tarsis und Achischachar; 11 alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Häuptern der Väter, streitbare Männer, 17200, die zum Heere auszogen in den Streit. - 12 Und Schuppim und Huppim, die Söhne Irs. Huschim, die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel und Guni und Jezer und Schallum, die Söhne Bilhas. (1. Mose 46.24) 14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen... gebar; sein syrisches Kebsweib gebar Makir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Makir nahm ein Weib, die Schwester von Huppim und Schuppim; und der Name ihrer Schwester war Maaka. Und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad; und Zelophchad hatte nur Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maaka, das Weib Makirs, gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Peresch. Und der Name seines Bruders war Scheresch; und seine Söhne: Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses. - 18 Und seine Schwester Hammoleketh gebar Ischhod und Abieser und Machla. - 19 Und die Söhne Schemidas waren Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schuthelach; und dessen Sohn Bered, und dessen Sohn Tachath, und dessen Sohn Elada, und dessen Sohn Tachath, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Sabad, und dessen Sohn Schuthelach; und Eser und Elad. Und die Männer von Gath, die Eingeborenen des Landes, erschlugen sie; denn sie waren hinabgezogen, um ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte viele Tage; und seine Brüder kamen, um ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn; und er gab ihm den Namen Beria, weil sein Haus im Unglück war. 24 Und seine Tochter war Scheera; und sie baute das untere und das obere Beth-Horon, und Ussen-Scheera. 25 Und sein Sohn war Rephach und Rescheph; und dessen Sohn Telach, und dessen Sohn Tachan; 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammihud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Nun, dessen Sohn Josua. - (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Besitztum und ihre Wohnsitze waren Bethel und seine Tochterstädte, und gegen Sonnenaufgang Naaran, und gegen Sonnenuntergang Geser und seine Tochterstädte, und Sichem und seine Tochterstädte, bis nach Gasa und seinen Tochterstädten. (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 Und in den Händen der Söhne Manasses waren: Beth-Schean und seine Tochterstädte, Taanak und seine Tochterstädte, Megiddo und seine Tochterstädte, Dor und seine Tochterstädte. In diesen wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Asers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach war ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Heber und Malkiel; er war der Vater Birsawiths. 32 Und Heber zeugte Japhlet und Schomer und Hotham, und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasak und Bimhal und Aschwath. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schomers: Achi und Rohga, und Hubba und Aram. - 35 Und die Söhne Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Harnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jithran und Beera. - 38 Und die Söhne Jethers: Jephunne und Pispa und Ara. - 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Hanniel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Asers, Häupter der Vaterhäuser, auserlesene, streitbare Männer, Häupter der Fürsten. Und ihre Verzeichneten zum Heeresdienst im Kriege: ihre Zahl war 26000 Mann.