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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren: Gersom, Kehath und Merari. (2. Mose 6.16-19) 2 Und die Söhne Kehaths: Amram, Jizhar und Hebron und Ussiel. 3 Und die Söhne Amrams: Aaron und Mose, und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Ithamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas; Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, und Serachja zeugte Merajoth; 7 Merajoth zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, (2. Mose 6.24) 8 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Achimaaz, 9 und Achimaaz zeugte Asarja, und Asarja zeugte Jochanan, 10 und Jochanan zeugte Asarja; dieser ist es, der den Priesterdienst ausübte in dem Hause, welches Salomo zu Jerusalem gebaut hatte. 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Ahitub, 12 und Ahitub zeugte Zadok, und Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 und Schallum zeugte Hilkija, und Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 und Asarja zeugte Seraja, und Seraja zeugte Jehozadak; 15 und Jehozadak zog mit, als Jehova Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte. 16 Die Söhne Levis: Gersom, Kehath und Merari. 17 Und dies sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kehaths: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Und dies sind die Familien der Leviten nach ihren Vätern: 20 Von Gersom: dessen Sohn Libni, dessen Sohn Jachath, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeathrai. - 22 Die Söhne Kehaths: dessen Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, und dessen Sohn Ebjasaph, und dessen Sohn Assir, 24 dessen Sohn Tachath, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimoth; 26 Elkana, die Söhne Elkanas: dessen Sohn Zophai, und dessen Sohn Nachath, 27 dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Waschni, und Abija. - 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, dessen Sohn Ussa, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Schimea, dessen Sohn Haggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zur Leitung des Gesanges im Hause Jehovas anstellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte; 32 und sie verrichteten den Dienst vor der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft beim Gesang, bis Salomo das Haus Jehovas zu Jerusalem gebaut hatte; und sie standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es, die da standen, und ihre Söhne: Von den Söhnen der Kehathiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machaths, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarja, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kehaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berekjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, des Sohnes Malkijas, 41 des Sohnes Ethnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachaths, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Ethan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluks, 45 des Sohnes Haschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, 46 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren gegeben zu allem Dienst der Wohnung des Hauses Gottes. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne räucherten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, nach allem Geschäft des Allerheiligsten und um Sühnung zu tun für Israel; nach allem, was Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und dies waren die Söhne Aarons: dessen Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajoth, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Ahitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und dies waren ihre Wohnsitze, nach ihren Gehöften in ihren Grenzen: Den Söhnen Aarons von dem Geschlecht der Kehathiter (denn für sie war das erste Los), 55 ihnen gaben sie Hebron im Lande Juda und seine Bezirke rings um dasselbe her. 56 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und sie gaben den Söhnen Aarons die Zufluchtstadt Hebron; und Libna und seine Bezirke, und Jattir, und Estemoa und seine Bezirke, 58 und Hilen und seine Bezirke, Debir und seine Bezirke, 59 und Aschan und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke. 60 Und vom Stamme Benjamin: Geba und seine Bezirke, und Allemeth und seine Bezirke, und Anathoth und seine Bezirke. Alle ihre Städte: dreizehn Städte nach ihren Familien. - 61 Und den übrigen Söhnen Kehaths gaben sie von dem Geschlecht des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und von der Hälfte des Stammes Manasse durchs Los, zehn Städte. 62 Und den Söhnen Gersoms, nach ihren Familien: vom Stamme Issaschar und vom Stamme Aser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan, dreizehn Städte. 63 Den Söhnen Meraris, nach ihren Familien: vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon, durchs Los, zwölf Städte. 64 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte und ihre Bezirke. 65 Und zwar gaben sie durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Und die übrigen von den Familien der Söhne Kehaths erhielten die Städte ihres Gebiets vom Stamme Ephraim. 67 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt Sichem und ihre Bezirke, im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 68 und Jokmeam und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke, 69 und Ajalon und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke. 70 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Aner und seine Bezirke, und Bileam und seine Bezirke - den Familien der übrigen Söhne Kehaths. 71 Den Söhnen Gersoms: vom Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Bezirke, und Astaroth und seine Bezirke; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedes und seine Bezirke, und Dobrath und seine Bezirke, 73 und Ramoth und seine Bezirke, und Anem und seine Bezirke; 74 und vom Stamme Aser: Maschal und seine Bezirke, und Abdon und seine Bezirke, 75 und Hukok und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke; 76 und vom Stamme Naphtali: Kedes in Galiläa und seine Bezirke, und Hammon und seine Bezirke, und Kirjathaim und seine Bezirke. 77 Den übrigen Söhnen Meraris: vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Bezirke, Tabor und seine Bezirke; 78 und jenseit des Jordan von Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 79 und Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke; 80 und vom Stamme Gad: Ramoth in Gilead und seine Bezirke, und Machanaim und seine Bezirke, 81 und Hesbon und seine Bezirke, und Jaser und seine Bezirke.