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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 5

Stamm Ruben

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels, - denn er war der Erstgeborene; weil er aber das Lager seines Vaters entweiht hatte, wurde sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben; aber er wird nicht nach der Erstgeburt verzeichnet. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda hatte die Oberhand unter seinen Brüdern, und der Fürst kommt aus ihm; aber das Erstgeburtsrecht wurde dem Joseph zuteil; - (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Hanok und Pallu, Hezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: dessen Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Tilgath-Pilneser, der König von Assyrien, wegführte; er war ein Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder, nach ihren Familien, nach dem Verzeichnis ihrer Geschlechter, waren: das Haupt, Jehiel; und Sekarja 8 und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte in Aroer und bis Nebo und Baal-Meon; 9 und gegen Osten wohnte er bis zu der Wüste, welche sich von dem Strome Phrat her erstreckt; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hageritern; und diese fielen durch ihre Hand, und sie wohnten in ihren Zelten auf der ganzen Ostseite von Gilead.

Stamm Gad - Halbstamm Manasse - Kriege, Treulosigkeit und Bestrafung der Ostjordanstämme

11 Und die Kinder Gad wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis Salka: 12 Joel, das Haupt; und Schapham, der zweite; und Jahnai und Schaphat, in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Vaterhäusern: Michael und Meschullam und Scheba und Jorai und Jakan und Sia und Heber, sieben. 14 Das waren die Söhne Abichails, des Sohnes Huris, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes Bus'. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Haupt ihres Vaterhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan, und in deren Tochterstädten, und in allen Weidetriften Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Diese alle sind verzeichnet worden in den Tagen Jothams, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Ruben und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Männer waren, Männer, die Schild und Schwert trugen und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren: 44760, die zum Heere auszogen. 19 Und sie führten Krieg mit den Hageritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab; 20 und es wurde ihnen wider sie geholfen; und die Hageriter wurden in ihre Hand gegeben samt allen, die mit ihnen waren; denn sie schrieen zu Gott im Streit, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertraut hatten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg: 50000 Kamele, und 250000 Stück Kleinvieh, und 2000 Esel, und 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, weil der Streit von Gott war. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. - 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande, von Basan bis Baal-Hermon und bis zum Senir und bis zum Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und dies waren die Häupter ihrer Vaterhäuser: nämlich Epher und Jischi und Eliel und Asriel und Jeremja und Hodawja und Jachdiel, tapfere Kriegsmänner, Männer von Namen, Häupter ihrer Vaterhäuser. - 25 Aber sie handelten treulos gegen den Gott ihrer Väter und hurten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Puls, des Königs von Assyrien, und den Geist Tilgath-Pilnesers, des Königs von Assyrien, und er führte sie hinweg, die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse, und brachte sie nach Halach und an den Habor und nach Hara und an den Strom von Gosan bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)