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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 4

Stamm Juda

1 Die Söhne Judas: Perez, Hezron und Karmi und Hur und Schobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Und Reaja, der Sohn Schobals, zeugte Jachath; und Jachath zeugte Achumai und Lahad. Das sind die Geschlechter der Zorathiter. - (1. Chronik 2.53) 3 Und diese sind von dem Vater Etams: Jisreel und Jischma und Jitbasch; und der Name ihrer Schwester: Hazlelponi; 4 und Pnuel, der Vater Gedors; und Eser, der Vater Huschas. Das sind die Söhne Hurs, des Erstgeborenen der Ephratha, des Vaters von Bethlehem. - (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Und Aschhur, der Vater Tekoas, hatte zwei Weiber: Helea und Naara. 6 Und Naara gebar ihm Achussam und Hepher und Temni und Achaschtari. Das sind die Söhne der Naara. 7 Und die Söhne der Helea: Zereth und Jizchar und Ethnan. - 8 Und Koz zeugte Anub und Zobeba und die Geschlechter Acharchels, des Sohnes Harums. 9 Und Jabez war geehrter als seine Brüder; und seine Mutter gab ihm den Namen Jabez, indem sie sprach: Mit Schmerzen habe ich ihn geboren. 10 Und Jabez rief zu dem Gott Israels und sprach: Wenn du mich reichlich segnest und meine Grenze erweiterst, und deine Hand mit mir ist, und du das Übel fern hältst, daß kein Schmerz mich trifft! Und Gott ließ kommen, was er erbeten hatte. (1. Mose 28.20) 11 Und Kelub, der Bruder Schuchas, zeugte Mechir; er war der Vater Eschtons. 12 Und Eschton zeugte Beth-Rapha und Paseach und Techinna, den Vater der Stadt Nahas'; das sind die Männer von Reka. - 13 Und die Söhne Kenas': Othniel und Seraja. Und die Söhne Othniels: Hathath. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Und Meonothai zeugte Ophra; und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tales der Werkleute, denn sie waren Werkleute. - 15 Und die Söhne Kalebs, des Sohnes Jephunnes: Iru, Ela und Naam. Und die Söhne Elas: Kenas. - (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6) 16 Und die Söhne Jehallelels: Siph und Sipha, Tirja und Asarel. - 17 Und die Söhne Esras: Jether und Mered und Epher und Jalon. Und sie wurde schwanger und gebar Mirjam und Schammai und Jischbach, den Vater Estemoas. 18 Und sein Weib, die Jüdin, gebar Jered, den Vater Gedors, und Heber, den Vater Sokos, und Jekuthiel, den Vater Sanoachs. Und dies sind die Söhne der Bithja, der Tochter des Pharao, welche Mered genommen hatte. - 19 Und die Söhne des Weibes Hodijas, der Schwester Nachams: der Vater Kehilas, der Garmiter, und Estemoa, der Maakathiter. - 20 Und die Söhne Schimons: Amnon und Rinna, Benchanan und Tilon. Und die Söhne Jischeis: Socheth und Ben-Socheth. - 21 Die Söhne Schelas, des Sohnes Judas: Gher, der Vater Lekas, und Laeda, der Vater Mareschas; und die Geschlechter des Hauses der Byssusarbeiter vom Hause Aschbea; (1. Chronik 2.3) 22 und Jokim und die Männer von Koseba; und Joas und Saraph, die über Moab herrschten; und Jaschubi-Lechem. Die Dinge sind aber alt. 23 Das waren die Töpfer und die Bewohner von Pflanzungen und Mauern; sie wohnten daselbst bei dem König in seinem Geschäft.

Stamm Simeon

24 Die Söhne Simeons: Nemuel und Jamin, Jarib, Serach, Saul; (1. Mose 46.10) 25 dessen Sohn Schallum, dessen Sohn Mibsam, dessen Sohn Mischma. 26 Und die Söhne Mischmas: dessen Sohn Hamuel, dessen Sohn Sakkur, dessen Sohn Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; aber seine Brüder hatten nicht viele Söhne, und alle ihre Familien vermehrten sich nicht so sehr wie die Söhne Judas. 28 Und sie wohnten in Beerseba und Molada und Hazar-Schual, (Josua 19.2) 29 und in Bilha und in Ezem und in Tolad, 30 und in Bethuel und in Horma und in Ziklag, 31 und in Beth-Markaboth und in Hazar-Susim und in Beth-Birei und in Schaaraim. Das waren ihre Städte, bis David König wurde. 32 Und ihre Dörfer: Etam und Ain, Rimmon und Token und Aschan: fünf Städte, 33 nebst allen ihren Dörfern, die rings um diese Städte waren, bis nach Baal hin. Das waren ihre Wohnsitze; und sie hatten ihr Geschlechtsverzeichnis. - 34 Und Meschobab und Jamlek und Joscha, der Sohn Amazjas; 35 und Joel und Jehu, der Sohn Joschibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels; 36 und Eljoenai und Jaakoba und Jeschochaja und Asaja und Adiel und Jeschimiel und Benaja; 37 und Sisa, der Sohn Schipheis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Schimris, des Sohnes Schemajas: 38 diese mit Namen Angeführten waren Fürsten in ihren Geschlechtern; und ihre Vaterhäuser breiteten sich aus in Menge. 39 Und sie zogen bis nach Gedor hin, bis an die Ostseite des Tales, um Weide für ihr Kleinvieh zu suchen. 40 Und sie fanden eine fette und gute Weide, und ein Land, weit nach allen Seiten hin, und ruhig und still; denn die vordem dort gewohnt hatten, waren von Ham. (Richter 18.7) 41 Und diese mit Namen Aufgeschriebenen kamen in den Tagen Hiskias, des Königs von Juda, und sie schlugen ihre Zelte und die Meuniter, welche sich daselbst befanden; und sie verbannten sie bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt; denn daselbst war Weide für ihr Kleinvieh. - (2. Könige 18.1) 42 Und von ihnen, von den Söhnen Simeons, zogen fünfhundert Männer zum Gebirge Seir hin; und Pelatja und Nearja und Rephaja und Ussiel, die Söhne Jischeis, waren an ihrer Spitze; 43 und sie schlugen den Überrest, die Entronnenen von Amalek, und haben daselbst gewohnt bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)