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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 28

Ansprache Davids vor den Obersten des Volkes - Auftrag zum Tempelbau und Einsetzung Salomos zum König

1 Und David versammelte alle Obersten Israels, die Obersten der Stämme und die Obersten der Abteilungen, welche dem König dienten, und die Obersten über tausend und die Obersten über hundert, und die Aufseher über alle Habe und alles Besitztum des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern und den Helden und allen tapferen Männern, nach Jerusalem. 2 Und der König David erhob sich auf seine Füße und sprach: Höret mich, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte in meinem Herzen, ein Haus der Ruhe zu bauen für die Lade des Bundes Jehovas und für den Schemel der Füße unseres Gottes; und ich schickte mich an zu bauen. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmann und hast Blut vergossen. (2. Samuel 7.5) 4 Und Jehova, der Gott Israels, hat mich aus dem ganzen Hause meines Vaters erwählt, um König zu sein über Israel ewiglich; denn Juda hat er zum Fürsten erwählt, und im Hause Juda das Haus meines Vaters, und unter den Söhnen meines Vaters hat er an mir Wohlgefallen gehabt, mich zum König zu machen über ganz Israel; (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 und von allen meinen Söhnen (denn Jehova hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, um auf dem Throne des Königtums Jehovas über Israel zu sitzen. 6 Und er sprach zu mir: Salomo, dein Sohn, er soll mein Haus und meine Höfe bauen; denn ich habe ihn mir zum Sohne erwählt, und ich will ihm Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Und ich werde sein Königreich befestigen auf ewig, wenn er fest daran halten wird, meine Gebote und meine Rechte zu tun, wie es an diesem Tage ist. 8 Und nun, vor den Augen von ganz Israel, der Versammlung Jehovas, und vor den Ohren unseres Gottes: Beobachtet und suchet alle Gebote Jehovas, eures Gottes, auf daß ihr dieses gute Land besitzet und es euren Söhnen nach euch vererbet auf ewig. 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm mit ungeteiltem Herzen und mit williger Seele! Denn Jehova erforscht alle Herzen, und alles Gebilde der Gedanken kennt er. Wenn du ihn suchst, wird er sich von dir finden lassen; wenn du ihn aber verlässest, wird er dich verwerfen auf ewig. (Psalm 7.10) 10 Sieh nun, daß Jehova dich erwählt hat, ihm ein Haus zu bauen zum Heiligtum; sei stark und handle!

Der Plan des Tempels

11 Und David gab seinem Sohne Salomo das Muster der Halle des Tempels und seiner Häuser und seiner Schatzkammern und seiner Obergemächer und seiner inneren Gemächer und des Hauses des Sühndeckels; (2. Mose 25.9) 12 und das Muster von allem, was durch den Geist in ihm war: betreffs der Höfe des Hauses Jehovas und aller Zellen ringsum; betreffs der Schatzkammern des Hauses Gottes und der Schatzkammern der geheiligten Dinge; 13 und betreffs der Abteilungen der Priester und der Leviten und aller Dienstverrichtungen im Hause Jehovas; und betreffs aller Geräte des Dienstes im Hause Jehovas; 14 betreffs des Goldes nach dem Goldgewicht für alle Geräte eines jeden Dienstes; und betreffs aller silbernen Geräte nach dem Gewicht, für alle Geräte eines jeden Dienstes. 15 Und er gab das Gewicht an für die goldenen Leuchter und für ihre goldenen Lampen, nach dem Gewicht eines jeden Leuchters und seiner Lampen; und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht eines Leuchters und seiner Lampen, je nach dem Dienst eines jeden Leuchters; 16 und das Gold-Gewicht für die Tische der Schichtbrote, für jeden Tisch; und das Silber für die silbernen Tische; 17 und die Gabeln und die Sprengschalen und die Kannen von reinem Golde; und das Gewicht für die goldenen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers, und für die silbernen Becher, nach dem Gewicht eines jeden Bechers; 18 und für den Räucheraltar von geläutertem Golde, nach dem Gewicht; und das Muster des Wagens der Cherubim von Gold, welche die Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes Jehovas überdecken. - 19 Über dies alles, über alle Werke des Musters, sprach David, hat er mich durch Schrift unterwiesen, dadurch, daß die Hand Jehovas auf mir war. 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und mutig und handle; fürchte dich nicht und erschrick nicht! denn Jehova Gott, mein Gott, wird mit dir sein: er wird dich nicht versäumen und dich nicht verlassen, bis alles Werk zum Dienste des Hauses Jehovas vollendet ist. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und der Leviten für den ganzen Dienst des Hauses Gottes; und bei dir sind in allem Werke solche, die bereitwillig und geschickt sind zu jedem Dienste, und die Obersten und das ganze Volk zu allen deinen Anordnungen. 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs.