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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 23

Zahl, Ordnung und Dienst der Leviten

1 Und David war alt und der Tage satt; und er machte Salomo, seinen Sohn, zum König über Israel. (1. Könige 1.28) 2 Und er versammelte alle Obersten Israels und die Priester und die Leviten. 3 Und die Leviten wurden gezählt von dreißig Jahren an und darüber; und ihre Zahl war, Kopf für Kopf, an Männern 38000. 4 Von diesen, sprach David, sollen 24000 die Aufsicht über das Werk des Hauses Jehovas führen; und 6000 sollen Vorsteher und Richter sein; 5 und 4000 Torhüter; und 4000, welche Jehova loben mit den Instrumenten, die ich gemacht habe, um zu loben. 6 Und David teilte sie in Abteilungen, nach den Söhnen Levis, nach Gerson, Kehath und Merari. (1. Chronik 6.1-2) 7 Von den Gersonitern: Ladan und Simei. 8 Die Söhne Ladans: das Haupt, Jechiel, und Setham und Joel, drei. (1. Chronik 26.21) 9 Die Söhne Simeis: Schelomith und Hasiel und Haran, drei. Diese waren die Häupter der Väter von Ladan. 10 Und die Söhne Simeis: Jachath, Sina und Jeghusch und Beria; das waren die Söhne Simeis, vier. 11 Und Jachath war das Haupt, und Sina der zweite; und Jeghusch und Beria hatten nicht viele Söhne, und so bildeten sie ein Vaterhaus, eine Zählung. 12 Die Söhne Kehaths: Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel, vier. 13 Die Söhne Amrams: Aaron und Mose. Und Aaron wurde abgesondert, daß er als hochheilig geheiligt würde, er und seine Söhne auf ewig, um vor Jehova zu räuchern, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen ewiglich. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Und was Mose, den Mann Gottes, betrifft, so wurden seine Söhne nach dem Stamme Levi genannt. (5. Mose 33.1) 15 Die Söhne Moses: Gersom und Elieser. (2. Mose 18.3-4) 16 die Söhne Gersoms: Schebuel, das Haupt. (1. Chronik 26.24) 17 Und die Söhne Eliesers waren: Rechabja, das Haupt; und Elieser hatte keine anderen Söhne; aber die Söhne Rechabjas waren überaus zahlreich. - (1. Chronik 24.21) 18 Die Söhne Jizhars: Schelomith, das Haupt. 19 Die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; und Jekamam, der vierte. 20 Die Söhne Ussiels: Micha, das Haupt, und Jischija, der zweite. 21 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Machlis: Eleasar und Kis. (1. Chronik 6.4) 22 Und Eleasar starb, und er hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Söhne Kis', ihre Brüder, nahmen sie zu Weibern. 23 Die Söhne Musis: Machli und Eder und Jeremoth, drei. 24 Das waren die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, Häupter der Väter, wie sie gemustert wurden nach der Zahl der Namen, Kopf für Kopf, welche das Werk taten für den Dienst des Hauses Jehovas, von zwanzig Jahren an und darüber. 25 Denn David sprach: Jehova, der Gott Israels, hat seinem Volke Ruhe geschafft, und er wohnt in Jerusalem auf ewig; 26 so haben auch die Leviten die Wohnung und alle ihre Geräte zu ihrem Dienste nicht mehr zu tragen. 27 Denn nach den letzten Worten Davids wurden von den Söhnen Levis diejenigen von zwanzig Jahren an und darüber gezählt. 28 Denn ihre Stelle war zur Seite der Söhne Aarons für den Dienst des Hauses Jehovas betreffs der Vorhöfe und der Zellen und der Reinigung alles Heiligen, und betreffs des Werkes des Dienstes des Hauses Gottes: 29 für das Schichtbrot, und für das Feinmehl zum Speisopfer, und für die ungesäuerten Fladen, und für die Pfanne, und für das Eingerührte, und für alles Hohl- und Längenmaß; 30 und damit sie Morgen für Morgen hinträten, um Jehova zu preisen und zu loben, und ebenso am Abend; (Psalm 92.3) 31 und um alle Brandopfer dem Jehova zu opfern an den Sabbathen, an den Neumonden und an den Festen, nach der Zahl, nach der Vorschrift darüber, beständig vor Jehova. 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.