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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Chronik - Kapitel 12

Davids Anhänger zur Zeit Sauls

1 Und diese sind es, welche zu David nach Ziklag kamen, als er sich noch vor Saul, dem Sohne Kis', verborgen hielt; auch sie waren unter den Helden, die ihm im Streite halfen, (1. Samuel 27.6) 2 ausgerüstet mit dem Bogen und geübt, mit der Rechten und mit der Linken Steine zu schleudern und Pfeile mit dem Bogen abzuschießen: Von den Brüdern Sauls, aus Benjamin: (1. Chronik 8.40) 3 das Haupt Achieser, und Joas, die Söhne Haschemaas, des Gibeathiters; und Jesiel und Peleth, die Söhne Asmaweths; und Beraka, und Jehu, der Anathothiter; 4 und Jischmaja, der Gibeoniter, ein Held unter den Dreißig und über die Dreißig; und Jeremia und Jachasiel und Jochanan, und Josabad, der Gederathiter; 5 Elusai und Jerimoth und Bealja und Schemarja, und Schephatja, der Haruphiter; (1. Chronik 25.18) 6 Elkana und Jischschija und Asarel und Joeser und Jaschobam, die Korhiter; 7 und Joela und Sebadja, die Söhne Jerochams, von Gedor. - 8 Und von den Gaditern sonderten sich ab zu David, nach der Bergfeste in die Wüste, tapfere Helden, Männer des Heeres zum Kriege, mit Schild und Lanze gerüstet, deren Angesichter wie Löwenangesichter, und die den Gazellen auf den Bergen gleich waren an Schnelle: (2. Samuel 2.18) 9 Eser, das Haupt; Obadja, der zweite; Eliab, der dritte; 10 Mischmanna, der vierte; Jeremia, der fünfte; 11 Attai, der sechste; Eliel, der siebte; 12 Jochanan, der achte; Elsabad, der neunte; 13 Jeremia, der zehnte; Makbannai, der elfte. 14 Diese, von den Söhnen Gads, waren Häupter des Heeres; der Kleinste konnte es mit hundert, und der Größte mit tausend aufnehmen. 15 Diese sind es, welche über den Jordan gingen, im ersten Monat, wenn er alle seine Ufer überflutet, und alle Bewohner der Niederungen, gegen Osten und gegen Westen, in die Flucht jagten. 16 Und es kamen einige von den Kindern Benjamin und Juda nach der Bergfeste zu David. 17 Und David ging hinaus, ihnen entgegen, und er hob an und sprach zu ihnen: Wenn ihr zum Frieden zu mir gekommen seid, um mir zu helfen, so wird mein Herz sich mit euch vereinigen; wenn aber, um mich an meine Feinde zu verraten, ohne daß Unrecht in meiner Hand ist, so möge der Gott unserer Väter es sehen und strafen! 18 Da kam der Geist über Amasai, das Haupt der Anführer: Dein sind wir, David, und mit dir, Sohn Isais! Friede, Friede dir und Friede deinen Helfern! denn dein Gott hilft dir! - Und David nahm sie auf und setzte sie zu Häuptern von Scharen. 19 Und von Manasse liefen einige zu David über, als er mit den Philistern wider Saul in den Streit zog; aber sie halfen ihnen nicht; denn nachdem sie Rat gehalten hatten, entließen ihn die Fürsten der Philister, indem sie sprachen: Auf Gefahr unserer Köpfe könnte er zu seinem Herrn Saul überlaufen! (1. Samuel 29.4) 20 Als er nach Ziklag zog, liefen von Manasse zu ihm über: Adna und Josabad und Jediael und Michael und Josabad und Elihu und Zillethai, Häupter der Tausende von Manasse. 21 Und sie halfen David wider die Streifschar, denn tapfere Helden waren sie alle; und sie wurden Oberste im Heere. 22 Denn es kamen von Tag zu Tage zu David, um ihm zu helfen, bis es ein großes Heerlager wurde, wie ein Heerlager Gottes. 23 Und dies sind die Zahlen der Köpfe der zum Heere Gerüsteten, welche zu David nach Hebron kamen, um ihm das Königreich Sauls zuzuwenden nach dem Befehle Jehovas: 24 Die Kinder Juda, welche Schild und Lanze trugen, 6800 zum Heere Gerüstete. 25 Von den Kindern Simeon: streitbare Männer zum Heere, 7100. 26 Von den Kindern Levi: 4600; 27 und Jojada, der Fürst von Aaron, und mit ihm 3700; 28 und Zadok, ein Jüngling, ein tapferer Held, und das Haus seines Vaters: 22 Oberste. (2. Samuel 15.24)