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2. Mose - Kapitel 2

Moses Geburt und wunderbare Errettung

1 Und es ging ein Mann vom Hause Levi und nahm eine Tochter Levi. (2. Mose 6.20) 2 Und das Weib ward schwanger und gebar einen Sohn. Und da sie sah, daß es ein feines Kind war, verbarg sie ihn drei Monate. (Apostelgeschichte 7.20) (Hebräer 11.23) 3 Und da sie ihn nicht länger verbergen konnte, machte sie ein Kästlein von Rohr und verklebte es mit Erdharz und Pech und legte das Kind darein und legte ihn in das Schilf am Ufer des Wassers. 4 Aber seine Schwester stand von ferne, daß sie erfahren wollte, wie es ihm gehen würde. (2. Mose 15.20) 5 Und die Tochter Pharaos ging hernieder und wollte baden im Wasser; und ihre Jungfrauen gingen an dem Rande des Wassers. Und da sie das Kästlein im Schilf sah, sandte sie ihre Magd hin und ließ es holen.
6 Und da sie es auftat, sah sie das Kind; und siehe, das Knäblein weinte. Da jammerte es sie, und sprach: Es ist der hebräischen Kindlein eins. 7 Da sprach seine Schwester zu der Tochter Pharaos: Soll ich hingehen und der hebräischen Weiber eine rufen, die da säugt, daß sie dir das Kindlein säuge?
8 Die Tochter Pharaos sprach zu ihr: Gehe hin. Die Jungfrau ging hin und rief des Kindes Mutter. 9 Da sprach Pharaos Tochter zu ihr: Nimm hin das Kindlein und säuge mir's; ich will dir lohnen. Das Weib nahm das Kind und säugte es. 10 Und da das Kind groß war, brachte sie es der Tochter Pharaos, und es ward ihr Sohn, und sie hieß ihn Mose; denn sie sprach: Ich habe ihn aus dem Wasser gezogen.

Moses Flucht nach Midian

11 Zu den Zeiten, da Mose war groß geworden, ging er aus zu seinen Brüdern und sah ihre Last und ward gewahr, daß ein Ägypter schlug seiner Brüder, der Hebräischen, einen. (Hebräer 11.24-25)
12 Und er wandte sich hin und her, und da er sah, daß kein Mensch da war, erschlug er den Ägypter und scharrte ihn in den Sand. (Apostelgeschichte 7.24) 13 Auf einen andern Tag ging er auch aus und sah zwei hebräische Männer sich miteinander zanken und sprach zu dem Ungerechten: Warum schlägst du deinen Nächsten?
14 Er aber sprach: Wer hat dich zum Obersten oder Richter über uns gesetzt? Willst du mich auch erwürgen, wie du den Ägypter erwürgt hast? Da fürchtete sich Mose und sprach: Wie ist das laut geworden? (Apostelgeschichte 7.27-28) (Apostelgeschichte 7.35) 15 Und es kam vor Pharao; der trachtete nach Mose, daß er ihn erwürgte. Aber Mose floh vor Pharao und blieb im Lande Midian und wohnte bei einem Brunnen. (Hebräer 11.27)
16 Der Priester aber von Midian hatte sieben Töchter; die kamen, Wasser zu schöpfen, und füllten die Rinnen, daß sie ihres Vaters Schafe tränkten. (2. Mose 3.1)
17 Da kamen die Hirten und stießen sie davon. Aber Mose machte sich auf und half ihnen und tränkte ihre Schafe. (1. Mose 29.10) 18 Und da sie zu ihrem Vater Reguel kamen, sprach er: Wie seid ihr heute so bald gekommen? 19 Sie sprachen: Ein ägyptischer Mann errettete uns von den Hirten und schöpfte uns und tränkte die Schafe. 20 Er sprach zu seinen Töchtern: Wo ist er? Warum habt ihr den Mann gelassen, daß ihr ihn nicht ludet, mit uns zu essen?
21 Und Mose willigte darein, bei dem Manne zu bleiben. Und er gab Mose seine Tochter Zippora. 22 Die gebar einen Sohn; und er hieß ihn Gersom; denn er sprach: Ich bin ein Fremdling geworden im fremden Lande. (2. Mose 18.3)

Die Wendung durch Gott

23 Lange Zeit aber darnach starb der König in Ägypten. Und die Kinder Israel seufzten über ihre Arbeit und schrieen, und ihr Schreien über ihre Arbeit kam vor Gott. (2. Mose 3.7)
24 Und Gott erhörte ihr Wehklagen und gedachte an seinen Bund mit Abraham, Isaak und Jakob; (1. Mose 15.18) (1. Mose 26.3) (1. Mose 28.13-14) 25 und er sah darein und nahm sich ihrer an.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)