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2. Mose - Kapitel 18

Jitros Besuch bei Mose

1 Und da Jethro, der Priester in Midian, Mose's Schwiegervater, hörte alles, was Gott getan hatte mit Mose und seinem Volk Israel, daß der HERR Israel hätte aus Ägypten geführt, (2. Mose 3.1) 2 nahm er Zippora, Mose's Weib, die er hatte zurückgesandt, (2. Mose 4.20) 3 samt ihren zwei Söhnen, deren einer hieß Gerson (denn er sprach: Ich bin ein Gast geworden in fremdem Lande) (2. Mose 2.22) 4 und der andere Elieser (denn er sprach: Der Gott meines Vaters ist meine Hilfe gewesen und hat mich errettet von dem Schwert Pharaos). 5 Da nun Jethro, Mose's Schwiegervater, und seine Söhne und sein Weib zu ihm kamen in die Wüste, an den Berg Gottes, da er sich gelagert hatte,
6 ließ er Mose sagen: Ich, Jethro, dein Schwiegervater, bin zu dir gekommen und dein Weib und ihre beiden Söhne mit ihr. 7 Da ging Mose hinaus ihm entgegen und neigte sich vor ihm und küßte ihn. Und da sie sich untereinander gegrüßt hatten, gingen sie in die Hütte. 8 Da erzählte Mose seinem Schwiegervater alles, was der HERR dem Pharao und den Ägyptern getan hatte Israels halben, und alle die Mühsal, die ihnen auf den Wege begegnet war, und daß sie der HERR errettet hätte. 9 Jethro aber freute sich all des Guten, das der HERR Israel getan hatte, daß er sie errettet hatte von der Ägypter Hand. 10 Und Jethro sprach: Gelobt sei der HERR, der euch errettet hat von der Ägypter und Pharaos Hand, der weiß sein Volk von der Ägypter Hand zu erretten. 11 Nun weiß ich, daß der HERR größer ist denn alle Götter, darum daß sie Hochmut an ihnen geübt haben. (Nehemia 9.10) 12 Und Jethro, Mose's Schwiegervater, brachte Gott ein Brandopfer mit Dankopfern. Da kamen Aaron und alle Ältesten in Israel, mit Mose's Schwiegervater das Brot zu essen vor Gott.

Einsetzung von Helfern für Mose

13 Des andern Morgens setzte sich Mose, das Volk zu richten; und das Volk stand um Mose her von Morgen an bis zu Abend.
14 Da aber sein Schwiegervater sah alles, was er dem Volke tat, sprach er: Was ist's, das du tust mit dem Volk? Warum sitzt du allein, und alles Volk steht um dich her von Morgen an bis zu Abend? 15 Mose antwortete ihm: Das Volk kommt zu mir, Gott um Rat zu fragen. 16 Denn wo sie was zu schaffen haben, kommen sie zu mir, daß ich richte zwischen einem jeglichen und seinem Nächsten und zeige ihnen Gottes Rechte und seine Gesetze. 17 Sein Schwiegervater sprach zu ihm: Es ist nicht gut, was du tust.
18 Du machst dich zu müde, dazu das Volk auch, das mit dir ist. Das Geschäft ist dir zu schwer; du kannst's allein nicht ausrichten. (4. Mose 11.14) (5. Mose 1.9) 19 Aber gehorche meiner Stimme; ich will dir raten, und Gott wird mit dir sein. Pflege du des Volks vor Gott und bringe die Geschäfte vor Gott 20 und stelle ihnen Rechte und Gesetze, daß du sie lehrst den Weg, darin sie wandeln, und die Werke, die sie tun sollen. 21 Siehe dich aber um unter allem Volk nach redlichen Leuten, die Gott fürchten, wahrhaftig und dem Geiz feind sind; die setze über sie, etliche über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, 22 daß sie das Volk allezeit richten; wo aber eine große Sache ist, daß sie dieselbe an dich bringen, und sie alle geringen Sachen richten. So wird dir's leichter werden, und sie werden mit dir tragen. 23 Wirst du das tun, so kannst du ausrichten, was Gott dir gebietet, und all dies Volk kann mit Frieden an seinen Ort kommen. 24 Mose gehorchte seines Schwiegervaters Wort und tat alles, was er sagte,
25 und erwählte redliche Leute aus ganz Israel und machte sie zu Häuptern über das Volk, etliche über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, 26 daß sie das Volk allezeit richteten; was aber schwere Sachen wären, zu Mose brächten, und die kleinen Sachen selber richteten. 27 Also ließ Mose seinen Schwiegervater in sein Land ziehen.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)