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2. Mose - Kapitel 11

Ankündigung der zehnten Plage: Tötung der Erstgeburt

1 Und der HERR sprach zu Mose: Ich will noch eine Plage über Pharao und Ägypten kommen lassen; darnach wird er euch von hinnen lassen und wird nicht allein alles lassen, sondern euch von hinnen treiben. 2 So sage nun vor dem Volk, daß ein jeglicher von seinem Nächsten und eine jegliche von ihrer Nächsten silberne und goldene Gefäße fordere. (2. Mose 3.21-22) 3 Und der HERR gab dem Volk Gnade vor den Ägyptern. Und Mose war ein sehr großer Mann in Ägyptenland vor den Knechten Pharaos und vor dem Volk. 4 Und Mose sprach: So sagt der HERR: Ich will zu Mitternacht ausgehen in Ägyptenland;
5 und alle Erstgeburt in Ägyptenland soll sterben, von dem ersten Sohn Pharaos an, der auf seinem Stuhl sitzt, bis an den ersten Sohn der Magd, die hinter der Mühle ist, und alle Erstgeburt unter dem Vieh; (2. Mose 4.23) 6 und wird ein großes Geschrei sein in ganz Ägyptenland, desgleichen nie gewesen ist noch werden wird; 7 aber bei allen Kindern Israel soll nicht ein Hund mucken, unter Menschen sowohl als unter Vieh, auf daß ihr erfahret, wie der HERR Ägypten und Israel scheide. (2. Mose 9.4) (2. Mose 9.26) 8 Dann werden zu mir herabkommen alle diese deine Knechte und mir zu Füßen fallen und sagen: Zieh aus, du und alles Volk, das unter dir ist. Darnach will ich ausziehen. Und er ging von Pharao mit grimmigem Zorn. 9 Der HERR aber sprach zu Mose: Pharao hört euch nicht, auf daß viele Wunder geschehen in Ägyptenland. 10 Und Mose und Aaron haben diese Wunder alle getan vor Pharao; aber der HERR verstockte sein Herz, daß er die Kinder Israel nicht lassen wollte aus seinem Lande. (2. Mose 4.21)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)