2. Korinther - Kapitel 10
Verteidigung des Apostels gegen persönliche Angriffe
1 Ich aber, Paulus, ermahne euch durch die Sanftmütigkeit und Lindigkeit Christi, der ich gegenwärtig unter euch gering bin, abwesend aber dreist gegen euch. 2 Ich bitte aber, daß mir nicht not sei, gegenwärtig dreist zu handeln und der Kühnheit zu brauchen, die man mir zumißt, gegen etliche, die uns schätzen, als wandelten wir fleischlicherweise. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 13.1-2) 3 Denn ob wir wohl im Fleisch wandeln, so streiten wir doch nicht fleischlicherweise.4 Denn die Waffen unsrer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu zerstören Befestigungen; (Epheser 6.13-17) 5 wir zerstören damit die Anschläge und alle Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes, und nehmen gefangen alle Vernunft unter den Gehorsam Christi 6 und sind bereit, zu rächen allen Ungehorsam, wenn euer Gehorsam erfüllt ist. 7 Richtet ihr nach dem Ansehen? Verläßt sich jemand darauf, daß er Christo angehöre, der denke solches auch wiederum bei sich, daß, gleichwie er Christo angehöre, also auch wir Christo angehören.
8 Und so ich auch etwas weiter mich rühmte von unsrer Gewalt, welche uns der HERR gegeben hat, euch zu bessern, und nicht zu verderben, wollte ich nicht zu Schanden werden. (1. Korinther 5.4-5) (2. Korinther 13.10) 9 Das sage ich aber, daß ihr nicht euch dünken lasset, als hätte ich euch wollen schrecken mit Briefen. 10 Denn die Briefe, sprechen sie, sind schwer und stark; aber die Gegenwart des Leibes ist schwach und die Rede verächtlich. 11 Wer ein solcher ist, der denke, daß, wie wir sind mit Worten in den Briefen abwesend, so werden wir auch wohl sein mit der Tat gegenwärtig. (2. Korinther 13.2) (2. Korinther 13.10)
Der Maßstab für die Beurteilung des Apostels
12 Denn wir wagen uns nicht unter die zu rechnen oder zu zählen, so sich selbst loben, aber dieweil sie an sich selbst messen und halten allein von sich selbst, verstehen sie nichts. (2. Korinther 3.1) (2. Korinther 5.12)13 Wir aber rühmen uns nicht über das Ziel hinaus, sondern nur nach dem Ziel der Regel, mit der uns Gott abgemessen hat das Ziel, zu gelangen auch bis zu euch. (Römer 12.3) (Römer 15.20) (Galater 2.7) 14 Denn wir fahren nicht zu weit, als wären wir nicht gelangt zu euch; denn wir sind ja auch zu euch gekommen mit dem Evangelium Christi; 15 und rühmen uns nicht übers Ziel hinaus in fremder Arbeit und haben Hoffnung, wenn nun euer Glaube in euch wächst, daß wir in unsrer Regel nach wollen weiterkommen 16 und das Evangelium auch predigen denen, die jenseit von euch wohnen, und uns nicht rühmen in dem, was mit fremder Regel bereitet ist. 17 Wer sich aber rühmt, der rühme sich des HERRN. (1. Korinther 1.31) 18 Denn darum ist einer nicht tüchtig, daß er sich selbst lobt, sondern daß ihn der HERR lobt. (1. Korinther 4.5)
Hesekiel - Kapitel 45
Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten
1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
Mahnung an die Fürsten
9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.
Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
Fest- und Opferordnung
18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)