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2. Korinther - Kapitel 10

Verteidigung des Apostels gegen persönliche Angriffe

1 Ich aber, Paulus, ermahne euch durch die Sanftmütigkeit und Lindigkeit Christi, der ich gegenwärtig unter euch gering bin, abwesend aber dreist gegen euch. 2 Ich bitte aber, daß mir nicht not sei, gegenwärtig dreist zu handeln und der Kühnheit zu brauchen, die man mir zumißt, gegen etliche, die uns schätzen, als wandelten wir fleischlicherweise. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 13.1-2) 3 Denn ob wir wohl im Fleisch wandeln, so streiten wir doch nicht fleischlicherweise.
4 Denn die Waffen unsrer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu zerstören Befestigungen; (Epheser 6.13-17) 5 wir zerstören damit die Anschläge und alle Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes, und nehmen gefangen alle Vernunft unter den Gehorsam Christi 6 und sind bereit, zu rächen allen Ungehorsam, wenn euer Gehorsam erfüllt ist. 7 Richtet ihr nach dem Ansehen? Verläßt sich jemand darauf, daß er Christo angehöre, der denke solches auch wiederum bei sich, daß, gleichwie er Christo angehöre, also auch wir Christo angehören.
8 Und so ich auch etwas weiter mich rühmte von unsrer Gewalt, welche uns der HERR gegeben hat, euch zu bessern, und nicht zu verderben, wollte ich nicht zu Schanden werden. (1. Korinther 5.4-5) (2. Korinther 13.10) 9 Das sage ich aber, daß ihr nicht euch dünken lasset, als hätte ich euch wollen schrecken mit Briefen. 10 Denn die Briefe, sprechen sie, sind schwer und stark; aber die Gegenwart des Leibes ist schwach und die Rede verächtlich. 11 Wer ein solcher ist, der denke, daß, wie wir sind mit Worten in den Briefen abwesend, so werden wir auch wohl sein mit der Tat gegenwärtig. (2. Korinther 13.2) (2. Korinther 13.10)

Der Maßstab für die Beurteilung des Apostels

12 Denn wir wagen uns nicht unter die zu rechnen oder zu zählen, so sich selbst loben, aber dieweil sie an sich selbst messen und halten allein von sich selbst, verstehen sie nichts. (2. Korinther 3.1) (2. Korinther 5.12)
13 Wir aber rühmen uns nicht über das Ziel hinaus, sondern nur nach dem Ziel der Regel, mit der uns Gott abgemessen hat das Ziel, zu gelangen auch bis zu euch. (Römer 12.3) (Römer 15.20) (Galater 2.7) 14 Denn wir fahren nicht zu weit, als wären wir nicht gelangt zu euch; denn wir sind ja auch zu euch gekommen mit dem Evangelium Christi; 15 und rühmen uns nicht übers Ziel hinaus in fremder Arbeit und haben Hoffnung, wenn nun euer Glaube in euch wächst, daß wir in unsrer Regel nach wollen weiterkommen 16 und das Evangelium auch predigen denen, die jenseit von euch wohnen, und uns nicht rühmen in dem, was mit fremder Regel bereitet ist. 17 Wer sich aber rühmt, der rühme sich des HERRN. (1. Korinther 1.31) 18 Denn darum ist einer nicht tüchtig, daß er sich selbst lobt, sondern daß ihn der HERR lobt. (1. Korinther 4.5)

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Psalm - Kapitel 148

1 {Lobet Jehova!} Lobet Jehova von den Himmeln her; lobet ihn in den Höhen! 2 Lobet ihn, alle seine Engel; lobet ihn, alle seine Heerscharen! (Psalm 103.20-22) 3 Lobet ihn, Sonne und Mond; lobet ihn, alle ihr leuchtenden Sterne! 4 Lobet ihn, ihr Himmel der Himmel, und ihr Wasser, die ihr oberhalb der Himmel seid! 5 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn er gebot, und sie waren geschaffen; (Psalm 33.9) 6 und er stellte sie hin für immer und ewig; er gab ihnen eine Satzung, und sie werden sie nicht überschreiten. 7 Lobet Jehova von der Erde her, ihr Wasserungeheuer und alle Tiefen! 8 Feuer und Hagel, Schnee und Nebel, du Sturmwind, der du ausrichtest sein Wort; 9 ihr Berge und alle Hügel, Fruchtbäume und alle Zedern; 10 Wildes Getier und alles Vieh, kriechende Tiere und geflügeltes Gevögel! 11 Ihr Könige der Erde und alle Völkerschaften, ihr Fürsten und alle Richter der Erde; 12 Ihr Jünglinge und auch ihr Jungfrauen, ihr Alten samt den Jungen! 13 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn sein Name ist hoch erhaben, er allein; seine Majestät ist über Erde und Himmel. 14 Und er hat erhöht das Horn seines Volkes, das Lob all seiner Frommen, der Kinder Israel, des Volkes, das ihm nahe ist. Lobet Jehova! (Psalm 132.17)