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2. Könige - Kapitel 8

Die Schunemiterin erhält ihren Besitz zurück

1 Elisa redete mit dem Weibe, dessen Sohn er hatte lebendig gemacht, und sprach: Mache dich auf und gehe hin mit deinem Hause und wohne in der Fremde, wo du kannst; denn der HERR wird eine Teuerung rufen, die wird ins Land kommen sieben Jahre lang. (2. Könige 4.35) 2 Das Weib machte sich auf und tat, wie der Mann Gottes sagte, und zog hin mit ihrem Hause und wohnte in der Philister Land sieben Jahre. 3 Da aber die sieben Jahre um waren, kam das Weib wieder aus der Philister Land; und sie ging aus, den König anzurufen um ihr Haus und ihren Acker. 4 Der König aber redete mit Gehasi, dem Diener des Mannes Gottes, und sprach: Erzähle mir alle großen Taten, die Elisa getan hat!
5 Und indem er dem König erzählte, wie er hätte einen Toten lebendig gemacht, sieh, da kam eben das Weib, dessen Sohn er hatte lebendig gemacht, und rief den König an um ihr Haus und ihren Acker. Da sprach Gehasi: Mein Herr König, dies ist das Weib, und dies ist der Sohn, den Elisa hat lebendig gemacht. 6 Und der König fragte das Weib; und sie erzählte es ihm. Da gab ihr der König einen Kämmerer und sprach: Schaffe ihr wieder alles, was ihr gehört; dazu alles Einkommen des Ackers, seit der Zeit, daß sie das Land verlassen hat, bis hierher!

Ben-Hadads Tod. Hasaël wird König von Aram

7 Und Elisa kam gen Damaskus. Da lag Benhadad, der König von Syrien, krank; und man sagte es ihm an und sprach: Der Mann Gottes ist hergekommen.
8 Da sprach der König zu Hasael: Nimm Geschenke zu dir und gehe dem Mann Gottes entgegen und frage den HERRN durch ihn und sprich, ob ich von dieser Krankheit möge genesen. 9 Hasael ging ihm entgegen und nahm Geschenke mit sich und allerlei Güter zu Damaskus, eine Last für vierzig Kamele. Und da er kam, trat er vor ihn und sprach: Dein Sohn Benhadad, der König von Syrien, hat mich zu dir gesandt und läßt dir sagen: Kann ich auch von dieser Krankheit genesen? 10 Elisa sprach zu ihm: Gehe hin und sage ihm: Du wirst genesen! Aber der HERR hat mir gezeigt, daß er des Todes sterben wird.
11 Und der Mann Gottes schaute ihn starr und lange an und weinte. (Lukas 19.41) 12 Da sprach Hasael: Warum weint mein Herr? Er sprach: Ich weiß, was für Übel du den Kindern Israel tun wirst: du wirst ihre festen Städte mit Feuer verbrennen und ihre junge Mannschaft mit dem Schwert erwürgen und ihre jungen Kinder töten und ihre schwangeren Weiber zerhauen. (2. Könige 10.32) 13 Hasael sprach: Was ist dein Knecht, der Hund, daß er solch großes Ding tun sollte? Elisa sprach: Der HERR hat mir gezeigt, daß du König von Syrien sein wirst. (1. Samuel 24.15) (1. Könige 19.15) 14 Und er ging weg von Elisa und kam zu seinem Herrn; der sprach zu ihm: Was sagte dir Elisa? Er sprach: Er sagte mir: Du wirst genesen.
15 Des andern Tages aber nahm er die Bettdecke und tauchte sie in Wasser und breitete sie über sein Angesicht; da starb er, und Hasael ward König an seiner Statt.

Reich Juda: Joram. Ahasja

16 Im fünften Jahr Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs in Israel, ward Joram, der Sohn Josaphats, König in Juda. (1. Könige 22.51) (2. Chronik 21.1) (2. Chronik 21.5)
17 Zweiunddreißig Jahre alt war er, da er König ward. Und er regierte acht Jahre zu Jerusalem 18 und wandelte auf dem Wege der Könige Israels, wie das Haus Ahab tat; denn Ahabs Tochter war sein Weib. Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; (2. Könige 8.26) 19 aber der HERR wollte Juda nicht verderben um seines Knechtes David willen, wie er ihm verheißen hatte, ihm zu geben eine Leuchte unter seinen Kindern immerdar. (2. Samuel 7.11) (1. Könige 11.36) 20 Zu seiner Zeit fielen die Edomiter ab von Juda und machten einen König über sich.
21 Da zog Joram gen Zair und alle Wagen mit ihm und machte sich des Nachts auf und schlug die Edomiter, die um ihn her waren, dazu die Obersten über die Wagen, daß das Volk floh in seine Hütten. 22 Doch blieben die Edomiter abtrünnig von Juda bis auf diesen Tag. Auch fiel zur selben Zeit ab Libna. 23 Was aber mehr von Joram zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
24 Und Joram entschlief mit seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Ahasja, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

Ahasja

25 Im zwölften Jahr Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs Israels, ward Ahasja, der Sohn Jorams, König in Juda.
26 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasja, da er König ward, und regierte ein Jahr zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Athalja, eine Tochter Omris, des Königs Israels. (2. Könige 8.18) (2. Könige 11.1) 27 Und er wandelte auf dem Wege des Hauses Ahab und tat, was dem HERRN übel gefiel, wie das Haus Ahab; denn er war Schwager im Hause Ahab. 28 Und er zog mit Joram, dem Sohn Ahabs, in den Streit wider Hasael, den König von Syrien gen Ramoth in Gilead; aber die Syrer schlugen Joram.
29 Da kehrte Joram, der König, um, daß er sich heilen ließ zu Jesreel von den Wunden, die ihm die Syrer geschlagen hatten zu Rama, da er mit Hasael, dem König von Syrien, stritt. Und Ahasja, der Sohn Jorams, der König Juda's, kam hinab, zu besuchen Joram, den Sohn Ahabs, zu Jesreel; denn er lag krank. (2. Könige 9.15-16) (2. Könige 9.21)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.