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2. Könige - Kapitel 6

Elisa macht Eisen schwimmen

1 Die Kinder der Propheten sprachen zu Elisa: Siehe, der Raum, da wir vor dir wohnen, ist uns zu enge. 2 Laß uns an den Jordan gehen und einen jeglichen daselbst Holz holen, daß wir uns daselbst eine Stätte bauen, da wir wohnen. Er sprach: Gehet hin! 3 Und einer sprach: Gehe lieber mit deinen Knechten! Er sprach: Ich will mitgehen. 4 Und er kam mit ihnen. Und da sie an den Jordan kamen hieben sie Holz ab.
5 Und da einer sein Holz fällte, fiel das Eisen ins Wasser. Und er schrie und sprach: O weh, mein Herr! dazu ist's entlehnt. 6 Aber der Mann Gottes sprach: Wo ist's entfallen? Und da er ihm den Ort zeigte, schnitt er ein Holz ab und stieß es dahin. Da schwamm das Eisen. 7 Und er sprach: Heb's auf! da reckte er seine Hand aus und nahm's.

Die Aramäer werden mit Blindheit geschlagen

8 Und der König von Syrien führte einen Krieg wider Israel und beratschlagte sich mit seinen Knechten und sprach: Wir wollen uns lagern da und da.
9 Aber der Mann Gottes sandte zum König Israels und ließ ihm sagen: Hüte dich, daß du nicht an dem Ort vorüberziehst; denn die Syrer ruhen daselbst. 10 So sandte denn der König Israels hin an den Ort, den ihm der Mann Gottes gesagt und vor dem er ihn gewarnt hatte, und war daselbst auf der Hut; und tat das nicht einmal oder zweimal allein. 11 Da ward das Herz des Königs von Syrien voll Unmuts darüber, und er rief seine Knechte und sprach zu ihnen: Wollt ihr mir denn nicht ansagen: Wer von den Unsern hält es mit dem König Israels?
12 Da sprach seiner Knechte einer: Nicht also, mein Herr König; sondern Elisa, der Prophet in Israel, sagt alles dem König Israels, was du in der Kammer redest, da dein Lager ist. 13 Er sprach: So gehet hin und sehet, wo er ist, daß ich hinsende und lasse ihn holen. Und sie zeigten ihm an und sprachen: Siehe, er ist zu Dothan. 14 Da sandte er hin Rosse und Wagen und eine große Macht. Und da sie bei der Nacht hinkamen, umgaben sie die Stadt. 15 Und der Diener des Mannes Gottes stand früh auf, daß er sich aufmachte und auszöge; und siehe, da lag eine Macht um die Stadt mit Rossen und Wagen. Da sprach sein Diener zu ihm: O weh, mein Herr! wie wollen wir nun tun?
16 Er sprach: Fürchte dich nicht! denn derer ist mehr, die bei uns sind, als derer, die bei ihnen sind. (2. Chronik 32.7) 17 Und Elisa betete und sprach: HERR, öffne ihm die Augen, daß er sehe! Da öffnete der HERR dem Diener die Augen, daß er sah; und siehe, da war der Berg voll feuriger Rosse und Wagen um Elisa her. 18 Und da sie zu ihm hinabkamen, bat Elisa und sprach: HERR, schlage dies Volk mit Blindheit! Und er schlug sie mit Blindheit nach dem Wort Elisas. (1. Mose 19.11)
19 Und Elisa sprach zu Ihnen: Dies ist nicht der Weg noch die Stadt. Folget mir nach! ich will euch führen zu dem Mann, den ihr sucht. Und er führte sie gen Samaria. 20 Und da sie gen Samaria kamen, sprach Elisa: HERR, öffne diesen die Augen, daß sie sehen! Und der HERR öffnete ihnen die Augen, daß sie sahen; und siehe, da waren sie mitten in Samaria. 21 Und der König Israels, da er sie sah, sprach er zu Elisa: Mein Vater, soll ich sie schlagen?
22 Er sprach: Du sollst sie nicht schlagen. Schlägst du denn die, welche du mit deinem Schwert und Bogen gefangen hast? Setze ihnen Brot und Wasser vor, daß sie essen und trinken, und laß sie zu ihrem Herrn ziehen! (2. Chronik 28.15) (Sprüche 25.21) 23 Da ward ein großes Mahl zugerichtet. Und da sie gegessen und getrunken hatten, ließ er sie gehen, daß sie zu ihrem Herrn zogen. Seit dem kamen streifende Rotten der Syrer nicht mehr ins Land Israel.

Belagerung und Errettung Samarias

24 Nach diesem begab sich's, daß Benhadad, der König von Syrien all sein Heer versammelte und zog herauf und belagerte Samaria.
25 Und es ward eine große Teuerung zu Samaria. Sie aber belagerten die Stadt, bis daß ein Eselskopf achtzig Silberlinge und ein viertel Kab Taubenmist fünf Silberlinge galt. 26 Und da der König Israels an der Mauer einherging, schrie ihn ein Weib an und sprach: Hilf mir, Mein König!
27 Er sprach: Hilft dir der HERR nicht, woher soll ich dir helfen? von der Tenne oder der Kelter? 28 Und der König sprach zu Ihr: Was ist dir? Sie sprach: Dies Weib sprach zu mir: Gib deinen Sohn her, daß wir heute essen; morgen wollen wir meinen Sohn essen. 29 So haben wir meinen Sohn gekocht und gegessen. Und ich sprach zu ihr am andern Tage: Gib deinen Sohn her und laß uns essen! Aber sie hat ihren Sohn versteckt. (5. Mose 28.53) 30 Da der König die Worte des Weibes hörte, zerriß er seine Kleider, indem er auf der Mauer ging. Da sah alles Volk, daß er darunter einen Sack am Leibe anhatte. 31 Und er sprach: Gott tue mir dies und das, wo das Haupt Elisas, des Sohnes Saphats, heute auf ihm stehen wird! 32 Elisa aber saß in seinem Hause, und alle Ältesten saßen bei ihm. Und der König sandte einen Mann vor sich her. Aber ehe der Bote zu ihm kam, sprach er zu den Ältesten: Habt ihr gesehen, wie dies Mordkind hat hergesandt, daß er mein Haupt abreiße? Sehet zu, wenn der Bote kommt, daß ihr die Tür zuschließt und stoßt ihn mit der Tür weg! Siehe, das Rauschen der Füße seines Herrn folgt ihm nach.
33 Da er noch also mit ihnen redete, siehe, da kam der Bote zu ihm hinab; und er sprach: Siehe, solches Übel kommt von dem HERRN! was soll ich mehr von dem HERRN erwarten? (Amos 3.6)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.